Puritan obsiegt in schwedischem Gerichtsverfahren über Copan
GUILFORD, Maine, 16. Juni 2020 /PRNewswire/ -- Am 5. Juni 2020 konnte Puritan bei den Patentstreitigkeiten mit Copan bezüglich beflockter Tupfer einen weiteren Sieg verzeichnen. Diesmal war es in Schweden, wo das schwedische Patent- und Marktgericht zu dem einstimmigen Urteil kam, dass die „PurFlock Ultra"-Tupfer von Puritan im Vertrieb durch Svenska LABFAB keine Ansprüche des europäischen Patents (EP 1 608 268 B2) von Copan verletzen. Copan muss jetzt für die rechtlichen Kosten aufkommen.
Copan gab die Klage in Schweden öffentlichkeitswirksam 2019 im Rahmen einer Messe in Amsterdam bekannt und verteilte sogar Pressemitteilungen an die Besucher. Copan behauptete, dass „Svenska LABFAB bewusst das Patent verletze, welches die Technologie von COPAN bezüglich beflockter Tupfer behandelt". Mit Herannahen der Verhandlung wurde aber klar, dass auf Seiten von Copan kein Interesse bestand, tatsächlich ein Urteil in Schweden zu erreichen. Obwohl man behauptete, dass „COPAN Verletzungen seines geistigen Eigentums nicht toleriert", bat Copan stets um Aufschübe und Verlängerungen. Svenska LABFAB und Puritan fochten diese Verzögerungen an und baten das Gericht um eine endgültige Entscheidung über die Substanz der Klage. Das schwedische Gericht entschied, dass Puritans Tupfer PurFlock Ultra aus einer Reihe sich überschneidender Gründe nicht gegen das europäische Patent von Copan verstoßen. Dieses Urteil ist eine Bestätigung der Erklärung von Puritan des Jahres 2014, dass die Tupfer PurFlock Ultra und HydraFlock nicht gegen das europäische Patent von Copan verstoßen.
Bemerkenswerterweise zog das schwedische Gericht die Frage der Nichtigkeit nicht heran und sprach für Svenska LABFAB und Puritan einen vollständigen Gewinn aus, der allein auf der Nichtverletzung beruht. Gerichte in Deutschland haben zuvor geurteilt, dass die drei Gebrauchsmuster von Copan, die auf demselben europäischen Patent von Copan beruhen, ungültig seien, und sprach Puritan die Erstattung seiner Gebühren zu.
Copans Ergebnis lautet nun 0:4 (drei Niederlagen in Deutschland und jetzt eine Schweden) und man hat in Schweden wenige Tage, um in Berufung zu gehen. Derweil ist der Prozess in Maine (USA) nach dem Austausch von Gutachten derzeit ausgesetzt. (Copan zieht in den USA denselben Experten heran, den man im fehlgeschlagenen schwedischen Prozess genutzt hat.)
Medienkontakt:
Virginia Templet
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