Ankündigung einer neuen Zusatz-Sammelklage von Verbrauchern, die zwischen 1. Januar 2006 und 31. Januar 2014 mit ISDAfix-Finanzinstrumenten gehandelt haben
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United States District Court for the Southern District of New YorkAug 14, 2018, 13:08 ET
NEW YORK, 14. August 2018 /PRNewswire/ -- Dies ist eine neue Mitteilung über einen zusätzlich vorgeschlagenen Vergleich (der „vorgeschlagene Vergleich") in der Sache Alaska Electrical Pension Fund, et al. gegen Bank of America, N.A., et al., der aktuell beim District Court der Vereinigten Staaten, New York Süd (das „Gericht") anhängig ist. Sie richtet sich an die Mitglieder der Sammelklägergruppe und macht auf ein neues, zusätzliches Vergleichsabkommen aufmerksam, das fünf Beklagte involviert: BNP Paribas (in der Klage als „B.N.P. Paribas SA" bezeichnet); ICAP Capital Markets LLC (zum aktuellen Zeitpunkt als Intercapital Capital Markets LLC bekannt); Morgan Stanley & Co. LLC; Nomura Securities International, Inc.; und Wells Fargo Bank, N.A. (gemeinsam als „die sich neu einigenden Beklagten" bezeichnet), in einer Sammelklage gegen die sich neu einigenden Beklagten und weitere Beklagte, die sich bereits zuvor auf einen Vergleich geeinigt haben. Den Beklagten, darunter den sich neu einigenden Beklagten, wird vorgeworfen, an wettbewerbswidrigen Handlungen beteiligt gewesen zu sein, die sich auf ISDAfix-Finanzinstrumente, wie unten definiert, unter Verletzung des Abschnitts 1 des Sherman Act, 15U.S.C. § 1, ausgewirkt haben. Darüber hinaus wird bestimmten Beklagten in der Klage vorgeworfen, sich ungerechtfertigt nach dem Common Law bereichert und ISDA Master Agreements verletzt zu haben. Die Klage wurde von Personen eingebracht, die Transaktionen mit ISDAfix-Finanzinstrumenten abgewickelt haben. Alle Angeklagten bestreiten, dass ihrerseits ein Fehlverhalten bestanden hätte.
Mit den sich neu einigenden Beklagten wurde ein Vorschlag in Bezug auf einen Vergleich ausgehandelt. Dieser besteht unabhängig von den bereits durch das Gericht genehmigten Vergleichen, an denen andere Beklagte im selben Verfahren beteiligt waren (die „genehmigten Vergleiche"). Die sich neu einigenden Beklagten haben sich bereit erklärt, 96 Millionen US-Dollar zu bezahlen (der „Vergleichsfonds"). Dieser Betrag besteht zusätzlich zu jenem Fonds in Höhe von 408,5 Millionen US-Dollar im Zusammenhang mit den bereits zuvor gerichtlich bestätigten Vergleichsabkommen. Bevor eine Zahlung erfolgt, wird das Gericht eine Anhörung abhalten, um gegebenenfalls diese zusätzlichen Vergleichsvorschlägen zu bestätigen. Mit einer Genehmigung des vorgeschlagenen Vergleichsabkommens durch das Gericht gilt das Gerichtsverfahren als vollständig abgeschlossen.
Unter bestimmten Ausnahmen umfasst die Sammelklage alle Personen oder Organisationen (gemeinsam die „Personen"), die vom 1. Januar 2006 bis 31. Januar 2014 im Zusammenhang mit einem ISDAfix-Finanzinstrument Zahlungen erhalten oder geleistet haben oder diesbezüglich Abwicklungen, Abschlüsse oder Geschäfte getätigt haben, oder im Besitz dieses Finanzinstruments waren. Für die Zwecke dieser Vergleiche bedeutet „ISDAfix-Finanzinstrument" (i) sämtliche Zinsderivate, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Swaps, Swap Spreads, Swap-Futures, Varianz-Swaps, Volatilitäts-Swaps, Range-Accrual-Swaps, Constant Maturity Swaps, Constant Maturity Swap Optionen, digitale Optionen, Swaptions mit Barausgleich, physisch abgerechnete Swaptions, Swapnote-Futures, Swapnote-Futures mit Barausgleich, Steepener, Flattener, Inverse Floater, Snowballs, zinsgebundene strukturierte Schuldverschreibungen sowie digitale und kündbare Zinssammler (Range Accrual Notes), sofern sie auf USD lauten oder sich auf USD-Zinssätze beziehen und (ii) alle Finanzinstrumente, Produkte oder Transaktionen, die in irgendeiner Weise mit USD ISDAfix Benchmark-Sätzen in Verbindung stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Instrumente, Produkte oder Transaktionen, die sich auf USD ISDAfix Benchmark-Sätze beziehen, sowie alle Instrumente, Produkte oder Transaktionen, die für die Bestimmung oder Berechnung von USD ISDAfix Benchmark-Sätzen maßgeblich sind.
