Behördengenehmigte Kostenübernahme für ReWalk nach Berufung macht ursprüngliche Nichtanerkennung rückgängig
YOKNEAM ILIT, Israel, BERLIN und MARLBOROUGH, Massachusetts, 24. Februar 2016 /PRNewswire/ -- ReWalk Robotics Ltd. (Nasdaq: RWLK) und ReWalk Robotics, firmierend unter Argo Medical Technologies GmbH („ReWalk" oder „Unternehmen"), der weltweit führende Entwickler und Hersteller von Exoskeletten, gaben heute bekannt, dass eine deutsche Sozial- und Jugendbehörde mit Sitz in Karlsruhe erstmalig einem qualifizierten Nutzer die Kosten des ReWalk Exoskelett-Systems für den persönlichen Gebrauch erstattet hat. Mit dieser Bewilligung, die im Rechtsbehelfsverfahren erbracht wurde, setzt sich der Trend einer weltweit wachsenden Anzahl von Krankenversicherungen und Gesundheitssystemen fort, welche die Vorteile von Exoskeletten anerkennen und den Begünstigten eine Kostenerstattung der Systeme bieten.
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„Die Kostenübernahme für das ReWalk-System durch die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für Menschen mit einer Rückenmarksverletzung in Deutschland", so Larry Jasinski, ReWalk CEO. „ReWalks Exoskelett-Technologie ist im Sinne dieser Entscheidung ein medizinisches Hilfsmittel, das berechtigten Nutzern ermöglicht, durch Gehfähigkeit am täglichen Leben teilzunehmen. Es ist zudem, was wichtig ist, eine weitere signifikante Entscheidung seitens der deutschen Behörden und Versicherer für die Kostenerstattung von motorisierten Exoskelett-Systemen".
Der Begünstigte, David Hartmann, erlitt im Jahr 2009 eine Rückenmarksverletzung und ist vom 9. Brustwirbel abwärts querschnittsgelähmt. Herr Hartmann war nach seinem Unfall für sieben Jahre an den Rollstuhl gefesselt. Er erfuhr im Rahmen einer Handelsmesse im April 2015 erstmalig von der ReWalk-Technologie und setzte das System im Juni des gleichen Jahres zum ersten Mal ein.
Herr Hartmann hatte ursprünglich einen Antrag auf Kostenerstattung durch seine Krankenkasse gestellt, die Betriebskrankenkasse MH Plus. MH Plus leitete die Forderung an die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe weiter, welche den Anspruch auf Leistung zunächst mit Verweis auf alternative Methoden zur Mobilität wie Rollstühle und öffentliche Verkehrsmittel ablehnte.
In Reaktion auf eine am 1. September 2015 eingereichte Berufung genehmigte die Sozial- und Jugendbehörde am 26. Oktober 2015 die Erstattung der Kosten für die Bereitstellung des ReWalk Exoskelett-Systems für die persönliche Nutzung und wird diese Kosten von MH Plus gemäß § 14 Absatz 4 des deutschen SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch) zurückfordern.
ReWalk hat sein Engagement für einen verbesserten Patientenzugang zu seinem System stets konsequent unter Beweis gestellt, und in diesem Fall eng mit dem Empfänger während des gesamten Erstattungs- und Berufungsverfahrens zusammengearbeitet.
„Es gibt keine Worte, die beschreiben können, was es für mich bedeutet, über mein eigenes, individuell auf meinen Körper angepasstes ReWalk-System zu verfügen", erklärte David Hartmann. „Ich dachte für viele Jahre, meine Diagnose Querschnittslähmung bedeutete, dass ich nie wieder laufen könnte. Dank ReWalk bin ich nun in der Lage, unabhängig zu gehen und mit anderen auf Augenhöhe zu interagieren".
Das Kriegsveteranenministerium der Vereinigten Staaten (U.S. Department of Veterans Affairs, „VA") gab im Dezember 2015 eine nationale Strategie zu Beurteilung, Einarbeitung und Auftragsvergabe für das ReWalk Exoskelett-System für die persönliche Nutzung für alle Kriegsveteranen in den Vereinigten Staaten aus, die den Klassifikationen entsprechen. Anfang 2016 erkannte ein kommerzieller Gesundheitsversicherer im Nordwesten der Vereinigten Staaten nach Überprüfungsbeschluss durch eine externe unabhängige Organisation auf Abdeckung und Kostenerstattung für ein ReWalk Exoskelett-System für die persönliche Nutzung, womit die anfängliche Nichtanerkennung der Deckung durch den Versicherer aufgehoben wurde.
„Wir freuen uns, dass im Anschluss an die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften nun die Sozial- und Jugendbehörde positiv auf die Erstattungsfähigkeit des ReWalk-Systems reagiert hat. Wir laden alle interessierten Sozial- und Jugendbehörden herzlich dazu ein, mit unseren Mitarbeitern in Kontakt zu treten, wenn sie Fragen zum ReWalk-System und dessen Erstattungsfähigkeit haben", sagte Jasinski.
