INEOS QUATTRO FINANCE 2 PLC VERMELDET CASH TENDER OFFER FÜR ALLE SEINE 3 3/8 % SENIOR SECURED NOTES MIT FÄLLIGKEIT 2026
LONDON, 1. November 2023 /PRNewswire/ -- INEOS Quattro Finance 2 Plc (der „Anbieter"), eine nach englischem und walisischem Recht gegründete Gesellschaft, kündigt heute ein Angebot zum Kauf aller seiner ausstehenden 33/8% Senior Secured Notes mit Fälligkeit 2026 (die ,,Wertschriften") an. Diese Wertschriften werden vom Anbieter ausgegeben und durch die INEOS Quattro Holdings Limited („IQHL"), einer nach englischem und walisischem Recht gegründeten Gesellschaft sowie durch einige bestimmte Tochtergesellschaften durch Barmittel besichert („dasAngebot"). Die Geschäftsbedingungen des Angebots sind in dem Kaufangebot vom 30. Oktober 2023 (das „Kaufangebot") beschrieben. Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Mitteilung nicht anderweitig definiert sind, haben die gleiche Bedeutung, die ihnen im Kaufangebot zugewiesen wurde.
Den Inhabern wird empfohlen, das Kaufangebot sorgfältig zu lesen, um alle Einzelheiten und Informationen über das Verfahren zur Teilnahme an dem Angebot zu erhalten.
Die folgende Tabelle enthält bestimmte Informationen über die Preisgestaltung des Angebots.
Titel der Wertschrift |
ISIN |
CUSIP |
Ausstehender |
Fälligkeitsdatum |
Kaufpreis pro |
Betrag, der Gegenstand |
33/8% Senior Secured Notes mit Fälligkeitsdatum 2026 |
US45674GAA22 / USG4772GAA34 |
45674G AA2 / G4772G AA3 |
500.000.000 US-Dollar (1) |
15. Januar 2026 |
950 US-Dollar |
,,Any and All" |
Hinweis: |
Zweck des Angebots
Zweck des Angebots ist es unter anderem, das erwartete Fälligkeitsprofil des Anbieters proaktiv zu steuern. Das Angebot bietet den Inhabern außerdem die Möglichkeit, ihre aktuellen Bestände an Wertschriften zu verkaufen, wie im Kaufangebot ausführlicher beschrieben.
Das Angebot
Der Anbieter zahlt einen Kaufpreis in Höhe von 950 US-Dollar pro 1.000 US-Dollar Nennwert für rechtsgültig angediente und nicht vor dem Ablauf der Frist zurückgezogene Wertschriften (einschließlich der gemäß den Verfahren für die garantierte Lieferung gültig angedienten Wertschriften). Darüber hinaus zahlt der Anbieter aufgelaufene und nicht gezahlte Zinsen auf die gemäß dem Angebot erworbenen Wertschriften ab dem (und einschließlich) unmittelbar vorhergehenden Zinszahlungstag und bis zum (jedoch ausschließlich des) Abrechnungstag(s) („Aufgelaufene Zinsen").
Der Kaufpreis und die aufgelaufenen Zinsen für die im Rahmen des Angebots rechtsgültig angedienten (und nicht rechtsgültig zurückgezogenen) Wertschriften werden am Abrechnungstag gezahlt (vorbehaltlich des Rechts des Anbieters, die Verfallsfrist zu verlängern und die Annahme von Andienungsanweisungen zu verzögern, wie im Kaufangebot dargelegt). Wenn ein Inhaber weniger als den vollen Betrag seiner Wertschriften andient, müssen Andienungsanweisungen für einen Kapitalbetrag der Wertschriften eingereicht werden, so dass der Kapitalbetrag der von diesem Inhaber nach der Andienung gehaltenen Wertschriften nicht weniger als die Mindeststückelung oder ein ganzzahliges Vielfaches von 1.000 US-Dollar über dieser Mindeststückelung beträgt. Die „Mindeststückelung" beträgt 200.000 US-Dollar.
Das Angebot ist nicht davon abhängig, dass ein Mindestbetrag an Wertschriften angedient wird. Die Verpflichtung des Anbieters, Wertschriften im Rahmen des Angebots anzunehmen und zu bezahlen, unterliegt jedoch der Erfüllung bzw. dem Verzicht auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Bedingung, dass der Anbieter und/oder Tochtergesellschaften von IQHL die Neue Fremdfinanzierung zu Bedingungen abgeschlossen haben, die den Anbieter in seinem alleinigen Ermessen mit einem Gesamtnettoerlös von mindestens 2.800.000.000 € (Gegenwert) (die,,Finanzierungsbedingung") zufrieden stellen.
