GCG gibt Erklärung zum vorgeschlagenen Vergleich mit RMBS heraus
LAKE SUCCESS, New York, 9. September 2014 /PRNewswire/ -- Die folgende Erklärung wird von GCG hinsichtlich des vorgeschlagenen Vergleichs mit RMBS herausgegeben.
BENACHRICHTIGUNG ÜBER EIN GERICHTLICHES VERFAHREN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ANNAHME DES ABGEÄNDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS MIT JP MORGAN
HIERMIT WERDEN ALLE INHABER VON ZERTIFIKATEN, SCHULDSCHEINEN ODER ANDERWEITIGEN WERTPAPIEREN („ZERTIFIKATSINHABER") DER IN ANLAGE A AUFGEFÜHRTEN HYPOTHEKENGESICHERTEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTE (DIE „EMPFANGENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTE") SOWIE ANDERE PERSONEN, DIE EIN POTENZIELLES INTERESSE AN DEN EMPFANGENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTEN HABEN, BENACHRICHTIGT. DIE ZERTIFIKATSINHABER SOWIE ANDERE EMPFÄNGER DER BENACHRICHTIGUNG SOLLTEN DIESE BENACHRICHTIGUNG UND DIE DARIN GENANNTEN MATERIALIEN SORGFÄLTIG IN ABSPRACHE MIT IHREN JURISTISCHEN UND FINANZIELLEN BERATERN LESEN. DIE ANNAHME DES ABGEÄNDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS KÖNNTE SICH MASSGEBLICH AUF DIE INTERESSEN DER ZERTIFIKATSINHABER AUSWIRKEN.
DIE BENACHRICHTIGUNG ERGEHT HIERMIT DURCH:
THE BANK OF NEW YORK MELLON
THE BANK OF NEW YORK MELLON TRUST COMPANY, N.A.
DEUTSCHE BANK NATIONAL TRUST COMPANY
HSBC BANK USA, NATIONAL ASSOCIATION
LAW DEBENTURE TRUST COMPANY OF NEW YORK
U.S. BANK NATIONAL ASSOCIATION
WELLS FARGO BANK, NATIONAL ASSOCIATION
WILMINGTON TRUST, NATIONAL ASSOCIATION
VON DENEN JEDE IN IHRER EIGENSCHAFT ALS TREUHÄNDER, FÜR WERTPAPIERE BESTELLTER TREUHÄNDER, SEPARATER TREUHÄNDER UND/ODER NACHFOLGETREUHÄNDER DER EMPFANGENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTE (ZUSAMMENFASSEND DIE „EMPFANGENDEN TREUHÄNDER" UND JEDE EINZELNE EIN „EMPFANGENDER TREUHÄNDER") DIE ZERTIFIKATSINHABER BENACHRICHTIGT.
DIESE BENACHRICHTIGUNG ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR ZERTIFIKATSINHABER. ALLE WERTPAPIERVERWAHRUNGSSTELLEN, DEPOTSTELLEN UND ANDERE MITTLER, FALLS ZUTREFFEND, DIE DIESE BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN, WERDEN AUFGEFORDERT, DIE RÜCKÜBERTRAGUNG DIESER BENACHRICHTIGUNG AN DIE ZERTIFIKATSINHABER RECHTZEITIG ZU FORCIEREN.
Datum: 20. August 2014
Diese Benachrichtigung (die „Benachrichtigung") ergeht an Sie von den empfangenden Treuhändern im Rahmen gewisser geltender Pooling- und Dienstleistungsvereinbarungen, Vertragsurkunden, Dienstleistungsvereinbarungen, Hypothekendarlehens-Kaufverträge, Abtretungs- und Übernahmeverträge und/oder anderer Verträge, die für die empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute (die „geltenden Verträge") gelten.