Informationen zu ReWalk Personal 6.0
ReWalk Personal 6.0 ist ein am Körper tragbares robotergesteuertes-Exoskelett, das es Menschen mit einer Rückenmarksverletzung ermöglicht, durch motorisierte Hüft- und Kniebewegungen wieder aufrecht zu stehen und zu gehen. Das System bietet benutzerinitiierte Mobilität durch die Integration einer am Körper tragbaren Abstützung, eines computerbasierten Kontrollsystems und von Bewegungssensoren. Es ermöglicht unabhängiges und selbst kontrolliertes Gehen und ahmt die natürlichen Bewegungsabläufe der Beine nach. Das ReWalk-System ist das am meisten untersuchte Exoskelett in der Branche. Studien haben eine Reihe von gesundheitlichen Vorteilen identifiziert, einschließlich: verbesserte Blasen- und Darmfunktion, verbesserte psychische Gesundheit, verbesserter Schlaf, reduzierte Müdigkeit, einen verminderten Körperfettanteil, weniger Schmerzen und eine Verbesserung von Körperhaltung und Gleichgewicht.
Informationen zu ReWalk Robotics Ltd.
ReWalk Robotics Ltd. entwickelt, produziert und vertreibt am Körper tragbare robotergesteuerte Exoskelette für Menschen mit Verletzungen des Rückenmarks. ReWalk hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität von Personen mit Behinderungen der unteren Gliedmaßen durch Herstellung und Entwicklung der marktführenden Robotertechnologie grundlegend zu verändern. ReWalk Robotics wurde 2001 gegründet und verfügt über Firmenzentralen in den USA, Deutschland und Israel. Weitere Informationen zu den ReWalk-Systemen finden Sie unter http://www.rewalk.com.
ReWalk® ist ein eingetragenes Warenzeichen von ReWalk Robotics Ltd. in Israel.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält neben historischen Informationen auch zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995, Abschnitt 27A des US Securities Act von 1933 und Abschnitt 21E des US Securities Exchange Act von 1934. Solche zukunftsgerichteten Aussagen können Prognosen bezüglich der zukünftigen Leistungsfähigkeit ReWalks enthalten, und können in einigen Fällen durch Wörter wie „antizipieren", „annehmen", „glauben", „fortfahren", „könnte", „einschätzen", „erwarten", „beabsichtigen", „kann", „planen", „potenziell", „vorhersagen", „prognostizieren", „zukünftig", „werden", „suchen" und ähnliche Begriffe oder Sätze zum Ausdruck gebracht sein. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den derzeitigen Erwartungen der Geschäftsleitung und unterliegen Unsicherheiten, Risiken und Änderungen von Umständen, die schwer vorherzusagen sind, und auf die ReWalk in vielen Fällen keinen Einfluss hat. Zu den wichtigen Faktoren, aufgrund derer ReWalks tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten Prognosen abweichen könnten, zählen unter anderem: ReWalks Erwartungen in Bezug auf das künftige Wachstum, darunter die Fähigkeit, Umsatz in den bestehenden geografischen Märkten zu erhöhen und in neue Märkte expandieren; ReWalks Fähigkeit, seine Reputation und die Marktakzeptanz unserer Produkte zu erhalten und auszubauen; ReWalks Fähigkeit, Rückerstattung von Drittzahlern für unsere Produkte zu erreichen; ReWalks Erwartungen hinsichtlich seiner klinischen Forschungsprogramme und klinischen Ergebnisse; ReWalks Fähigkeit, seine Produkte zu verbessern und neue Produkte zu entwickeln; ReWalks Fähigkeit, einen ausreichenden Schutz seines geistigen Eigentums zu erhalten und einen Verstoß gegen die geistigen Eigentumsrechte von Dritten zu vermeiden; ReWalks Fähigkeit zu Erhalt und Beibehaltung behördlicher Zulassungen; ReWalks Fähigkeit, Beziehungen zu bestehenden Kunden zu pflegen und Beziehungen mit neuen Kunden zu entwickeln; und andere Risikofaktoren, dargestellt unter der Überschrift "Risk Factors" in ReWalks am 27. Februar 2015 bei der US-Börsenaufsicht SEC auf Formular 20-F für das zum 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr eingereichten US-Jahresbericht und anderen der US-Börsenaufsicht SEC nachgereichten oder unterbreiteten Dokumenten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung beziehen sich nur auf das Datum dieser Pressemitteilung. Faktoren oder Ereignisse, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse ReWalks von den hierin enthaltenen Aussagen abweichen, können von Zeit zu Zeit auftreten, und es ist ReWalk nicht möglich, sämtliche dieser Faktoren oder Ereignisse vorherzusagen. Sofern dies nicht gesetzlich erforderlich ist, übernimmt ReWalk keine Verpflichtung, jegliche der zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren, sei es infolge neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen.
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