SIX SWISS EXCHANGE GEWÄHRT WEATHERFORD INTERNATIONAL LTD. FRISTVERLÄNGERUNG ZUR VORLAGE DES ZWISCHENBERICHTS
GENF, 29. November 2012 /PRNewswire/ -- Weatherford International Ltd. (NYSE / Euronext Paris / SIX: WFT) ist erfreut bekannt zu geben, dass SIX Swiss Exchange Ltd. Weatherfords Antrag auf Fristverlängerung zur Vorlage des halbjährlichen Zwischenberichts für die erste Jahreshälfte 2012 bis zum 17. Dezember 2012 zugestimmt hat.
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Wie bereits gemeldet geht Weatherford davon aus, ein berichtigtes Formular 10-K für das Jahr 2011 und ein berichtigtes Formular 10-Q für das erste Quartal 2012 vorzulegen, in denen Anpassungen an vorherigen Berichtszeiträumen enthalten sind, die im Zuge der eingehenden Überprüfung der bisherigen Verfahren zur Ertragssteuerbilanzierung des Unternehmens vorgenommen wurden. Darüber hinaus beabsichtigt das Unternehmen, berichtigte 10-Q-Formulare für das zweite und dritte Quartal 2012 vorzulegen, an denen ebenfalls Änderungen vorgenommen wurden. Das Formular 10-Q des zweiten Quartals entspricht dem von SIX angeforderten Zwischenbericht.
Im Geschäftsbericht vom 12. November wies das Unternehmen darauf hin, dass es bei der buchhalterischen Erfassung der Ertragssteuer in vorherigen Berichtszeiträumen zu mehreren Fehlern gekommen sei, die sich auf einen Gesamtwert von 150 Mio. USD belaufen. Diese Zahl konnte im Zuge der bisherigen Untersuchung des Unternehmens bestätigt werden.
Weatherford wird die Berichte vorlegen, sobald sie fertiggestellt sind und unsere unabhängigen Prüfer ihre Audit- und Prüfverfahren abgeschlossen haben. Weatherford geht davon aus, alle Berichte innerhalb der verlängerten Frist vorlegen zu können.
Aufgrund der gewährten Fristverlängerung durch die SIX ist das Unternehmen zur Veröffentlichung des folgenden Textes verpflichtet:
I. |
Der Fristverlängerung zur Publikation des Halbjahresberichts 2012 von Weatherford International Ltd. und dessen Vorlage bei der SIX Exchange Regulation bis spätestens zum 17. Dezember 2012 wird unter folgender Bedingung zugestimmt: |
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Entsprechend den gültigen Bestimmungen der Ad-hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement in Verbindung mit der Ad-hoc-Publizitäts-Richtlinie) muss Weatherford International Ltd. noch vor Handelsbeginn am 29. November 2012 eine Mitteilung bezüglich der vorliegenden Entscheidung veröffentlichen. Neben dem vollständigen Text aus den Abschnitten I und II der vorliegenden Entscheidung muss die Mitteilung auch eine Begründung für die verspätete Vorlage des Halbjahresberichts 2012 enthalten. |
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II. |
Sollte der Halbjahresbericht 2012 nicht bis zum 17. Dezember 2012 veröffentlicht werden, wird der Handel mit Wertpapieren von Weatherford International Ltd. [an der SIX Stock Exchange] mit Wirkung zum 18. Dezember 2012 bis zur Publikation des Halbjahresberichts 2012 eingestellt. |
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Weatherford ist ein multinationaler Ölfeld-Dienstleister mit Sitz in der Schweiz. Das Unternehmen zählt zu den weltgrößten Anbietern von innovativen mechanischen Lösungen, Technologien und Dienstleistungen für die Bohr- und Produktionssektoren der Erdöl- und Erdgasindustrie. Weatherford ist in über 100 Ländern vertreten und beschäftigt mehr als 60.000 Mitarbeiter weltweit.