ANNAHME DES ABGEÄNDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS
Diese Benachrichtigung bezieht sich auf das durch eine Gruppe von 21 (einundzwanzig) institutionellen Anlegern (die „institutionellen Anleger") und JPMorgan Chase & Co. und ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften („JPMorgan") am 15. November 2013 geschlossene und am 29. Juli 2014 abgeänderte RMBS Trust Settlement Agreement (RMBS Treuhand-Vergleichsvertrag) (das „Modified Proposed Settlement Agreement" (abgeänderter Vorschlag des Vergleichsvertrags) oder den „Vergleich"). Eine Ausfertigung des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags kann hier aufgerufen werden: http://www.rmbstrusteesettlement.com/docs/Modified_Proposed_Settlement_Agreement.pdf. In der englischen Fassung dieser Benachrichtigung groß geschriebene und nicht anderweitig definierte Begriffe haben die ihnen im abgeänderten Vorschlag des Vergleichsvertrags zugeschriebene Bedeutung.
In einer vorausgegangenen Benachrichtigung an die Zertifikatsinhaber vom 1. August 2014 informierten die empfangenden Treuhänder die Zertifikatsinhaber, dass sie am 1. August 2014 nach einem Auswertungsverfahren unter Berücksichtigung von Gutachten JPMorgan benachrichtigten, dass beide im Namen der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute, für die sie als Treuhänder, für Wertpapiere bestellter Treuhänder, separater Treuhänder und/oder Nachfolgetreuhänder handeln, den abgeänderten Vorschlag des Vergleichsvertrags vorbehaltlich der endgültigen gerichtlichen Genehmigung angenommen hätten.
RECHTSKRÄFTIGE GERICHTLICHE GENEHMIGUNG – BENACHRICHTIGUNG ÜBER EIN GERICHTLICHES VERFAHREN
Die empfangenden Treuhänder haben gemäß CPLR § 7701 In the matter of the application of U.S. Bank National Association, et al., (Index No. 652382/2014) (das „Verfahren gemäß Artikel 77") beim Supreme Court of the State of New York, County of New York (das „Gericht") einen Antrag (der „Antrag") eingereicht und ein gerichtliches Verfahren angestrengt. Im Verfahren gemäß Artikel 77 beantragen die Treuhänder ein Gerichtsurteil, dass die Annahme des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags durch die empfangenden Treuhänder im Namen der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute im Rahmen der geltenden Verträge rechtmäßig ist und dass die Zertifikatsinhaber in Bezug auf die Auswertung durch die empfangenden Treuhänder und deren Annahme des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags und der Implementierung desselben keine Ansprüche gegen die empfangenden Treuhänder geltend machen können. Der Erlass eines solchen Urteils würde – nachdem es rechtsgültig und unanfechtbar ist (einschließlich des Ablaufs einer Frist für die Beantragung einer im Ermessen des Gerichts liegenden Überprüfung) – die „endgültige gerichtliche Genehmigung" darstellen, wie sie im abgeänderten Vorschlag des Vergleichsvertrags definiert ist.
Am 15. August 2014 erließ das Gericht eine Verfügung (die „Verfügung vom 15. August") über die Bekanntmachung bezüglich des Verfahrens gemäß Artikel 77 und ordnete u. a. Folgendes an:
- Jeder mit einer Beteiligung an den empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstituten hat im Gerichtsgebäude, 60 Centre Street, New York, New York am 16. Dezember 2014 („Datum der Anhörung") um 10:00 Uhr, oder sobald eine Anhörung möglich ist, zu IAS Part 60 Einwendungen vorzubringen, warum kein Urteil gemäß CPLR § 7701 zugunsten der empfangenden Treuhänder als Treuhänder, für Wertpapiere bestellte Treuhänder, separate Treuhänder und/oder Nachfolgetreuhänder für die empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute ergehen soll.
- Das Gericht behält sich das Recht vor, das Anhörungsdatum oder eine Vertagung ohne vorherige Benachrichtigung und lediglich durch eine mündliche Ankündigung am Anhörungs- oder Vertagungstag oder durch eine elektronisch ergangene Verfügung zu verlegen; das Gericht behält sich ferner das Recht vor, die Teilnahme der empfangenden Treuhänder am Vergleich (einschließlich der Abänderungen, denen die Beteiligten gemäß den Vertragsbedingungen zugestimmt haben) zu genehmigen, ohne dass eine weitere Benachrichtigung als die in der Verfügung vom 15. August ergeht.