Für alle, die sich unsicher sind, ob sie als Beteiligte in der Sammelklage in Frage kommen, sind weitere Informationen, einschließlich einer ausführlichen Mitteilung zum zusätzlich vorgeschlagenen Vergleich (die „Mitteilung"), unter www.ISDAfixAntitrustSettlement.com zu finden oder telefonisch beim Vergleichsverwalter unter 1-844-789-6862 (USA) oder +1-503-597-5526 (international) zu erhalten.
Mitglieder der Sammelklägergruppe, die sich nicht von der Sammelklägergruppe ausschließen, sind berechtigt, ein Anspruchs- und Freigabeformular einzureichen (das „Klageformular"). Klageformulare finden Sie unter www.ISDAfixAntitrustSettlement.com. Die Höhe der jeweiligen Zahlung wird durch einen Verteilungsplan definiert, der vom Gericht zu genehmigen ist. Der vorgeschlagene Plan ist in seiner Funktion derselbe, der auch im Zusammenhang mit den bereits zuvor gerichtlich bestätigten Vergleichsabkommen durch das Gericht endgültig bestätigt wurde. Genauere Informationen finden Sie unter www.ISDAfixAntitrustSettlement.com. Ein Datum für die Distribution des Vergleichsfonds wurde noch nicht festgelegt. Klageformulare müssen spätestens bis zum 23. Dezember 2018 eingehen.
Die Mitglieder der Sammelklage müssen keine weiteren Schritte setzen, sofern sie in Verbindung mit den bestätigten Vergleichsabkommen bereits zeitgerecht ein gültiges Klageformular eingereicht haben. Eine solche Einreichung gilt als rechtzeitig und gültig auch in Bezug auf dieses zusätzlich vorgeschlagene Vergleichsabkommen. Personen, die sich unsicher sind, ob sie dies bereits getan haben, können telefonisch den Vergleichsverwalter unter 1-844-789-6862 (USA) oder +1-503-597-5526 (international) kontaktieren.
Mitglieder der Sammelklage, die sich nicht von der Sammelklägergruppe ausschließen, haben bestimmte Rechte an die sich neu einigenden Beklagten und die freigestellten beklagten Parteien abzutreten, wie auch in der detaillierten Mitteilung und der Vergleichsvereinbarung erläutert, die unter www.ISDAfixAntitrustSettlement.com abrufbar ist. Mitglieder der Sammelklage, die sich nicht am vorgeschlagenen Vergleichsabkommen beteiligen möchten, müssen sich selbst vor dem 13. Oktober 2018 von der Sammelklage ausschließen.
Mitgliedern der Sammelklage steht es frei, das vorgeschlagene Vergleichsabkommen oder den Antrag des Hauptrechtsbeistands in Bezug auf gerichtlich gewährte Anwaltsgebühren, Kosten und verliehene Vergütungen zugunsten der Sammelkläger im Zusammenhang mit der Sammelklage und dem vorgeschlagenen Vergleich zu kommentieren oder diesem zu widersprechen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Ein solcher Einwand oder Kommentar muss vom jeweiligen Sammelkläger bis zum 13. Oktober 2018 bei Gericht eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Ausschluss aus der Klägergruppe oder zum Einreichen eines Kommentars oder eines Einspruchs bei Gericht finden Sie unter www.ISDAfixAntitrustSettlement.com.
Das Gericht hält am 8. November 2018 beim District Court der Vereinigten Staaten, New York Süd, Thurgood Marshall United States Courthouse, 40 Foley Square, Gerichtssaal 1105, New York, NY 10007 eine mündliche Verhandlung ab, um zu prüfen, ob die vorgeschlagene Regelung und die Anträge des Hauptrechtsbeistands in Bezug auf beantragte Anwaltsgebühren, Kosten und Vergütungen zugunsten der Sammelkläger zu genehmigen sind. Mitglieder der Sammelklage oder ihre Anwälte können darum ersuchen, auf eigene Kosten bei der Anhörung zu erscheinen und vorzusprechen, müssen dies aber nicht tun.
Das Gericht hat die unten aufgeführten Anwälte als Hauptanwälte ernannt, um die Sammelkläger in diesem Verfahren zu vertreten:
Daniel L. Brockett Quinn Emanuel Urquhart & 51 Madison Avenue, 22nd Floor New York, NY 10010 |
David W. Mitchell Robbins Geller Rudman & Dowd, LLP 655 West Broadway, Suite 1900 San Diego, CA 92101 |
Christopher M. Burke Scott+Scott, Attorneys at Law, LLP 600 West Broadway, Suite 3300 San Diego, CA 92101 |
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