Der beidseitig amputierte Sprinter Blake Leeper klagt beim Schweizerischen Bundesgericht gegen die CAS-Entscheidung, auf deren Grundlage der Leichtathletikverband ihn mit rassistisch diskriminierenden Regeln daran hindert, gegen nicht behinderte Athleten anzutreten
NEW YORK, 27. November 2020 /PRNewswire/ -- Am 26. November 2020 reichte der beidseitig beinamputierte Sprinter Blake Leeper beim Schweizerischen Bundesgericht eine Klage gegen eine im Oktober vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) erlassene Entscheidung ein, die es dem internationalen Leichtathletikverband World Athletics (ehemals IAAF) erlaubte, Leeper daran zu hindern, mit seinen Carbonfaser-Laufprothesen (RSP) bei den Olympischen Spielen und den Leichtathletik-Wettkämpfen von World Athletics gegen nicht behinderte Sportler anzutreten. Das Schiedsgericht bestätigte eine Entscheidung von World Athletics, Leeper mit der Begründung zu sperren, dass er auf seinen Laufprothesen in einer „unnatürlichen" Höhe laufe, was gegen die so genannten MASH-Höhenbeschränkungen (Maximum Allowable Standing Height) verstößt, die bei paralympischen Wettbewerben angewandt, jedoch nie von World Athletics übernommen worden sind. Leepers Klage basiert auf der rassendiskriminierenden Natur der MASH-Grenzwerte, deren angeblich „natürliche" Proportionen der Gliedmaßen aus Studien stammen, die ausschließlich mit kaukasischen und asiatischen Probanden durchgeführt wurden und an denen unerklärlicherweise kein Proband afrikanischer Herkunft teilgenommen hatte.
Aus Gründen, für die bisher keine Erklärung geliefert wurde, wurden die MASH-Höhenbeschränkungen ausschließlich aus Studien zu den Gliedmaßen und anderen Körperproportionen von Kaukasiern aus Spanien und Australien sowie von Japanern abgeleitet und enthalten keinerlei Daten von Personen schwarzafrikanischer Herkunft wie Blake Leeper. Die eigenen Experten von World Athletics haben in dem CAS-Verfahren eingeräumt, dass wissenschaftliche Studien „klar aufzeigen und dokumentieren", dass schwarze Personen aus Afrika oder afrikanischer Abstammung ein anderes Verhältnis von „Beinlänge zu Körpergröße" haben als Personen anderer Herkunft und dass schwarze Athleten „andere Körpermaße" haben als kaukasische und asiatische, weil schwarze Athleten meist „lange Beine im Verhältnis zu ihrer Größe" haben.
In dem Schiedsverfahren hat Leeper darauf hingewiesen, dass diese Einräumungen und wissenschaftlichen Studien schlüssig aufzeigen, dass die MASH-Regeln, die World Athletics im Rahmen des Schiedsverfahrens zum ersten Mal überhaupt auf Leeper anwendete, obwohl der Verband diese Grenzwerte nie übernommen hatte, schwarze beidseitig amputierte Athleten afrikanischer Abstammung wie Leeper diskriminiert, indem er sie zwingt, auf unnatürlich niedriger Höhe zu laufen. Für Blake Leeper ist diese Größe weitaus geringer als die Höhe, auf der er seit vielen Jahren läuft und die mit einer früheren Version der MASH-Regeln konform war, bevor diese auf der Grundlage von Studien geändert wurden, von denen Personen afrikanischer Herkunft ausgeschlossen waren. Im Gegensatz zu den Unterstellungen von World Athletics ist die Höhe, in der Leeper auf seinen Prothesen läuft, vergleichbar mit der Höhe anderer Weltklasse-Athleten im 400-Meter-Lauf.
Obwohl dem CAS-Schiedsgericht diese Fakten vorgelegt wurden, wird in der Entscheidung des Gremiums nicht einmal das Nichtvorhandensein schwarzer Probanden in den Studien erwähnt, auf denen die MASH-Grenzwerte basieren, und es wird versäumt, die Einräumungen der wissenschaftlichen Experten von World Athletics zu erwähnen. Das Schiedsgericht ließ die von Leeper vorgelegten Studien außer Acht und traf seine Entscheidung stattdessen ausschließlich auf der Grundlage der MASH-Grenzwerte. Aus diesem Grund beruht die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs auf einer fehlerhaften Grundlage, die schwarze Personen afrikanischer Herkunft offen diskriminiert und sie zwingt, in unnatürlichen Höhen zu laufen, basierend auf Studien, von denen schwarze Personen aus unerklärlichen Gründen ausgeschlossen sind.