- Jede potenziell betroffene Person, die eine Stellungnahme für oder gegen den Vergleich und/oder Antrag abgeben möchte, kann dies persönlich oder durch einen Anwalt am Anhörungstag tun und kann auf weitere Veranlassung durch das Gericht angemessene und relevante Beweise oder Argumente vorbringen, jedoch unter der Voraussetzung und nur mit Ausnahme triftiger Gründe, dass das Erscheinen und die Einwände gegen den Vergleich dem Gericht gegenüber schriftlich begründet und diesbezügliche Unterlagen dem Gericht und dem Anwalt der empfangenden Treuhänder bis zum 3. November 2014 vorgelegt werden.
- Für jede potenziell betroffene Person, die ihren Einspruch nicht gemäß der Verfügung vom 15. August erhebt, gilt dies als Verzicht auf das Einspruchsrecht (einschließlich etwaiger Berufungsrechte) und hieraus entsteht ein endgültiger Ausschluss der Erhebung solcher Einsprüche laut Verfahren gemäß Artikel 77 oder bei anderen Gerichtsverfahren, sofern das Gericht nichts anderes anordnet.
- Bis zum 3. Dezember 2014 sind sämtliche Unterlagen in Beantwortung etwaiger Einwände oder Vorträge zugunsten des Vergleichs bei Gericht einzureichen und (i) allen Personen zuzustellen, die Einwände erhoben haben und (ii) allen Personen zuzustellen, denen die Erlaubnis erteilt wurde, dem Prozess beizutreten und die offiziell beim Verfahren gemäß Artikel 77 laut CPLR § 320 erschienen sind.
- Außer im Fall von triftigen Gründen darf nur der Anwalt der empfangenden Treuhänder am Anhörungstag gehört werden, es sei denn, es wurden gemäß der Verfügung vom 15. August Einwände erhoben oder Vorträge zugunsten des Vergleichs eingereicht.
- Das Gericht behält die ausschließliche Zuständigkeit über die empfangenden Treuhänder, die empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute sowie alle Treuhand-Nutznießer (vergangene, gegenwärtige oder zukünftige) in allen Angelegenheiten des Vergleichs und des Verfahrens gemäß Artikel 77.
- Während der Anhängigkeit des Verfahrens gemäß Artikel 77 können die empfangenden Treuhänder um Anweisung des Gerichts ersuchen, bevor sie auf Geltendmachungen, Behauptungen, Benachrichtigungen oder Anweisungen von Treuhand-Nutznießern bezüglich der Angelegenheit des Verfahrens gemäß Artikel 77 reagieren oder Maßnahmen ergreifen.
- Alle erforderlichen Unterlagen oder solche, die von empfangenden Treuhändern eingereicht werden dürfen, oder von Parteien, denen die Erlaubnis erteilt wurde, dem Prozess beizutreten, sind über das e-filing-System des Gerichts („NYSCEF") zuzustellen, es sei denn, eine Partei oder ein Empfänger ist davon ausgenommen, sowie per Express oder persönliche Zustellung.
- Alle Unterlagen, die von einem Gegner oder einer anderen, potenziell beteiligten Person zugestellt werden, der keine offizielle Erlaubnis erteilt wurde, dem Prozess beizutreten, sind durch Einreichen über NYSCEF zuzustellen, es sei denn, eine Partei oder ein Empfänger ist davon ausgenommen, sowie per Express oder persönliche Zustellung an die empfangenden Treuhänder.
