Commercial Vehicle Group meldet Übernahme von indischem Sitzhersteller
NEW ALBANY, Ohio, 5. Nov. 2012 /PRNewswire/ -- Die Commercial Vehicle Group, Inc. (Nasdaq: CVGI) gab heute bekannt, dass die indische Tochtergesellschaft CVG Seating (India) Private Limited (CVG India) im Wesentlichen alle Anlagen zur Sitzmontage von Vijayjyot Seats Private Limited (Vijayjyot) übernommen habe. Der übernommene Betrieb verfügt über drei angemietete Standorte in den indischen Regionen Baska (Bundesstaat Gujarat), Pune (Bundesstaat Maharashtra) und Dharwad (Bundesstaat Karnataka) und beschäftigt in jedem der drei Einrichtungen neben Zeitarbeitern etwa 108 Vollzeitkräfte.
Der übernommene Betrieb liefert hauptsächlich Sitze für Linien-, Schul- und Reisebusse in Indien. Die vier wichtigsten Kunden des Unternehmens sind Tata Motors, Tata Marcopolo, Ashok Leyland und Volvo/Eicher.
„Diese Übernahme passt hervorragend zu unseren strategischen Wachstums- und Expansionsplänen für den indischen Nutzfahrzeugmarkt und ergänzt unsere bestehenden Initiativen auf dem indischen Bau- und Lkw-Markt", so Mervin Dunn, Präsident und Chief Executive Officer der Commercial Vehicle Group. „Wir freuen uns schon darauf, mit Angestellten, Kunden und Zulieferern gemeinsam daran zu arbeiten, diese aufregende neue Gelegenheit weiter voranzutreiben", ergänzte Dunn.
Als eigenständiger Betrieb wird Vijayjyot Seats Private Limited andere Kunden und Märkte in Indien weiterhin mit bestimmten Materialien und Komponenten versorgen und überdies als Zulieferer des von CVG India übernommenen Sitzherstellers fungieren.
Der im Voraus fällige Gegenwert der Transaktion beläuft sich auf etwa 13,7 Mio. USD zuzüglich einer maximalen potenziellen Nachzahlung in Höhe von etwa 1,9 Mio. USD, bezogen auf das während der ersten zwei Jahre nach der Übernahme erzielte EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen). Das Unternehmen geht davon aus, dass die Übernahme im Geschäftsjahr 2013 zu Umsätzen in Höhe von etwa 28,0 Mio. USD, einem Betriebsgewinn von etwa 1,4 Mio. USD sowie Abschreibungen von etwa 1,0 Mio. USD führen wird. Außerdem erwartet das Unternehmen, dass sich der Gewinn je Aktie im Geschäftsjahr 2013 durch die Übernahme um etwa 0,03 USD je Aktie erhöhen wird.
Darüber hinaus erwartet das Unternehmen, dass die Übernahme im verbleibenden Geschäftsjahr 2012 zu Umsätzen in Höhe von etwa 3,0 Mio. USD, einem Betriebsgewinn von etwa 0,1 Mio. USD sowie Abschreibungen von etwa 0,1 Mio. USD führen wird.
„In den vergangenen 12 bis 18 Monaten haben wir in Indien sehr viel Zeit damit verbracht, gemeinsam mit Vijayjyot ein besseres Verständnis unseres Potenzials auf dem indischen Markt für Fahrzeugsitze zu erlangen. Wir sind davon überzeugt, dass diese Übernahme, verbunden mit unseren bestehenden Bemühungen in Indien, ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist, um unsere Ziele im Hinblick auf Marktdurchdringung und Wachstum auf dem indischen Markt innerhalb der nächsten Jahre erreichen zu können", so Chad M. Utrup, Chief Financial Officer der Commercial Vehicle Group.
Informationen zur Commercial Vehicle Group, Inc.
Die Commercial Vehicle Group ist ein führender Lieferant vollständig integrierter Systemlösungen für den weltweiten Nutzfahrzeugmarkt. Neben Schwerlasttransporten zählen hierzu auch die Bau- und Landwirtschaftsbranchen sowie Spezial- und Militärtransporte. Das Produktsortiment des Unternehmens umfasst gefederte Sitzsysteme, Innenausstattungssysteme wie Instrumente und Türverkleidungen, Dachinnenverkleidungen, Gussprodukte, Fächer- und Bodensysteme, Strukturelemente und Komponenten für Fahrerhäuser, Spiegel, Scheibenwischanlagen, elektronische Bauteile und Kontrollinstrumente für Gurtsysteme sowie Schalter, die speziell für den Einsatz in Fahrerhäusern von Nutzfahrzeugen entwickelt wurden. Das Unternehmen hat seinen Sitz in New Albany im US-Bundesstaat Ohio und betreibt Niederlassungen in ganz Nordamerika, Europa und Asien. Informationen zum Unternehmen und zu dessen Produkten sind im Internet auf www.cvgrp.com verfügbar.
Vorausschauende Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält vorausschauende Aussagen, die Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen. Häufig enthalten vorausschauende Aussagen Begriffe wie „glauben", „erwarten", „antizipieren", „beabsichtigen", „planen", „schätzen" oder ähnliche Terminologie. Insbesondere kann diese Pressemitteilung vorausschauende Aussagen enthalten, die die Erwartungen des Unternehmens bezüglich zukünftiger Berichtszeiträume betreffen und sich auf Umsätze, Betriebsgewinne, den Abschreibungsaufwand, Gewinne je Aktie, die finanzielle Stellung des Unternehmens und auf sonstige Finanzinformationen beziehen. Derartige Aussagen beruhen auf bestimmten Annahmen, die das Unternehmen auf Grundlage seiner Branchenerfahrung, seiner Kenntnis historischer Trends sowie auf Basis aktueller Umstände, zukünftiger Prognosen und sonstiger Faktoren getroffen hat und unter den gegebenen Umständen für angemessen hält. Aufgrund bestimmter Risiken und Unwägbarkeiten können tatsächliche Ergebnisse erheblich von erwarteten Ergebnissen abweichen. Hierzu zählen ohne jegliche Einschränkung: (i) die Fähigkeit des Unternehmens, neue Produkte zu entwickeln oder erfolgreich einzuführen; (ii) Risiken im Zusammenhang mit der Abwicklung von Geschäften im Ausland und in ausländischer Währung; (iii) allgemeine, die Märkte des Unternehmens betreffende Wirtschafts- bzw. Geschäftsbedingungen; (iv) erhöhter Wettbewerb im Bereich Schwerlasttransport; (v) das unternehmensseitige Versäumen, weitere strategische Übernahmen abzuschließen bzw. erfolgreich zu integrieren; sowie (vi) verschiedene sonstige Risiken, die in den SEC-Eingaben des Unternehmens näher erörtert werden. Es besteht keinerlei Garantie, dass die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen in Bezug auf zukünftige Ereignisse auch zutreffen werden. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, vorausschauende Aussagen zu aktualisieren, zu überarbeiten oder sie von Zeit zu Zeit an veränderte Annahmen, unerwartet eingetretene Ereignisse oder zukünftige Betriebsergebnisse anzupassen. Alle folgenden vorausschauenden Aussagen in schriftlicher und mündlicher Form, die dem Unternehmen selbst oder aber Personen zuzuschreiben sind, die im Namen des Unternehmens handeln, fallen ausdrücklich und ohne jegliche Ausnahme unter diese vorsorglichen Hinweise.
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