Umstrukturierungsvorschlag der China Evergrande Group - Gläubigeraufruf
NEW YORK, 10. April 2023 /PRNewswire/ --
Übersicht
White & Case bildet eine Gruppe von Gläubigern, die Offshore-Schulden halten, die von dem am 22. März 2023 von der China Evergrande Group angekündigten Umstrukturierungsvorschlag betroffen sind. Die betroffenen Anleihegläubiger und Kreditgeber werden am 14. April 2023 um 9:00 Uhr (Londoner Zeit) / 10:00 Uhr (Pariser Zeit) / 16:00 Uhr (Hong Kong-Zeit) zu einer Telefonkonferenz eingeladen, um ihre Optionen zu erörtern.
Umstrukturierungsvorschlag
Die China Evergrande Group („CEG") kündigte am 22. März 2023 nach Konsultationen und Verhandlungen mit einer begrenzten Gruppe seiner Gläubiger einen detaillierten finanziellen Umstrukturierungsvorschlag (der „Vorschlag") an. Darüber hinaus gab die CEG bekannt, dass sie am3. April 2023 mit den Mitgliedern einer Ad-hoc-Gruppe bestimmte Schuldverschreibungen von CEG und ihren Tochtergesellschaften Umstrukturierungsvereinbarungen („RSAs") abgeschlossen hat.
CEG beabsichtigt, den Vorschlag durch Vergleichsvereinbarungen in Hongkong, auf den Kaimaninseln und den Britischen Jungferninseln umzusetzen. Der Vorschlag sieht die Einführung von Vergleichsverfahren durch CEG (das „CEG Scheme"), Tianji Holding Limited (die „TJ Scheme") und Scenery Journey Limited vor.
Den betroffenen Gläubigern wurde eine Frist bis zum 27. April 2023 eingeräumt, um die RSAs zu unterzeichnen, wenn sie eine Einverständnisgebühr von 0,25% in Form neuer Schuldverschreibungen erhalten möchten, die gemäß dem Umstrukturierungsvorschlag ausgegeben werden (falls umgesetzt).
White & Case Call
White & Case wird am 14. April 2023 um 9:00 Uhr (Londoner Zeit) / 10:00 Uhr (Pariser Zeit) / 16:00 Uhr (Hong Kong-Zeit) eine Telefonkonferenz abhalten, um den Vorschlag und die Optionen für die betroffenen Gläubiger zu diskutieren. Gläubiger, die den Vorschlag prüfen, sollten an dieser Telefonkonferenz teilnehmen, um ihre Optionen zu erörtern, bevor sie die Unterzeichnung einer RSA in Betracht ziehen.
Berechtigt zur Teilnahme an dem Gespräch sind Gläubiger, die von der CEG in folgende Kategorien eingestuft werden:
1. Klasse C im Rahmen der CEG-Regelung - siehe Seiten 55-56 des Vorschlags; und/oder
2. die einzige Klasse von Gläubigern im Rahmen des TJ-Programms - siehe Seite 192 des Vorschlags.
Gläubiger, die Mitglieder der bestehenden Ad-hoc-Gruppe sind oder bereits eine RSA unterzeichnet haben, können nicht an der Telefonkonferenz teilnehmen.
Gläubiger, die an der oben beschriebenen Telefonkonferenz interessiert sind, sollten sich schnellstmöglich an [email protected] wenden.
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