- Zwei Ausdrucke aller zugestellten Unterlagen sind ebenfalls mit Zustellungsbestätigung beim für Part 60 zuständigen Justizbeamten bis zum erforderlichen Einreichungstermin einzureichen. (Absatz 6 der Verfügung vom 15. August erfordert z. B., dass eine schriftliche Ankündigung des Erscheinens bis zum 3. November 2014 zugestellt und eingereicht werden muss. Ausdrucke sind ebenfalls beim für Part 60 zuständigen Justizbeamten bis zu diesem Datum einzureichen). Für alle Unterlagen, für die diese Aufforderung zur Klagebegründung kein Zustellungs- oder Einreichungsdatum festlegt, sind die zwei Ausdrucke beim für Part 60 zuständigen Justizbeamten vor dem Rücksendedatum einzureichen und – falls möglich – mindestens sieben Tage vor dem Rücksendedatum. Außer im Fall von triftigen Gründen wird ein Antrag auf Anhörung nur dann gewährt, wenn die Ausdrucke gemäß diesem Absatz eingereicht wurden.
- Für eine schriftliche Mitteilung des Erscheinens mit Begründung der Einwände sowie andere schriftliche Anträge und Unterlagen, die für Zwecke im Rahmen des Verfahrens gemäß Artikel 77 erforderlich sind oder eingereicht werden können, gelten die nachfolgenden Anforderungen. Die Unterlagen müssen zweizeilig sein und dürfen mit Ausnahme der urkundlichen Beweise nicht mehr als 15 Seiten umfassen, es sei denn, das Gericht gewährt vor dem Einreichen der Unterlagen eine Erweiterung der Seitenbegrenzung. (Eine schriftliche Mitteilung des Erscheinens, eine Begründung der Einwände und ein unterstützendes Rechtsgutachten dürfen z. B. zusammen nicht mehr als 15 Seiten umfassen) und
- ein Antrag für die Erlaubnis, dem Prozess offiziell beizutreten (im Gegensatz zum Einreichen einer schriftlichen Mitteilung des Erscheinens) hat durch eine Aufforderung zur Klagebegründung und nicht durch einen separaten Antrag zu erfolgen. Bis zum 15. August 2014 zugestellte und eingereichte Anträge werden vom Gericht akzeptiert.
Die Verfügung vom 15. August kann hier aufgerufen werden: http://www.rmbstrusteesettlement.com/docs/Interim%20Decision%20and%20Order%20on%20Order%20to%20Show%20Cause.pdf.
Im Anschluss an die Anhörung gemäß Artikel 77 bestimmt das Gericht u. a., ob die angeforderte gerichtliche Entscheidung gewährt werden soll und berücksichtigt andere wichtige Angelegenheiten des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags. Falls die angeforderte gerichtliche Entscheidung gewährt wird und rechtskräftig und unanfechtbar ist (einschließlich des Ablaufs einer Frist für die Beantragung einer im Ermessen des Gerichts liegenden Überprüfung) und die anderen Bedingungen für das Inkrafttreten des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags erfüllt sind, tritt der abgeänderte Vorschlag des Vergleichsvertrags in Kraft mit Wirkung auf die Rechte und Interessen aller Zertifikatsinhaber und deren Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfänger an den empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstituten, einschließlich des Verzichts auf Ansprüche gegen JPMorgan im Namen der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute in Bezug auf Zusicherungs-, Gewährleistungs- und Dienstleistungsansprüche. Eine vollständige Beschreibung der hierin vorgesehenen Freistellungen befindet sich im abgeänderten Vorschlag des Vergleichsvertrags.
