Stellungnahme von ehemaligem Bundesrichter und früherem FBI-Direktor Louis J. Freeh zum Schuldspruch gegen den rumänischen Geschäftsmann Gabriel Popoviciu
WILMINGTON, Delaware, 9. August 2017 /PRNewswire/ -- Ich bin zutiefst enttäuscht über die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von Rumänien, den rumänischen Geschäftsmann Gabriel Popoviciu zu sieben Jahren Freiheitsentzug zu verurteilen. Der Schuldspruch und das Strafmaß sind weder durch Fakten noch durch die Gesetzgebung gestützt.
Ich wurde im Juli 2016 damit beauftragt, die Verurteilung von Herrn Popoviciu vor dem rumänischen Berufungsgericht einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen. Ich habe diese Überprüfung mit Hilfe eines Teams von erfahrenen ehemaligen Vertretern der Bundesanwaltschaft und früheren FBI Special Agents, darunter ein fließend Rumänisch sprechender früherer FBI Special Agent, durchgeführt.
Unser Team hat die gegen Herrn Popoviciu vor Gericht vorgebrachten Beweise sorgfältig geprüft, einschließlich Beweisunterlagen und heimlich aufgezeichneter Tonbandaufnahmen seiner Gespräche. Diese Überprüfung dokumentiert zahlreiche faktische und rechtliche Mängel im Verfahren gegen Herrn Popoviciu. So hat beispielsweise der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft, der wiederholt aber erfolglos versucht hat, Herrn Popoviciu in heimlichen Mitschnitten dazu zu bringen, sich selbst zu belasten, vor Gericht zugegeben, dass er nicht von Herrn Popoviciu bestochen wurde – wobei es um eine angebliche Bestechung mit zwei Flaschen Spirituosen und Firmenwerbematerialien (wie ein Stift, Notizbuch und Kalender) ging. Sowohl der ehemalige Bildungsminister als auch andere Zeugen haben ausgesagt, dass sich das Baneasa-Grundstück zu keiner Zeit im öffentlichen Grundbesitz befand, so dass der vorgebrachte Vorwurf des Amtsmissbrauchs hier nicht greifen kann. In meinem Report wurden darüber hinaus zahlreiche weitere gravierende Sach- und Rechtsmängel hervorgehoben, die mit den Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit unvereinbar sind.
Ich hoffe, dass die Gerichte und die Nachprüfungsinstanzen diesen Fall überprüfen werden und zu dem Entschluss gelangen, dass sich im Sinne von Justiz und Rechtsstaatlichkeit ein anderes Ergebnis verlangen lässt.
Redaktionelle Hinweise
Louis J. Freeh war Assistant United States Attorney (Southern District of New York) und United States District Judge am Bundesbezirksgericht für den Gerichtsbezirk Southern District of New York und amtierte als fünfter Direktor des FBI (Federal Bureau of Investigation). Er ist Senior Managing Partner von Freeh Sporkin & Sullivan, LLP und Chairman von Freeh Group International Solutions, LLC.
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