VimpelCom schliesst Fremdfinanzierung im Umfang von 1,5 Mrd. USD auf internationalen Anleihemärkten ab
MOSKAU, January 28, 2011 /PRNewswire/ --
Die börsennotierte Aktiengesellschaft "Vimpel- Communications" ("VimpelCom" oder das "Unternehmen") gab heute bekannt, dass man eine Fremdfinanzierung von 1,5 Mrd. USD in jeweils 5-jährigen und 10-jährigen Tranchen abgeschlossen habe. Diese geteilte Emission von Unternehmensanleihen betrifft die internationalen Anleihemärkte. Die Emission von 5-jährigen Anleihen im Gesamtumfang von 0,5 Mrd. USD trägt eine jährliche Zinsrate von 6,493 % und wird im Februar 2016 fällig sein. Die Emission von 10-jährigen Anleihen im Gesamtumfang von 1,0 Mrd. USD trägt eine jährliche Zinsrate von 7,748 % und wird im Februar 2021 fällig sein.
Barclays Bank PLC, BNP Paribas, Citigroup Global Markets Limited und die Royal Bank of Scotland plc agierten als Konsortialführer dieser Finanzierungsrunde. Der Zulassungsantrag für die Risiken wurde bereits eingereicht.
Das Unternehmen beabsichtigt, die Nettoerlöse aus der Emission für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden oder die Nettoerlöse vollständig oder teilweise VimpelCom Ltd. bzw. dessen 100-prozentigen Tochtergesellschaften für allgemeine Unternehmenszwecke zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählt unter anderem (i) eine Teilfinanzierung der zugesagten Barauszahlung im Zusammenhang mit der Übernahme von Wind Telecom S.p.A. ("Wind Telecom") durch VimpelCom Ltd. oder auch (ii) eine Refinanzierung der Wind-Telecom-Gruppe durch direkte oder indirekte Unternehmensanleihen, sobald die Übernahme von Wind Telecom abgeschlossen ist.
Die Anleihen wurden von Standard & Poor's Rating Services mit "BB+" bewertet, was dazu führte, dass die Anleihen auf der Negative-Credit-Beobachtungsliste geführt werden. Moody's Investors Service bewertete die Anleihen mit "Ba2", was eine erneute Überprüfung einschliesslich eventueller Abwertung nach sich ziehen wird.
Eine Bewertung ist nicht als Empfehlung aufzufassen, eine bestimmte Wertpapierart zu kaufen, zu verkaufen oder in seinem Besitz zu halten. Bewertungen können von der zuständigen Ratingagentur jederzeit einer erneuten Prüfung unterzogen, aufgehoben oder aus dem Handelsverkehr gezogen werden. Ähnliche Bewertungen in andersartigen Anlageklassen haben nicht zwangsläufig die gleiche Aussagekraft. Die Bedeutung jeder Bewertung sollte unabhängig von Bewertungen in anderen Anlageklassen überprüft werden.
In den Vereinigten Staaten oder sonstigen Rechtsgebieten stellt diese Pressemitteilung weder ein Verkaufsangebot noch eine Einholung eines Kaufangebots in Bezug auf Anleihen dar. In den Vereinigten Staaten oder sonstigen Rechtsgebieten, in denen derartige Angebote oder Angebotseinholungen ohne vorherige Registrierung oder Zulassung entsprechend gültiger Wertpapiergesetze illegal wären, dürfen diese Anleihen nicht verkauft werden. Die Anleihen wurden und werden nicht entsprechend des United States Securities Act aus dem Jahre 1933 inklusive nachfolgender Änderungen (das "Wertpapiergesetz") registriert. Ohne vorherige Befreiung von den zulassungsrechtlichen Bestimmungen des Wertpapiergesetzes dürfen diese Anleihen in den Vereinigten Staaten weder zum Kauf angeboten noch verkauft werden, es sei denn, die Transaktion fällt nicht unter die Bestimmungen der entsprechenden gesetzlichen Verordnungen. (Zu diesem Zweck umfasst der Begriff "Vereinigte Staaten" die Vereinigten Staaten von Amerika sowie alle dazugehörigen Gebiete und Besitztümer, alle Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und auch den District of Columbia.)