Falls das Gericht die angeforderte Entscheidung gewährt und das Urteil rechtskräftig und unanfechtbar ist (einschließlich des Ablaufs einer Frist für die Beantragung einer im Ermessen des Gerichts liegenden Überprüfung) und die anderen Bedingungen für das Inkrafttreten des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags erfüllt sind, sind alle Zertifikatsinhaber an den abgeänderten Vorschlag des Vergleichsvertrags gebunden, selbst wenn sie in der Sache erschienen sind oder Einwände gegen den abgeänderten Vorschlag des Vergleichsvertrags erhoben haben. Der Antrag, sämtliche zu dessen Unterstützung eingereichte Unterlagen, sämtliche durch das Gericht erlassenen Verfügungen sowie andere relevante Informationen bezüglich des Verfahrens gemäß Artikel 77 können online unter http://www.rmbstrusteesettlement.com/index.php (die „JPM Proposed Settlement Website") aufgerufen werden. Die Website wird aktualisiert, sobald neue Unterlagen eingereicht werden oder zusätzliche Anordnungen in dem Verfahren gemäß Artikel 77 erlassen werden. Außerdem sollten Sie alle beim Gericht eingereichten Dokumente auf der Website des Gerichts erhalten: http://iapps.courts.state.ny.us/iscroll/. Fragen werden unter Tel. (855) 382-6461 (innerhalb der USA) oder (513) 785-0998 (außerhalb der USA) oder per E-Mail entgegengenommen: [email protected].
Zertifikatsinhaber dürfen Anfragen NICHT an das Gericht oder Justizangestellte richten.
SONSTIGES
Diese Benachrichtigung ist eine Zusammenfassung des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags und des Verfahrens gemäß Artikel 77 und stellt keine vollständige Beschreibung davon dar. Sie ist auch keine Zusammenfassung oder Beschreibung der einschlägigen Gesetze oder juristischen Verfahren. Zertifikatsinhabern und anderen potenziell beteiligten Personen wird nahegelegt, die Auswirkungen des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags sorgfältig abzuwägen, einschließlich der Freistellung von den Zusicherungs-, Gewährleistungs- und Dienstleistungsansprüchen, und ihre eigenen juristischen und finanziellen Berater zu konsultieren.
Zertifikatsinhaber und andere an den empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstituten interessierte Personen sollten sich nicht auf die empfangenden Treuhänder, deren Anwalt, Experten oder sonstige Berater des empfangenden Treuhänders als einzige Informationsquelle verlassen.
Bitte beachten Sie, dass diese Benachrichtigung nicht als Anlage-, Rechnungslegungs-, Finanz-, Rechts-, Steuer- oder anderweitige Beratung durch die empfangenden Treuhänder oder deren Direktoren, leitenden Angestellten, Teilhaber, Vertreter, Anwälte oder Mitarbeiter gedacht ist oder als solche auszulegen ist. Jede natürliche oder juristische Person, die diese Benachrichtigung erhält, sollte bezüglich der hier beschriebenen Angelegenheiten den Rat ihrer eigenen