In seiner Schweizer Klage macht Leeper geltend, dass die Entscheidung des Schiedsgerichts gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Verbot diskriminierender Maßnahmen verstoße, und dass das erzwungene Messen von schwarzen behinderten Athleten nach einem solchen Standard unter anderem gegen die Menschenwürde und gegen die öffentliche Ordnung verstößt.
Der Hauptanwalt Jeffrey Kessler gab bei Einreichung der Klage die folgende Erklärung ab: „Es ist bedauerlich, dass World Athletics Blake Leeper vom Wettbewerb gegen nicht behinderte Athleten mit seinen Prothesen auf der Grundlage von Studien ausschließt, in denen schwarze Probanden nicht berücksichtigt wurden, und obwohl die eigenen Experten von World Athletics einräumen, dass schwarze Athleten afrikanischer Abstammung nicht die selben Körperproportionen haben wie kaukasische und asiatische Athleten. World Athletics diskriminiert nicht zum ersten Mal behinderte Athleten, denn auch im Fall Pistorius kam es zu Diskriminierungen und auch hier wurde dem behinderten Athleten zu Unrecht die Last auferlegt, nachzuweisen, dass er gegen nicht behinderte Athleten antreten kann. Diese Entscheidung wurde dann in Leepers Schiedsverfahren aufgrund von Diskriminierung rückgängig gemacht. Jetzt setzt World Athletics dem ganzen die Krone auf und bedient sich der Rassendiskriminierung, um schwarze Athleten zu benachteiligen. Die gesamte internationale Sportwelt sollte darüber empört sein."
Blake Leeper veröffentlichte die folgende Erklärung: „Ich werde niemals aufhören, mich für die Rechte behinderter Sportler und schwarzer Menschen mit afrikanischer Herkunft einzusetzen und gegen Rassismus zu kämpfen. Diese Entscheidungen von World Athletics sind falsch und ungerecht. Die Sportwelt setzt sich täglich dafür ein, eine Inspiration zur Befreiung von Rassendiskriminierung zu sein, und World Athletics sollte diesen Kampf anführen, anstatt schwarze Athleten auf der Grundlage von Studien auszuschließen, die schwarze Menschen ignorieren und so tun, als ob wir nicht existieren. Wir existieren. Und wir geben nicht klein bei."
Leeper wird in diesem Fall von der internationalen Anwaltskanzlei Winston & Strawn LLP pro bono vertreten. Das Team wird von den New Yorker Partnern Jeffrey L. Kessler und David G. Feher geleitet, die zuvor den beidseitig amputierten 400-Meter-Läufer und Olympiateilnehmer des Jahres 2012 Oscar Pistorius in einem ähnlichen Verfahren vor dem Schiedsgericht für Sport vertraten, in dem entschieden wurde, dass Pistorius an allen von der IAAF genehmigten Veranstaltungen einschließlich der Olympischen Spiele teilnehmen könne. Zu Leepers Winston-Anwälten gehören auch die Partner Michael J. Stepek (London) und Mathilde Lefranc-Barthe (Paris), sowie die New Yorker Anwälte Angela A. Smedley, Brandon Annette, Scott Sherman, Drew Washington und Malik Williams.
Leeper wird im Schweizer Verfahren von Dr. Franz X. Stirnimann, Jean Marguerat und Dr. James F. Reardon von der Anwaltskanzlei FRORIEP Legal SA in der Schweiz vertreten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Jeffrey L. Kessler
Winston & Strawn
[email protected]
+1.212.294.4698
Sandra Galvin
Winston & Strawn
[email protected]
+1.212.294.2695
Mike Goodwin
Stanton für Winston & Strawn
[email protected]
+1.646.502.3595
Dr. Franz X. Stirnimann
FRORIEP Legal SA
[email protected]
+41 22 839 63 56
Jean Marguerat
FRORIEP Legal SA
[email protected]
+41 22 839 63 26
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