Diebold und Wincor Nixdorf erfüllen die letzte Abschlussbedingung zum Unternehmenszusammenschluss
- Diebold erhält vorbehaltlose kartellrechtliche Genehmigung in Polen und erfüllt somit alle Abschlussbedingungen für die geplante Übernahme der Wincor Nixdorf AG
- Übernahmeangebot soll voraussichtlich am 15. August abgewickelt sein
NORTH CANTON, Ohio, 5. August 2016 /PRNewswire/ -- Diebold, Incorporated (NYSE: DBD), ein weltweit führender Anbieter von Selbstbedienungstechnik, Dienstleistungen und Software im Finanzsektor, gab heute bekannt, dass sie die kartellrechtliche Genehmigung in Polen für die geplante Übernahme der Wincor Nixdorf AG (FWB: WIN) erhalten haben. Demzufolge hat das Unternehmen nun alle kartellrechtlichen Zulassungen erlangt, die als Abschlussbedingungen laut der Angebotsunterlage zur Übernahme erforderlich sind. Alle notwendigen Abschlussbedingungen zum Vollzug der Übernahme sind jetzt erfüllt und man erwartet, dass das Übernahmeangebot am 15. August abgewickelt sein wird.
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Die Gegenleistung des Übernahmeangebots, das sich insgesamt aus 9.928.514 neu emittierten Stammaktien von Diebold und ca. 891,7 Millionen € in bar zusammensetzt, wird an die Aktionäre von Wincor Nixdorf ausgegeben, die ihre Aktien im Rahmen des Angebots im Zeitraum der Abwicklung angedient haben. Diebold hat die Notierung der neu ausgegebenen Diebold-Stammaktien an der New Yorker Wertpapierbörse beantragt und wird eine Notierung all seiner 89.907.516 Stammaktien an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen. Der Handel mit den angedienten Wincor Nixdorf-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird bei Ablauf der regulären Börsenhandelszeiten am 5. August 2016 eingestellt.
Weitere Informationen über den Unternehmenszusammenschluss von Diebold und Wincor Nixdorf findet man unter: www.diebold.com/dieboldwincor.
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR INVESTOREN UND AKTIONÄRE
Im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss mit Wincor Nixdorf hat Diebold bei der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission, im folgenden „SEC") eine Registrierungserklärung auf Formular S-4 eingereicht, die einen Wertpapierprospekt von Diebold im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot enthält und die von der SEC am 5. Februar 2016 für wirksam erklärt wurde. Darüber hinaus hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im folgenden „BaFin") am 4. Februar 2016 die Veröffentlichung der deutschen Angebotsunterlage im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot genehmigt. Diebold hat die deutsche Angebotsunterlage am 5. Februar 2016 veröffentlicht. Die Annahmefrist für das Übernahmeangebot endete mit dem 22. März 2016 (Mitteleuropäische Zeit) und die gesetzlich vorgeschriebene weitere Annahmefrist endete mit dem 12. April 2016 (Mitteleuropäische Sommerzeit).
INVESTOREN UND AKTIONÄREN WIRD DRINGEND ANGERATEN, DEN WERTPAPIERPROSPEKT, DIE ANGEBOTSUNTERLAGE UND WEITERE DOKUMENTE ZU LESEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM GEPLANTEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS UND DEM ANGEBOT BEI DER SEC ODER DER BaFin EINGEREICHT WURDEN UND EINGEREICHT WERDEN ODER AUF DER WEBSEITE VON DIEBOLD unter www.diebold.com UNTER DEM ABSCHNITT INVESTOR RELATIONS VERÖFFENTLICHT WURDEN UND WERDEN, DA DIESE DOKUMENTE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN. Sie können eine Kopie des Wertpapierprospekts, eine englische Übersetzung der Angebotsunterlage und weitere relevante Dokumente, die von Diebold bei der SEC eingereicht wurden, auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov kostenlos erhalten. Den Wertpapierprospekt und weitere damit zusammenhängende Unterlagen können Sie auch auf der Webseite von Diebold unter www.diebold.com unter dem Abschnitt Investor Relations kostenlos erhalten. Außerdem steht eine kostenlose Kopie der Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin unter www.bafin.de zur Verfügung sowie auf der Webseite von Diebold unter www.diebold.com im Abschnitt Investor Relations, neben einer englischen Übersetzung des Dokuments. Ferner erhalten Sie eine kostenlose Kopie der Angebotsunterlage auf Anfrage bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, oder senden Sie eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an dct.tender‑[email protected] oder per Telefax an +49 69 910 38794.
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von Wincor Nixdorf oder Diebold dar. Die Bedingungen und weitere Bestimmungen in Bezug auf das öffentliche Übernahmeangebot sind in der Angebotsunterlage zu finden, die am 5. Februar 2016 veröffentlicht wurde, sowie in Dokumenten, die bei der SEC eingereicht wurden bzw. werden. Investoren und Aktionären von Wincor Nixdorf-Aktien bzw. von Instrumenten, die zum direkten oder indirekten Erwerb von Wincor Nixdorf-Aktien berechtigen, wird dringend empfohlen, den Wertpapierprospekt, die Angebotsunterlage und alle Dokumente im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot zu lesen, da diese Unterlagen wichtige Informationen beinhalten.