Ankündigungen im Zusammenhang mit dem Angebot werden durch die Veröffentlichung einer Pressemitteilung an einen weit verbreiteten Nachrichten- oder Telegrammdienst erfolgen. Kopien aller dieser Ankündigungen, Pressemitteilungen und Mitteilungen werden ebenfalls bei dem Ausschreibungs- und Informationsbeauftragter erhältlich sein. Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem Angebot werden zusammen mit etwaigen Aktualisierungen auch auf der vom Ausschreibungs- und Informationsbeauftragten für die Zwecke des Angebots betriebenen Webseite https://deals.is.kroll.com/ineosquattrousd zur Verfügung stehen.
Eine Andienung zum Kauf von Wertschriften im Rahmen des Angebots sollte mittels Einreichung einer rechtsgültigen Andienungsanweisung erfolgen. Wenn ein Inhaber seine Wertpapiere andienen möchte, aber nicht in der Lage ist, die Verfahren für die Einreichung einer gültigen Andienungsanweisung vor Ablauf der Frist einzuhalten, kann ein solcher Inhaber seine Wertschriften gemäß den Verfahren für die garantierte Lieferung, wie im Kaufangebot dargelegt, andienen.
Es wird erwartet, dass die vom Anbieter im Rahmen des Angebots erworbenen Wertschriften sofort gekündigt werden. Wertschriften, die im Rahmen des Angebots nicht rechtsgültig angedient und/oder zum Kauf angenommen wurden, oder die angedient und rechtsgültig zurückgezogen wurden, bleiben nach dem Abrechnungstag ausstehend.
INDIKATIVER ZEITPLAN
Dies ist ein vorläufiger Zeitplan, der ein mögliches Ergebnis für den zeitlichen Ablauf des Angebots auf der Grundlage der im Kaufangebot genannten Daten zeigt. Dieser Zeitplan kann sich ändern, und die Daten und Uhrzeiten können vom Anbieter in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Angebots, wie im Kaufangebot beschrieben, verlängert, neu eröffnet oder geändert werden. Dementsprechend kann der tatsächliche Zeitplan von dem nachstehenden Zeitplan abweichen.
Datum und Uhrzeit |
Maßnahme |
30. Oktober 2023……………………….. |
Beginn des Angebots |
Das Kaufangebot ist beim Ausschreibungs- und Informationsbeauftragten und auf der Webseite des Angebots erhältlich. Das Angebot wird mittels einer Pressemitteilung an einen anerkannten Finanznachrichtendienst in der Weise bekanntgegeben, die unter „Allgemeine Geschäftsbedingungen des Angebots — Mitteilungen" im Kaufangebot beschrieben ist. |
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8. November 2023, 17:00 Uhr (Ortszeit New York City)………………………………………… |
Ablauffrist |
Der letzte Zeitpunkt und das letzte Datum für die Inhaber, um Andienungsanweisungen (oder gegebenenfalls Mitteilungen über die garantierte Lieferung) einzureichen, damit sie an dem Angebot teilnehmen können und berechtigt sind, den Kaufpreis und die aufgelaufenen Zinsen am Erfüllungstag zu erhalten. |
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8. November 2023, 17:00 Uhr (Ortszeit New York City)………………………………………… |
Widerrufsfrist |
Frist für Inhaber, um Angebote für ihre Wertschriften (oder gegebenenfalls Mitteilungen über garantierte Lieferungen) rechtsgültig zurückzuziehen. Wenn eine Andienung von Wertschriften (oder gegebenenfalls eine Mitteilung über eine garantierte Lieferung) rechtsgültig zurückgezogen wird, erhält der Inhaber am Abrechnungstag keine Gegenleistung (es sei denn, der Inhaber bietet die Wertschriften am oder vor dem Erfüllungstag erneut rechtsgültig an und die Wertpapiere werden vom Anbieter angenommen). |
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9. November 2023……………………… |
Bekanntgabe der Ergebnisse des Angebots |
