Laut LexisNexis® Risk Solutions müssen Unternehmen verstärkt Due-Diligence-Maßnahmen ergreifen, um die neuen Vorschriften für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.
FRANKFURT, Deutschland, 17. Mai 2018 /PRNewswire/ -- LexisNexis® Risk Solutions, ein globaler Anbieter von Informationslösungen, weist auf die Bedeutung der fünften Geldwäscherichtlinie hin, die das Europäische Parlament verabschiedet hat. Diese baut auf der im Mai 2015 umgesetzten vierten Richtlinie auf und zielt darauf ab, die Nutzung des Finanzsystems für Finanzkriminalität, inklusive Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zu verhindern.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind Teil des umfassenderen Aktionsplans der Europäischen Kommission, um die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu unterstützen. Insbesondere hat LexisNexis® Risk Solutions fünf wesentliche Änderungen an der aktuellen Gesetzeslage hervorgehoben, die Finanzinstitute und andere Organisationen beachten müssen, um Anti-Geldwäsche-Regelungen einzuhalten.
- Digitale Währungen: Als Reaktion auf die zunehmenden Geldwäscherisiken im Zusammenhang mit digitalen Währungen sind alle virtuellen Währungsumtauschplattformen und Inhaber digitaler Geldbörsen dazu verpflichtet, eine gründliche Due-Diligence-Prüfung durchzuführen.
- Prepaid-Karten: Um die Finanzkriminalität im Zusammenhang mit anonymen Prepaid-Instrumenten zu verringern, müssen Händler eine strengere Kundenüberprüfung durchführen. Der dafür festgelegte Schwellenwert wird von 250 EUR auf 150 EUR gesenkt.
- Länder mit hohem Risiko: Banken müssen ihre Due Diligence überarbeiten, wenn es um Finanztransaktionen aus Ländern mit hohem Risiko geht. Dies schließt auch Länder mit ein, die nicht Teil der EU sind und unzureichende Geldwäschekontrollen aufweisen.
- Vermehrte Befugnisse für Financial Intelligence Units (FIUs): FIUs erhalten Zugang zu Informationen, die in Zentralbanken und Kontenregistern hinterlegt sind, um die Identifizierung der Kontoinhaber zu erleichtern.
- Zugang zu den Registern der wirtschaftlichen Eigentümer: Die Einrichtung nationaler Register und der Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht ein höheres Maß an Transparenz, wenn es um Informationen zu den tatsächlichen Eigentümern von Unternehmen geht.
Während die am 19. April verabschiedete Richtlinie für alle Finanzinstitute gilt, wird ihre Durchsetzung laut LexisNexis® Risk Solutions auch benachbarte Branchen und Akteure wie Wirtschaftsprüfer, Notare, Immobilienmakler und Kasinos betreffen.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben 18 Monate Zeit, um die fünfte Anti-Geldwäscherichtlinie umzusetzen, so dass die Änderungen voraussichtlich bis November 2019 in nationales Recht umgesetzt werden können. Das geänderte Treuhandregister sollte bis Januar 2020 und das Zentralregister der Bankkonten bis Juni 2020 in Betrieb sein. Die Verbindung der Register der Mitgliedstaaten über eine zentrale Plattform sollte im Januar 2021 in Betrieb gehen, je nachdem, wie schnell die erforderlichen technischen Systeme eingerichtet werden können.
Seyfi Günay, Direktor für Finanzkriminalität und Terrorismus für die Region EMEA bei LexisNexis Risk Solutions, meint dazu:
"Die fünfte Geldwäscherichtlinie setzt verstärkt auf den risikobasierten Ansatz, insbesondere bei der Identifikation von Länderrisiken. Vor der fünften Aktualisierung wurden Länder, deren Anti-Geldwäsche-Maßnahmen im Aufsichts- und Sanktionsbereich im Einklang mit der EU waren, als risikoarm eingestuft. Das hat sich nun jedoch komplett geändert. Die fünfte Geldwäscherichtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, das spezifische Länderrisiko mit ihrem eigenen Risikoprofil abzugleichen – was wiederum mit zusätzlichen Prüfungen einhergeht. Länder wie die USA oder Japan könnten daher von Unternehmen mit hohen Finanztransaktionen und einem signifikanten Anteil an politisch exponierten Personen (PEPs) in ihrem Kundenstamm als Hochrisikogebiete betrachtet werden.
Die fünfte Geldwäscherichtlinie wird auch Konsequenzen für Fintech-Unternehmen haben: Diese werden im Zuge der überarbeiteten Fassung voraussichtlich verstärkt unter Aufsicht geraten. Bisher gab es für Fintechs keinen wirklichen Grund, sich auf derselben regulatorischen Ebene wie zum Beispiel Banken zu bewegen, da sie als Technologieunternehmen und nicht als Bankinstitute betrachtet wurden. Im Zeitalter des "Open Banking" und angesichts der Möglichkeiten der zweiten Payment Services Directive (PSD2) spielen Fintechs allerdings eine zunehmend wichtigere Rolle im Finanz- und Wirtschaftssystem. Vor diesem Hintergrund wird die neue Geldwäscherichtlinie sicherstellen, dass der Fintech-Sektor über die erforderlichen Kontrollmaßnahmen verfügt, um Geldwäsche zu verhindern und Risiken durch Finanzkriminalität effizienter einzuschätzen."
Günay geht davon aus, dass die regulatorische Aufsicht über Fintechs drastisch zunehmen wird, insbesondere im Bereich virtueller Währungen. "Fintechs, die im Bereich der virtuellen Währungen tätig sind, werden die gleichen Vorschriften im Bereich Geldwäsche und Terrorfinanzierung einhalten müssen wie traditionelle Finanzinstitute. Die Anbieter, die die Anforderungen der neuen Richtlinie am schnellsten umsetzen und somit zeigen, dass sie die Bedeutung von Anti-Geldwäsche-Maßnahmen und Betrugskontrollen ernst nehmen, werden für weiteres Wachstum gut positioniert sein."
Über LexisNexis® Risk Solutions
LexisNexis Risk Solutions nutzt das Potenzial von Daten und hochentwickelten Analysetechniken, die es Unternehmen und staatlichen Einrichtungen erlauben, Risiken zu minimieren und bessere Entscheidungen zugunsten der Menschen auf der ganzen Welt zu treffen. Wir bieten Daten- und Technologielösungen für unterschiedliche Branchen wie Versicherungen, Finanzdienstleistungen, das Gesundheitswesen und Regierungen an. Mit Sitz im Ballungsraum Atlanta, Georgia, sind wir mit Niederlassungen weltweit vertreten und Teil der RELX Group (LSE: REL/NYSE: RELX), einem weltweit führenden Anbieter von Informations- und Analyselösungen für Unternehmenskunden aus unterschiedlichsten Industriezweigen. RELX ist ein Unternehmen im FTSE 100 Index mit Sitz in London. Weitere Informationen finden Sie unter www.risk.lexisnexis.com und www.relx.com.
Dieser Artikel ist allgemeiner Natur und dient lediglich zu Informationszwecken. Er ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Für eine Rechtsberatung, die auf den Sachverhalt Ihrer speziellen Situation anwendbar ist, sollten Sie sich von einem qualifizierten Rechtsanwalt beraten lassen, der in Ihrer Nähe zugelassen ist.
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