Weatherford International Ltd. |
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Anlegerpflege |
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4-6 Rue Jean-Francois Bartholoni |
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1204 Genf, Schweiz |
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Ansprechpartner: |
John H. Briscoe |
+1.713.836.4610 |
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Senior Vice President und Chief Financial Officer |
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Karen David-Green |
+1.713.836.7430 |
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Vice President – Anlegerpflege |
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Vorausschauende Aussagen
Diese Pressemitteilung sowie die Dokumente, auf die an dieser Stelle verwiesen wird, enthalten vorausschauende Aussagen im Sinne des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Auch die in dieser Pressemitteilung angekündigte Telefonkonferenz könnte vorausschauende Aussagen beinhalten. Hierzu zählen Aussagen über den Umfang zukünftiger Erträge, Umsätze, Ausgaben, Margen, Investitionen, Veränderungen des Umlaufvermögens, Cashflows, Steueraufwendungen, effektiver Steuersätze und Nettogewinne. Hinzu kommen die allgemeinen Aussichten von Geschäften mit Ölfeld-Dienstleistungen, insbesondere hinsichtlich unseres eigenen Geschäfts sowie Aussagen über die zeitliche Verfügbarkeit bzw. den Inhalt von Finanzinformationen, die das Unternehmen für den laufenden Berichtszeitraum bei der SEC hinterlegen wird. Darüber hinaus sind Aussagen jeglicher Art über den Ausgang oder den potenziellen zukünftigen Ausgang unserer laufenden Bemühungen zur Beseitigung des erheblichen Mangels unserer internen Kontrollen zur Bilanzierung von Ertragssteuern vorausschauender Natur. Dies gilt auch bezüglich unserer Einschätzung des bisherigen Erfolges vergangener Bemühungen. Angesichts der gegenwärtigen makroökonomischen Unsicherheit fällt es in einer zyklischen Branche naturgemäß schwer, Prognosen oder sonstige vorausschauende Aussagen zu treffen. Derartige Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen der Geschäftsleitung von Weatherford und unterliegen bedeutenden Risiken, Annahmen und Unwägbarkeiten. Zu diesen zählen die Fähigkeit des Unternehmens, alle erforderlichen Prozesse zur Veröffentlichung überarbeiteter Geschäftsberichte erfolgreich abzuschließen, darunter auch der Erhalt eines Bestätigungsvermerks von unabhängigen Wirtschaftsprüfern; das Unvermögen des Unternehmens, interne Kontrollverfahren auszuarbeiten oder zu verbessern, um den festgestellten Unstimmigkeiten Rechnung zu tragen; die betrieblichen Folgen der Einhaltung von Rechts- und internen Kontrollvorschriften sowie der Ausbesserung und Beseitigung von Mängeln einschließlich der Aufdeckung von Fehlverhalten, Missbrauch oder der Umgehung interner Kontrollen; Schwierigkeiten bei der Kostenkontrolle, darunter auch bezüglich der anfallenden Kosten zur Einhaltung von Rechts- und internen Kontrollvorschriften sowie der Ausbesserung und Beseitigung von Mängeln; die Folgen von Veränderungen in der Geschäftsleitung bzw. des Personalbestands; die Konsequenzen der allgemeinen politischen, ökonomischen und marktwirtschaftlichen Bedingungen auf die Ergebnisprognosen des Unternehmens; die Möglichkeit, dass das Unternehmen nicht dazu in der Lage ist, die erwarteten Umsätze aus bestehenden und zukünftigen Aufträgen zu erwirtschaften; die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf die Geschäfte des Unternehmens; die Fähigkeit des Unternehmens, sein Personal effektiv einzusetzen, um Kosten einzusparen; die Kosten und Verfügbarkeit von Rohstoffen; die Fähigkeit des Unternehmens, seine Lieferkette und Geschäftsprozesse wirksam zu steuern; die Fähigkeit des Unternehmens, neue Technologien zu verwerten; die Frage, ob das Unternehmen die erwarteten Vorteile aus dem Umzug seiner zuvor in Bermuda ansässigen Muttergesellschaft realisieren kann; die Fähigkeit des Unternehmens, die erwarteten Vorteile aus Übernahmen und Veräußerungen zu realisieren; die Folgen einer Konjunkturschwäche innerhalb der Branche für den Buchwert des Firmenwerts; die Auswirkungen von Witterungsbedingungen auf das operative Geschäft des Unternehmens; die Auswirkungen der Öl- und Erdgaspreise sowie der vorherrschenden weltweiten Wirtschaftsbedingungen auf die Bohraktivität; die Folgen der Turbulenzen an den Kreditmärkten für die Fähigkeit des Unternehmens, sich mithilfe von Zins- und Devisenswaps gegen Risiken abzusichern; das Ergebnis laufender behördlicher Ermittlungen, darunter auch die Untersuchung der Umstände im Zusammenhang mit dem erheblichen Mangel des Unternehmens bezüglich seiner internen Kontrollen zur Bilanzierung von Ertragssteuern durch die US-Börsenaufsicht; das Ergebnis schwebender Verfahren, darunter Aktionärsklagen im Zusammenhang mit dem erheblichen Mangel des Unternehmens bezüglich seiner internen Kontrollen zur Bilanzierung von Ertragssteuern und der rückwirkenden Neufassung früherer Geschäftsberichte; das zukünftige Preisniveau von Rohöl und Erdgas; die Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen; das Preisniveau unserer Produkte und Dienstleistungen; der Nutzungsgrad unserer Anlagen; die Effektivität unserer Lieferkette; witterungsbedingte Störungen und sonstige betriebliche und außerbetriebliche Risiken, die in unserem jüngsten Bericht auf Formular 10-K und weiteren Eingaben bei der US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission) näher erläutert werden. Sollten diese Risiken oder Unwägbarkeiten in einem oder gleich in mehreren Fällen eintreten oder sich die ihnen zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen, könnten tatsächliche Ergebnisse in erheblichem Umfang von den Angaben in vorausschauenden Aussagen abweichen. Wir lehnen jede Verpflichtung zur Korrektur oder Aktualisierung vorausschauender Aussagen ab – sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder sonstiger Umstände – sofern dies laut Bundeswertpapiergesetz nicht ausdrücklich erforderlich ist.
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