Der Anbieter wird voraussichtlich den Gesamtkapitalbetrag der Wertschriften bekanntgeben, die im Rahmen des Angebots zum Kauf angenommen wurden (unter der Annahme, dass die gemäß den Verfahren für die garantierte Lieferung angedienten Wertschriften bis zum Annahmeschluss für die garantierte Lieferung rechtsgültig geliefert werden). |
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13. November 2023, 17:00 Uhr (Ortszeit New York City)………………………………………… |
Garantierte Lieferfrist |
Der letzte Zeitpunkt und das letzte Datum für Inhaber, um Wertschriften, für die eine Mitteilung über eine garantierte Lieferung am oder vor dem Verfallsdatum abgegeben wurde, rechtsgültig zu liefern. |
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Voraussichtlich 14. November 2023............................................. |
Erfüllungstag |
Erfüllungstag für Wertschriften, die vom Anbieter rechtsgültig angedient und zum Kauf angenommen wurden (einschließlich gemäß den Verfahren für die garantierte Lieferung). Zahlung des Kaufpreises und etwaiger aufgelaufener Zinsen in Bezug auf derartige Wertschriften. |
Vorbehaltlich der anwendbaren Wertpapiergesetze und der Bedingungen des Kaufangebots behält sich der Anbieter das Recht vor, in Bezug auf das von ihm unterbreitete Angebot (i) ganz oder teilweise auf alle Bedingungen des Angebots zu verzichten oder diese zu ändern, (ii) die Widerrufsfrist und/oder die Ablauffrist zu verlängern, (iii) das Angebot zu ändern oder zu beenden oder (iv) das Angebot in jeder Hinsicht anderweitig zu ändern. Sollte das Angebot beendet oder anderweitig nicht abgeschlossen werden, wird der Kaufpreis für die dem Angebot unterliegenden Wertschriften nicht gezahlt bzw. ist der Kaufpreis nicht zahlbar, unabhängig davon, ob die Inhaber ihre Wertschriften rechtsgültig angedient haben (in diesem Fall werden die angedienten Wertschriften den Inhabern unverzüglich zurückgegeben).
Den Inhabern wird empfohlen, sich bei einer Bank, einem Wertpapiermakler oder einem anderen Intermediär, über den sie Wertschriften halten, zu erkundigen, wann ein solcher Intermediär Anweisungen von einem Inhaber benötigt, damit dieser an dem Angebot teilnehmen kann oder seine Anweisung zur Teilnahme an dem Angebot vor den oben genannten Fristen wirksam widerrufen kann.
WEITERE INFORMATIONEN
Inhaber von Wertschriften können das Kaufangebot und das Formular für die Mitteilung über die garantierte Lieferung (Notice of Guaranteed Delivery) unter folgender Adresse einsehen https://deals.is.kroll.com/ineosquattrousd und darauf zugreifen.
Diese Mitteilung wird von INEOS Quattro Finance 2 Plc veröffentlicht und enthält Informationen, die als Insider-Informationen im Sinne von Artikel 7 der MAR gelten oder gelten könnten, einschließlich Informationen in Bezug auf das oben beschriebene Angebot. Für die Zwecke der MAR und Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1055 der Kommission (einschließlich der Tatsache, dass sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 (in seiner geänderten Fassung) Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist), erfolgt diese Mitteilung durch Dirk Arhelger, Head of Investor Relations bei INEOS Quattro Finance 2 Plc.
Fragen und Bitten um Unterstützung im Zusammenhang mit dem Angebot können an Goldman Sachs International, HSBC Bank plc oder ING Bank N.V, London gerichtet werden:
Goldman Sachs International
Plumtree Court
25 Shoe Lane
London EC4A 4AU
Vereinigtes Königreich
Telefon: +44 20 7774 4836
Z. Hd.: Liability Management Group
E-Mail: liabilitymanagement.eu@gs.com
HSBC Bank plc
8 Canada Square
London, E14 SHQ
Vereinigtes Königreich
Europa: +44 (0) 20 7992 6237
U.S. Gebührenfrei: +1 (888) HSBC-4LM
U.S.: +1 (212) 525-5552
E-Mail: [email protected]