Diese Pressemitteilung soll nicht zur Teilnahme an Investmentaktivitäten im Sinne des Abschnitts 21 des Financial Services and Markets Act aus dem Jahre 2000 des Vereinigten Königreichs (der "FSMA") auffordern oder ermutigen. Um der Möglichkeit vorzubeugen, dass diese Pressemitteilung eine Aufforderung zur Teilnahme an Investmentaktivitäten darstellen könnte, richtet sie sich ausdrücklich nur an Personen, die sich (i) ausserhalb des Vereinigten Königreichs aufhalten, (ii) die im Sinne des Artikels 19(5) des Financial Services and Markets Act aus dem Jahre 2000 (Finanzwerbung) - Verordnung 2005 (die "Verordnung zur Finanzwerbung") als Investitionsexperten gelten, (iii) die unter den Artikel 49(2)(a) bis (e) der Verordnung zur Finanzwerbung fallen oder aber an Personen, (iv) denen derartige Publikationen entsprechend des Financial Services and Markets Act aus dem Jahre 2000 sowie der Verordnung zur Finanzwerbung rechtmässig zugestellt werden dürfen (all diese Personen werden mit dem Sammelbegriff "relevante Personen" bezeichnet). Diese Publikation sollte von Personen, die nicht als relevante Personen gelten, niemals als Handlungs- oder Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. Investitionen und Investmentaktivitäten im Zusammenhang mit dieser Publikation sind relevanten Personen vorbehalten und werden ausschliesslich mit relevanten Personen abgewickelt bzw. eingegangen.
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Diese Pressemitteilung enthält "vorausschauende Aussagen" im Sinne der Begriffsdefinition in Abschnitt 27A des Securities Act und Abschnitt 21E des Exchange Act. Diese Aussagen beziehen sich auf die grundsätzliche Absicht des Unternehmens, die geplanten Transaktionen wie oben beschrieben zum Abschluss zu bringen. Sie beruhen auf einer ehrlichen Einschätzung der Geschäftsleitung bezüglich der strategischen und finanziellen Position des Unternehmens einschliesslich zukünftiger Marktbedingungen und Geschäftschancen. Diese Erörterungen unterliegen Risiken und Unwägbarkeiten. Tatsächliche Ergebnisse können daher erheblich von den getätigten Aussagen abweichen. Grund hierfür sind unvorhersehbare Entwicklungen im offenen Wettbewerb, staatliche Regulierungen der Telekommunikationsbranche, allgemeine politische Unsicherheiten in Russland und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten ("GUS"), allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen in Russland und der GUS sowie sonstige Faktoren. Aufgrund dieser Risiken und Unwägbarkeiten besteht keinerlei Garantie, dass die Konsequenzen des Wettbewerbs bzw. aktuelle oder zukünftige Veränderungen des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Umfelds in Russland und der GUS oder aber aktuelle oder zukünftige Regulierungen der Telekommunikationsbranche in Russland und der GUS keine nachteiligen Auswirkungen für die VimpelCom Group mit sich bringen könnten. Daher kann ebensowenig garantiert werden, dass das Unternehmen die geplante Transaktion auch erfolgreich abschliessen wird. Zu den weiteren Faktoren, die letztlich dazu führen könnten, dass tatsächliche Ergebnisse erheblich von vorausschauenden Aussagen abweichen könnten, zählen auch die im Rahmen des Geschäftsberichts des Unternehmens auf Formblatt 20-F erörterten Risiken des zum 31. Dezember 2009 abgeschlossenen Geschäftsjahrs sowie sonstige öffentliche Eingaben des Unternehmens bei der United States Securities and Exchange Commission. Einige Risikofaktoren wurden an dieser Stelle bereits beispielhaft aufgezählt. VimpelCom lehnt jegliche Verpflichtung ab, diese Risiken entsprechend zukünftiger Entwicklungen zu aktualisieren, eine Überarbeitung der in dieser Meldung aufgeführten vorausschauenden Aussagen öffentlich bekannt zu geben oder auch bestimmte Korrekturen vorzunehmen, um die getätigten Aussagen an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzugleichen.
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