NABP beginnt gestaffelte Registrierungsphase von Handelsmarken für .pharmacy Websites
MOUNT PROSPECT, Illinois, 18. November 2014 /PRNewswire/ -- Die National Association of Boards of Pharmacy® (NABP®) wird in naher Zukunft Anträge für .pharmacy Domänennamen von Markeninhabern akzeptieren, die im Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) Trademark Clearinghouse (TMCH) registriert sind. Die gestaffelte Registrierungsphase (Sunrise Period) für Anträge beginnt am 19. Dezember 2014 und geht der Sunrise TMCH Registrierungsperiode voraus, die vom 15. Januar bis 16. März 2015 dauert. Die NABP führt die .pharmacy Top-Level Domain (TLD) ein, um Konsumenten in der ganzen Welt die Möglichkeit zu bieten, sichere, legale und ethisch zuverlässige Online-Apotheken und damit verbundene Ressourcen zu identifizieren.
Während der gestaffelten Antrags- und Registrierungsphase können Markeninhaber, deren Markennamen im ICANN TMCH registriert sind, die Registrierung von .pharmacy Domänennamen bei der NABP beantragen. Diese müssen genau den im TMCH eingetragenen Markennamen entsprechen. Sobald die Genehmigung vorliegt, können diese Unternehmen die Domäne bei einer zugelassenen Registrierungsstelle eintragen lassen. Die gestaffelte Registrierungsperiode folgt unmittelbar auf eine Registrierungsperiode, die Mitgliedern der NABP Member Boards vorbehalten ist.
Nach der gestaffelten Registrierungsphase steht die Registrierung von .pharmacy Domänennamen, den von den Verified Internet Pharmacy Practice Sites® (VIPPS®) und Veterinary-Verified Internet Pharmacy Practice Sites (Vet-VIPPS®) Programmen der NABP akkreditieren sowie jenen Apotheken-Websites offen, die im Rahmen des NABP e-Advertiser Approval Programms zugelassen wurden. Anträge anderer Apotheken werden ab Mitte 2015 angenommen. Die allgemeine Verfügbarkeit beginnt im Juni 2015. Ab diesem Zeitpunkt können alle Organisationen, die Apothekenprodukte, -dienstleistungen und -informationen bereitstellen, welche die Eignungsanforderungen von .pharmacy erfüllen, die Registrierung für die Domäne beantragen.
Mit Ausnahme der Unternehmen, die bereits bei VIPPS oder Vet-VIPPS akkreditiert sind bzw. jener, die über eine Zulassung von e-Advertiser verfügen, müssen Organisationen zuerst einen Antrag mit Begleitdokumenten einreichen und die Registrierungsgebühr bei der NABP bezahlen. Die NABP wertet diese Unterlagen aus, um die Einhaltung der Programmstandards sicherzustellen. Die NABP richtet ein Netzwerk von internationalen Regulierungsgruppen ein, um die Bewertung von Anträgen auf internationale Domänennamen zu beschleunigen. Sobald die Genehmigung vorliegt, können die Antragsteller den Domänennamen bei einer zugelassenen Registrierungsstelle eintragen lassen.
Von den Zehntausenden Websites, die rezeptpflichtige Medikamente online verkaufen, hat die NABP mehr als 10.800 überprüft und dabei festgestellt, dass fast 97 % davon die Apothekengesetzte und Standards nicht einhalten, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bestehen. Die NABP gestattet die Verwendung des .pharmacy Domänennamens nur legitimen Betreibern von Websites, die in ihrer Jurisdiktion und in der ihre Patienten und Kunden ansässig sind, die Apothekengesetzte einhalten. Damit können Konsumenten sichere Online-Apotheken problemlos finden.
Anträge für den .pharmacy Domänennamen können ab dem 19. Dezember 2014 auf www.dotpharmacy.net gestellt werden. Weiterführende Informationen über das .Pharmacy TLD Programm sowie die neuesten Untersuchungen der NABP über unseriöse Online-Medikamentenhändler stehen ebenfalls auf dieser Website zur Verfügung.
Die NABP ist eine unabhängige, internationale und unparteiische Vereinigung, die ihre Vorstandsmitglieder in den Bundesstaaten und Gerichtsbarkeiten zum Zweck des Schutzes der öffentlichen Gesundheit unterstützt.
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