Z. Hd.: Liability Management, DCMZ.
ING Bank N.V., Niederlassung London
8-10 Moorgate
London EC2R 6DA
Vereinigtes Königreich
Telefon: +44 20 7767 6784
E-Mail: [email protected]
Z. Hd.: Liability Management Group
BNP Paribas
Citigroup Global Markets Limited
J.P | Morgan Securities LLC
Fragen und Bitten um Unterstützung im Zusammenhang mit dem Angebot von Wertschriften, einschließlich der Anforderung einer Kopie des Kaufangebots, können an folgende Adresse gerichtet werden:
AUSSCHREIBUNGS- UND INFORMATIONSAGENTUR
Kroll Issuer Services Limited
The Shard, 32 London Bridge Street
London SE1 9SG
Vereinigtes Königreich
Tel.: +44 20 7704 0880
Z. Hd: Owen Morris/Alessandro Zorza
E-Mail: [email protected]
Angebotswebseite: https://deals.is.kroll.com/ineosquattrousd
HINWEIS UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Unabhängig davon, ob der Kauf von Wertschriften im Rahmen des Angebots abgeschlossen wird oder nicht, können der Anbieter, IQHL und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, Wertschriften auf andere Weise als im Rahmen des Angebots erwerben, einschließlich durch Käufe auf dem freien Markt, privat ausgehandelte Transaktionen, Übernahmeangebote, Tauschangebote, Rücknahmen oder auf andere Weise. Solche Käufe können zu den Bedingungen und zu den Preisen erfolgen, die der Anbieter oder, falls zutreffend, IQHL oder eine ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen festlegt, die höher oder niedriger als die gemäß dem Angebot zu zahlenden Preise sein können, und könnten gegen Bargeld oder eine andere Gegenleistung oder anderweitig zu Bedingungen erfolgen, die günstiger oder ungünstiger als die im Angebot vorgesehenen sind. Etwaige zukünftige Käufe von Wertschriften durch den Anbieter oder eines seiner verbundenen Unternehmen hängen von verschiedenen Faktoren ab, die zum jeweiligen Zeitpunkt bestehen. Es kann nicht zugesichert werden, dass der Anbieter oder eines seiner verbundenen Unternehmen solche zukünftigen Kaufangebote weiterverfolgen wird, und es kann ebenfalls nicht zugesichert werden, dass die Struktur oder die Bedingungen (oder Kombinationen davon) solcher zukünftigen Kaufangebote eingehalten werden.
Diese Mitteilung muss in Verbindung mit dem Kaufangebot gelesen werden. Diese Mitteilung und das Kaufangebot enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden müssen, bevor eine Entscheidung im Hinblick auf das Angebot getroffen wird. Wenn ein Inhaber Zweifel hat, welche Maßnahmen er ergreifen sollte, oder er sich über die Auswirkungen des Angebots im Unklaren ist, wird ihm empfohlen, sich von seinem Börsenmakler, Bankmanager, Rechtsanwalt, Buchhalter oder einem anderen unabhängigen Finanz-, Rechts- oder Steuerberater beraten zu lassen, auch im Hinblick auf etwaige steuerliche Konsequenzen. Jede Person oder Gesellschaft, deren Wertschriften in ihrem Namen von einem Makler, Händler, einer Bank, einer Depotbank, einer Treuhandgesellschaft oder einem anderen Bevollmächtigten oder Vermittler gehalten werden, muss sich mit diesem Unternehmen in Verbindung setzen, wenn sie Wertschriften im Rahmen des Angebots andienen (oder ein solches Angebot rechtsgültig zurückziehen) möchten. Weder die Dealer Manager, der Ausschreibungs- und Informationbeauftragte, der Anbieter, IQHL noch ein Direktor, leitender Angestellter, Mitarbeiter, Vertreter, oder ein verbundenes Unternehmen oder anderweitige Personen gibt/geben eine Empfehlung ab, ob die Inhaber Wertschriften im Rahmen des Angebots andienen sollten.