Berater einholen.
ANLAGE A
Liste der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute
Akzeptiert unter der Voraussetzung eines rechtsgültigen Gerichtsbeschlusses nach einem gerichtlichen Verfahren gemäß Abschnitt 2.03(c) des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags.
Falls nicht anderweitig angegeben, gilt die Annahme in Bezug auf alle Kreditinstitute oder ggf. Unterdarlehens-Gruppen eines bestimmten Trusts.
The Bank of New York BALTA 2005-1 BALTA 2005-10 BALTA 2005-2 BALTA 2005-3 BALTA 2005-4 BALTA 2005-5 BALTA 2005-7 BALTA 2005-8 BALTA 2005-9 BALTA 2006-1 BALTA 2006-2 BSABS 2005-SD1 BSABS 2005-SD2 BSABS 2005-SD3 BSABS 2005-SD4 BSABS 2006-2 BSABS 2006-3 BSABS 2006-4 BSABS 2006-SD1 BSABS 2006-SD2 BSABS 2006-SD3 BSABS 2006-SD4 BSABS 2007-1 CHASE 2006-S2 GPMF 2005-AR1 PRIME 2005-1 SAMI 2005-AR1 SAMI 2005-AR2 SAMI 2005-AR3 SAMI 2005-AR4 SAMI 2005-AR6 SAMI 2005-AR7 SAMI 2005-AR8 SAMI 2006-AR1 SAMI 2006-AR2 SAMI 2006-AR3 SAMI 2006-AR4 SAMI 2006-AR5 SAMI 2006-AR6 SAMI 2006-AR7 SAMI 2006-AR8
The Bank of New York CFLX 2007-1 CFLX 2007-2 CFLX 2007-3 CFLX 2007-M1 CHASE 2006-S3 CHASE 2006-S4 CHASE 2007-A1 CHASE 2007-A2 CHASE 2007-A3 CHASE 2007-S1 CHASE 2007-S2 CHASE 2007-S3 CHASE 2007-S4 CHASE 2007-S5 CHASE 2007-S6
Deutsche Bank JPMAC 2007-CH1 JPMAC 2007-CH2 JPMAC 2007-CH3 JPMAC 2007-CH4 JPMAC 2007-CH5 JPMAC 2007-HE1 MSST 2007-1
HSBC Bank USA, BSMF 2006-AC1 JPALT 2006-A5 JPALT 2006-A7 JPALT 2007-A1 JPMMT 2006-A5 JPMMT 2007-A1 JPMMT 2007-A2 JPMMT 2007-A5 JPMMT 2007-A6 LUM 2006-3 |
U.S. Bank National BALTA 2006-3 BSABS 2005-2 BSABS 2005-3 BSABS 2005-4 BSABS 2005-AC1 BSABS 2005-AC2 BSABS 2005-AC3 BSABS 2005-AC4 BSABS 2005-AC5 BSABS 2005-AC6 BSABS 2005-AC7 BSABS 2005-AC8 BSABS 2005-AC9 BSABS 2005-AQ1 BSABS 2005-AQ2 BSABS 2005-EC1 BSABS 2005-FR1 BSABS 2005-HE1 BSABS 2005-HE10 BSABS 2005-HE11 BSABS 2005-HE12 BSABS 2005-HE2 BSABS 2005-HE3 BSABS 2005-HE4 BSABS 2005-HE5 BSABS 2005-HE6 BSABS 2005-HE7 BSABS 2005-HE8 BSABS 2005-HE9 BSABS 2005-TC1 BSABS 2005-TC2 BSABS 2006-1 BSABS 2006-AC1 BSABS 2006-AC2 BSABS 2006-AC3 BSABS 2006-AC4 BSABS 2006-AC5 BSABS 2006-AQ1 BSABS 2006-EC1 BSABS 2006-EC2 BSABS 2006-HE1 BSABS 2006-HE10 BSABS 2006-HE2 BSABS 2006-HE5 BSABS 2006-HE6 BSABS 2006-HE7 BSABS 2006-HE8 BSABS 2006-HE9 BSABS 2006-IM1 BSABS 2006-PC1 BSABS 2007-AC1 BSABS 2007-AQ1 BSABS 2007-FS1 BSABS 2007-HE1 BSABS 2007-HE2 BSABS 2007-HE3 BSABS 2007-HE4, BSABS 2007-HE5 BSABS 2007-HE6 BSABS 2007-HE7 BSARM 2005-1 BSARM 2005-10 BSARM 2005-11 BSARM 2005-12 BSARM 2005-2 BSARM 2005-3 BSARM 2005-4 BSARM 2005-5 BSARM 2005-6 BSARM 2005-7 BSARM 2005-9 BSARM 2006-1 BSARM 2006-2 BSMF 2006-SL5 BUMT 2005-1 CFLX 2005-1 CFLX 2005-2 CFLX 2006-1 CFLX 2006-2 CHASE 2005-A1 CHASE 2005-A2 CHASE 2005-S1 CHASE 2005-S2 CHASE 2005-S3 CHASE 2006-A1 |