Wertpapiere werden ausschließlich über einen Wertpapierprospekt, der die Richtlinien des Abschnitts 10 des US-amerikanischen Securities Act von 1933 in seiner neuesten Fassung erfüllt, und eine deutsche Angebotsunterlage, die den geltenden europäischen Richtlinien einschließlich des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und des deutschen Wertpapierprospektgesetzes entsprechen, angeboten. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die von den entsprechenden Aufsichtsbehörden genehmigt werden müssen, oder bestimmten festzustellenden Tatsachen, wird das öffentliche Angebot weder direkt noch indirekt in oder innerhalb irgendeiner Rechtsordnung, in der dies einen Verstoß gegen die Gesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen würde, unterbreitet. Ebenfalls ausgeschlossen ist in einer solchen Rechtsordnung eine Unterbreitung eines solchen Angebots in Form von Postsendungen oder durch irgendein anderes Mittel oder Instrument (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Faxübertragung, Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen oder Außenhandels oder durch irgendwelche Einrichtungen einer inländischen Wertpapierbörse der jeweiligen Rechtsordnung.
WARNHINWEISE ZU ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN
Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung in Bezug auf Sachverhalte, die keine historischen Fakten sind, handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen (im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995). Diese umfassen Aussagen zu den Absichten, Plänen, Überzeugungen, Erwartungen oder Prognosen für die Zukunft der Geschäftsleitung, einschließlich und ohne Einschränkung zum verhandelten Geschäftszusammenschluss mit Wincor Nixdorf und dem Übernahmeangebot. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen von Diebold und unterliegen Risiken und Unwägbarkeiten. Folglich können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen Aussagen implizit oder explizit kommunizierten Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen können u. a. folgende Themen betreffen: Geschäftszusammenschluss und Übernahmeangebot, Wahrscheinlichkeit für den erfolgreichen Vollzug der Transaktion und die Auswirkungen jeder beliebigen Transaktion auf die Geschäfte und finanziellen Bedingungen von Diebold oder Wincor Nixdorf, einschließlich der Synergien, Pro-forma-Umsätze, der angestrebten operativen Margenziele, des Verhältnisses von Nettoverschuldung zu EBITDA, des Gewinnwachstums und anderer finanzieller und betrieblicher Kennzahlen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen notwendigerweise Risiken und Unwägbarkeiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und von Bedingungen abhängen, die in der Zukunft eintreten oder ausbleiben können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantie für zukünftige Leistungen und tatsächliche Ergebnisse der operativen Aktivitäten, der Finanzlage und der Liquidität. Zudem kann die Entwicklung der Branchen, in denen Diebold und Wincor Nixdorf tätig sind, wesentlich von der in den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung beschriebenen oder prognostizierten Entwicklung abweichen. Außerdem betreffen die Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss von Diebold und Wincor Nixdorf unter anderem auch den voraussichtlichen Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit des Vollzugs des geplanten Unternehmenszusammenschlusses, einschließlich des Zeitpunkts, des Erhalts sowie der Bedingungen ggf. erforderlicher behördlicher und regulatorischer Genehmigungen des geplanten Unternehmenszusammenschlusses. Dies könnte die prognostizierten Vorteile verringern oder die Parteien dazu bewegen, diese Transaktion ganz aufzugeben. Ebenso betreffen die Risiken und Unsicherheiten die Möglichkeit einer erfolgreichen Integration der beiden Unternehmen, den Eintritt von Ereignissen, Veränderungen oder sonstigen Umständen, die zur Beendigung der Vereinbarung über den Unternehmenszusammenschluss führen könnten, Risiken im Zusammenhang mit Störungen in der Führung der laufenden Geschäfte durch den geplanten Unternehmenszusammenschluss, das Risiko, dass Ankündigungen rund um den geplanten Unternehmenszusammenschluss nachteilige Auswirkungen auf den Kurs der Diebold-Stammaktie haben könnten, und das Risiko, dass die geplante Transaktion oder die potentielle Ankündigung anderer Transaktionen nachteilige Auswirkungen auf die Fähigkeit von Diebold haben könnten, wichtige Mitarbeiter zu halten oder einzustellen und Beziehungen zu Lieferanten aufrecht zu erhalten sowie Risiken, die auf die operativen Ergebnisse und das Geschäft im Allgemeinen einwirken könnten. Diese Risiken sowie weitere Risiken im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss werden genauer im Wertpapierprospekt dargelegt, der als Anhang 4 der deutschen Angebotsunterlage beiliegt und bei der SEC eingereicht wurde. Weitere Risiken und Unsicherheiten sind in Diebolds Berichten, die bei der SEC eingereicht wurden und auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov verfügbar sind, dargelegt. Alle zukunftsgerichteten Aussagen sind auf dem Stand dieses Dokuments. Sofern durch anwendbares Recht nichts anderes vorgeschrieben ist, übernehmen weder Diebold noch Wincor Nixdorf eine Verpflichtung, aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich abzuändern.
Über Diebold
Diebold, Incorporated (NYSE: DBD) bietet die Technologie, Software und Dienstleistungen an, die Menschen auf der ganzen Welt den Zugriff auf ihr Geld ermöglichen – Brücken in der echten und digitalen Welt, über die Kunden bequem, sicher und effizient zu ihrem Bargeld gelangen. Seit seiner Gründung im Jahr 1859 hat sich Diebold zu einem führenden Anbieter herausragender Innovationen im Bereich der Selbstbedienungsautomaten, Sicherheit und Dienstleistungen für die Finanzbranche, das Gewerbe, den Einzelhandel und andere Märkte entwickelt.
Diebold beschäftigt weltweit rund 15.000 Mitarbeiter und hat seinen Hauptsitz in der Nähe von Canton, Ohio, USA. Besuchen Sie Diebold unter www.diebold.com oder folgen Sie uns auf Twitter: http://twitter.com/DieboldInc.
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