Informationen über zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält sowohl historische als auch zukunftsgerichtete Aussagen. Bei diesen zukunftsgerichteten Aussagen handelt es sich nicht um historische Fakten, sondern lediglich um Vorhersagen. Sie sind im Allgemeinen an Aussagen zu erkennen, die Formulierungen wie „werden", „können", „sollten", „könnten", „fortsetzen", „antizipieren", „glauben", „erwarten", „planen", „Wahrscheinlichkeit", „erscheinen", „projizieren", „schätzen", „beabsichtigen", „Risiko", „Ziel", „Bestreben", „Ausblick", „optimistisch", „Aussichten" oder andere Wörter oder Formulierungen von ähnlicher Bedeutung enthalten. In ähnlicher Weise sind auch Aussagen, die unsere Zielsetzungen, Pläne oder Ziele beschreiben, zukunftsgerichtete Aussagen. Alle Aussagen, die sich auf die künftige operative Leistung des Anbieters oder von IQHL oder auf Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, die sie erwarten oder von denen sie annehmen, dass sie in Zukunft eintreten werden, sind zukunftsgerichtete Aussagen.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den aktuellen Plänen, Schätzungen und Prognosen des Anbieters bzw. von IQHL und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den derzeit erwarteten abweichen. Faktoren, die diese zukunftsgerichteten Aussagen wesentlich beeinflussen könnten, finden Sie im Kaufangebot unter der Überschrift „Risikofaktoren". Die Inhaber werden dringend gebeten, diese Faktoren bei der Bewertung der zukunftsgerichteten Aussagen sorgfältig zu berücksichtigen und werden davor gewarnt, sich auf diese zukunftsgerichteten Aussagen in unangemessener Weise zu verlassen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Mitteilung. Der Anbieter übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren, um sie an neue Informationen, zukünftige Ereignisse oder sonstige Umstände anzupassen. In Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten und Annahmen könnten die zukunftsgerichteten Ereignisse eintreten oder nicht. Der Anbieter kann Ihnen nicht zusichern, dass die prognostizierten Ergebnisse oder Ereignisse eintreten werden.
ANGEBOTS- UND VERTRIEBSBESCHRÄNKUNGEN
Diese Mitteilung und das Kaufangebot stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Teilnahme an dem Angebot in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung nach geltendem Recht unzulässig ist, bzw. in der eine Unterbreitung eines solchen Angebots oder eine solche Aufforderung gegenüber einer Person oder von einer Person rechtswidrig ist. Die Verbreitung dieser Mitteilung und des Kaufangebots kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung oder des Kaufangebots gelangen, werden vom Anbieter, den Dealer-Managern und dem Ausschreibungs- und Infromationsbeauftragten aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Vereinigtes Königreich
Das Kaufangebot und alle anderen Dokumente oder Materialien, die sich auf das Angebot beziehen, sind nur an Inhaber gerichtet, die (wenn sie Kunden des Anbieters wären) per se professionelle Kunden oder per se geeignete Gegenparteien des Anbieters im Sinne der Regeln der Financial Conduct Authority (FCA) sind. Weder das Kaufangebot noch andere Dokumente oder Materialien sind an Personen gerichtet, die im Sinne der FCA-Bestimmungen als Kleinanleger gelten. Solche Personen sollten nicht aufgrund dieser Dokumente handeln oder sich darauf verlassen. Empfänger des Kaufangebots und anderer Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot sollten beachten, dass der Anbieter in Bezug auf das Angebot auf eigene Rechnung handelt. Er ist gegenüber anderen Person weder für die Gewährung des Schutzes, der den Kunden des Anbieters gewährt würde, noch für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot verantwortlich.
Es erfolgt keine Übermittlung des Kaufangebots sowie weiterer Dokumente und Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot und diese Dokumente wurden nicht von einer befugten Person im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 in der jeweils gültigen Fassung (das ,,FSMA") genehmigt. Dementsprechend werden das Kaufangebot, derartige Dokumente und/oder andere Materialien nicht an die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen nicht an diese weitergegeben werden. Dementsprechend sind das Kaufangebot und die Übermittlung aller Dokumente und/oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot von der Beschränkung der Finanzwerbung gemäß Abschnitt 21 des FSMA ausgenommen, da sie nur an Personen im Vereinigten Königreich gerichtet sind und nur an diejenigen übermittelt werden dürfen, die unter die Definition von professionellen Anlegern (gemäß der Definition in Artikel 19(5) der Financial Promotion Order) fallen, (ii) an Personen gerichtet sind, die unter Artikel 43(2) der Financial Promotion Order fallen, einschließlich bestehender Mitglieder und Gläubiger des Anbieters, (iii) an Personen gerichtet sind, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, oder (iv) an weitere Personen gerichtet sind, an die sie gemäß der Financial Promotion Order rechtmäßig weitergegeben werden dürfen (alle diese Personen werden zusammen als ,,Relevante Personen" bezeichnet), und die hierin vorgesehenen Transaktionen sind nur für Relevante Personen verfügbar und werden nur mit diesen durchgeführt. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf der Grundlage des Kaufangebots handeln oder sich auf dieses verlassen.