CHASE 2006-S1 EMCM 2005-A EMCM 2005-B EMCM 2006-A JPALT 2005-A2 JPALT 2005-S1 JPALT 2006-A1 JPALT 2006-A2 JPALT 2006-A3 JPALT 2006-A4 JPALT 2006-A6 JPALT 2006-S1 JPALT 2006-S2 JPALT 2006-S3 JPALT 2006-S4 JPALT 2007-A2 JPALT 2007-S1 JPMAC 2005-FLD1 JPMAC 2005-FRE1 JPMAC 2005-OPT1 JPMAC 2005-OPT2 JPMAC 2005-WMC1 JPMAC 2006-ACC1 JPMAC 2006-CH1 JPMAC 2006-CH2 JPMAC 2006-CW1 JPMAC 2006-CW2 JPMAC 2006-FRE1 JPMAC 2006-FRE2 JPMAC 2006-HE1 JPMAC 2006-HE2 JPMAC 2006-HE3, JPMAC 2006-NC1 JPMAC 2006-NC2 JPMAC 2006-RM1 JPMAC 2006-WMC1 JPMAC 2006-WMC2, JPMAC 2006-WMC3, JPMAC 2006-WMC4, JPMMT 2005-A1 JPMMT 2005-A2 JPMMT 2005-A3 JPMMT 2005-A4 JPMMT 2005-A5 JPMMT 2005-A6 JPMMT 2005-A7 JPMMT 2005-A8 JPMMT 2005-ALT1 JPMMT 2005-S1 JPMMT 2005-S2 JPMMT 2005-S3 JPMMT 2006-A1 JPMMT 2006-A2 JPMMT 2006-A3 JPMMT 2006-A4 JPMMT 2006-A6 JPMMT 2006-A7 JPMMT 2006-S1 JPMMT 2006-S2 JPMMT 2006-S3 JPMMT 2006-S4 JPMMT 2007-A3 JPMMT 2007-A4 JPMMT 2007-S1 JPMMT 2007-S2 JPMMT 2007-S3 LUM 2005-1 PRIME 2005-2 PRIME 2005-3 PRIME 2005-4 PRIME 2005-5 PRIME 2006-1 PRIME 2006-2 PRIME 2006-CL1 PRIME 2007-1 PRIME 2007-2 PRIME 2007-3 SACO 2005-6 SACO 2005-9 SACO 2005-WM1 SACO 2005-WM2 SACO 2005-WM3 SACO 2006-4 SAMI 2005-AR5 |
Wells Fargo Bank, BSABS 2005-1 BSABS 2007-AC2 BSABS 2007-AC3 BSABS 2007-AC4 BSABS 2007-AC5 BSABS 2007-AC6 BSARM 2007-3 BSARM 2007-5 BSMF 2006-AR1 BSMF 2006-AR2 BSMF 2006-AR3 BSMF 2006-AR4 BSMF 2006-AR5 BSMF 2007-AR1, BSMF 2007-AR2 BSMF 2007-AR3 BSMF 2007-AR4 BSMF 2007-AR5 GPMF 2005-AR2 GPMF 2005-AR3 GPMF 2005-AR4 GPMF 2005-AR5 GPMF 2006-AR1 GPMF 2006-AR2 GPMF 2006-AR3 SACO 2005-1 SACO 2005-2 SACO 2005-3 SACO 2007-VA1 SAMI 2007-AR4
Wilmington Trust, BALTA 2006-4 BALTA 2006-5, Loan Group II loans only BALTA 2006-6 BALTA 2006-7 BALTA 2006-8, Loan Group III loans only BALTA 2007-1, Loan Group II loans only BALTA 2007-2 BALTA 2007-3 BSAAT 2007-1, Sub- BSABS 2005-CL1 BSABS 2006-HE3 BSABS 2006-HE4 BSABS 2007-2 BSABS 2007-SD1 BSABS 2007-SD2 BSABS 2007-SD3 BSARM 2006-4 BSARM 2007-1 BSARM 2007-2 BSARM 2007-4 BSSLT 2007-SV1 GPMF 2007-HE1 PRIME 2006-DR1 SACO 2005-4 SACO 2005-5 SACO 2005-7 SACO 2005-8 SACO 2005-10, Loan Group II loans only SACO 2005-GP1 SACO 2006-1 SACO 2006-12, Loan SACO 2007-1, Loan Group II loans only SAMI 2007-AR1 SAMI 2007-AR2 SAMI 2007-AR3 SAMI 2007-AR5 SAMI 2007-AR6 SAMI 2007-AR7, Sub- Loan Group III loans only |
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