EWR
Im EWR werden diese Mitteilung und das Angebot weder direkt noch indirekt an andere Personen als an qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung oder für deren Rechnung abgegeben.
Weder diese Mitteilung noch das Kaufangebot noch sonstige Unterlagen oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden oder werden einer zuständigen Behörde im EWR zur Genehmigung vorgelegt. Daher gelten weder das Kaufangebot noch andere Unterlagen oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot als gebilligter Prospekt im Sinne von Artikel 6 der Prospektverordnung.
Dementsprechend darf das Angebot im EWR nicht als ,,öffentliches Angebot von Wertschriften" im Sinne von Artikel 2(d) der Prospektverordnung unterbreitet werden, und das Angebot darf weder beworben noch Personen im EWR (mit Ausnahme von „qualifizierten Anlegern" im Sinne von Artikel 2(e) in Verbindung mit Artikel 1(4)(a) der Prospektverordnung) unterbreitet werden. Diese Mitteilung, das Kaufangebot und alle weiteren Unterlagen und Materialien, die sich auf das Angebot beziehen (einschließlich Memoranden, Informationsrundschreiben, Broschüren oder ähnliche Dokumente), wurden und werden weder direkt noch indirekt an solche Personen weitergeleitet oder ihnen zur Verfügung gestellt.
Im Hinblick auf den EWR wurden diese Mitteilung und das Kaufangebot nur für den persönlichen Gebrauch der oben genannten qualifizierten Anleger und nur zum Zwecke des Angebots übermittelt. Dementsprechend dürfen die in dieser Ankündigung und dem Kaufangebot enthaltenen Informationen nicht für andere Zwecke verwendet oder an andere Personen im EWR übermittelt werden.
Belgien
Weder diese Mitteilung, noch das Kaufangebot oder weitere Dokumente und Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden oder werden der Finanzdienstleistungs- und Marktaufsichtsbehörde (Autorité des services et marchés financiers / Autoriteit voor financiële diensten en markten) zur Genehmigung oder Anerkennung vorgelegt. Dementsprechend darf das Angebot im Königreich Belgien nicht im Wege eines öffentlichen Angebots im Sinne der Artikel 3 und 6 des belgischen Gesetzes vom 1. April 2007 über öffentliche Übernahmeangebote in seiner jeweils geänderten oder ersetzten Fassung gemacht werden. Dementsprechend darf das Angebot weder beworben noch ausgeweitet werden, und weder diese Mitteilung noch das Kaufangebot und die etwaigen weiteren Dokumente und Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot (einschließlich eines Memorandums, eines Informationsrundschreibens, einer Broschüre oder ähnlicher Dokumente) wurden bzw. werden direkt oder indirekt an andere Personen im Königreich Belgien als ,,Qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung, die auf eigene Rechnung handeln, verteilt oder zugänglich gemacht. Diese Mitteilung und/oder das Kaufangebot wurden nur für den persönlichen Gebrauch der oben genannten qualifizierten Anleger und ausschließlich zum Zweck des Angebots veröffentlicht. Dementsprechend dürfen die in dieser Mitteilung und/oder dem Kaufangebot enthaltenen Informationen nicht für andere Zwecke verwendet oder an andere Personen im Königreich Belgien weitergegeben werden.
Frankreich
Diese Ankündigung, das Kaufangebot und alle anderen Dokumente oder Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit dem Angebot dürfen in der Republik Frankreich nur an qualifizierte Anleger (investisseurs qualifiés) im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung verteilt werden. Das Kaufangebot wurde und wird nicht zur Genehmigung bei der Autorité des Marchés Financiers eingereicht.
Italien
Weder das Angebot, noch diese Mitteilung, noch das Kaufangebot, noch weitere Dokumente und Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden oder werden dem Genehmigungsverfahren der CONSOB gemäß den geltenden italienischen Gesetzen und Vorschriften unterzogen.
Das Angebot wird in der Republik Italien („Italien") als freigestelltes Angebot gemäß Artikel 101-bis, Absatz 3-bis der Gesetzesverordnung Nr. 58 vom 24. Februar 1998 in seiner geänderten Fassung (das „Finanzdienstleistungsgesetz") und Artikel 35-bis, Absatz 4 der CONSOB-Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999 in ihrer geänderten Fassung (die „Emittentenverordnung") durchgeführt. Das Angebot wird ebenfalls in Übereinstimmung mit Artikel 35-bis, Absatz 7 der Emittentenverordnung durchgeführt.
Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer der Wertschriften, die in der Republik Italien ansässig sind, können die Wertschriften über autorisierte Personen (wie Wertpapierfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, die gemäß dem Gesetz über Finanzdienstleistungen, der CONSOB-Verordnung Nr. 20307 vom 15. Februar 2018 in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Gesetzesverordnung Nr. 385 vom 1. September 1993 in ihrer jeweils gültigen Fassung zur Ausübung solcher Tätigkeiten in der Republik Italien zugelassen sind) und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften bzw. den von der CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde auferlegten Anforderungen anbieten.
Spanien
Das Angebot, diese Mitteilung und das Kaufangebot stellen weder ein öffentliches Angebot von Wertschriften in Spanien gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 noch ein öffentliches Übernahmeangebot in Spanien gemäß dem neu gefassten Text des spanischen Gesetzes über den Wertpapiermarkt, das durch die Königliche Gesetzesverordnung 4/2015 vom 23. Oktober genehmigt wurde, und gemäß der Königlichen Verordnung 1066/2007 vom 27. Juli, jeweils in der geänderten Fassung, und den auf dieser Grundlage erlassenen Vorschriften dar.
Dementsprechend wurden oder werden weder diese Mitteilung noch das Kaufangebot der Spanischen Kommission für den Wertpapiermarkt (Comision Nacional del Mercado de Valores) zur Genehmigung vorgelegt oder von dieser genehmigt.
Schweiz
Ein öffentliches Angebot im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes („FinSA") darf in der Schweiz weder direkt noch indirekt in Bezug auf die Wertschriften abgegeben werden. Daher stellt weder diese Mitteilung noch das Angebot oder sonstiges Angebots- oder Vermarktungsmaterial in Bezug auf die Wertschriften einen Prospekt im Sinne von Art. 35 FIDLEG oder einen Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Schweizer Börse dar. Dementsprechend sind die sonst für Anleger in der Schweiz geltenden Anlegerschutzbestimmungen auf das Angebot nicht anwendbar. In der Schweiz ansässigen Anlegern wird empfohlen, im Zweifelsfall ihren Rechts-, Finanz- oder Steuerberater bezüglich des Angebots zu kontaktieren.
Luxemburg
Die Geschäftsbedingungen dieser Mitteilung und/oder des Kaufangebots wurden nicht von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier) für die Zwecke eines öffentlichen Angebots im Großherzogtum Luxemburg (,,Luxemburg") genehmigt und werden auch nicht zur Genehmigung vorgelegt. Dementsprechend darf das Angebot in Luxemburg weder direkt noch indirekt öffentlich gemacht werden, und weder diese Ankündigung noch das Kaufangebot oder ein anderer Prospekt, ein Antragsformular, eine Anzeige oder sonstiges Material darf in oder von Luxemburg aus verbreitet oder anderweitig zur Verfügung gestellt oder in Luxemburg veröffentlicht werden, es sei denn, es handelt sich um Umstände, die kein öffentliches Angebot von Wertschriften an das Publikum darstellen, das der Prospektpflicht gemäß dem Luxemburger Gesetz vom 10. Juli 2005 über Wertpapierprospekte unterliegt.
Allgemeines
Diese Mitteilung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertschriften unter Umständen dar, unter denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Das Angebot wird nur im Rahmen des Kaufangebots und nur in denjenigen Ländern unterbreitet, in denen es nach geltendem Recht zulässig ist. Wichtige Informationen zu den Angebotsbeschränkungen, die für das Angebot gelten, entnehmen Sie bitte dem Kaufangebot.
DIESE ANKÜNDIGUNG BEZIEHT SICH AUF DIE OFFENLEGUNG VON INFORMATIONEN, DIE ALS INSIDER-INFORMATIONEN IM SINNE VON ARTIKEL 7 ABSATZ 1 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (EU) 596/2014 IN IHRER GEÄNDERTEN FASSUNG (UND EBENSO IN DER FASSUNG, IN DER SIE AUFGRUND DES EUROPEAN UNION (WITHDRAWAL) ACT 2018 IN SEINER GEÄNDERTEN FASSUNG TEIL DES INNERSTAATLICHEN RECHTS DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS IST) (,,MAR") GELTEN ODER GELTEN KÖNNTEN.
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