Berufungsgericht des Ninth Circuit entscheidet, dass Enigma Software seine Klage gegen Malwarebytes wegen wettbewerbswidriger Praktiken, die Verbrauchern und Enigma Software schaden, weiterführen kann
SAN FRANCISCO, 17. September 2019 /PRNewswire/ -- Der Court of Appeals for the Ninth Circuit (Berufungsgericht) hat in der Klage von Enigma Software gegen Malwarebytes Inc. entschieden, dass der Immunitätsschutz nach Section 230 des Communications Decency Act „nicht unbegrenzt" ist. (Die Stellungnahme des Gerichts ist abrufbar unter https://www.enigmasoftware.com/legal/court-opinion-us-court-appeals-ninth-circuit-enigma-software-vs-malwarebytes-case-17-17351.pdf.) In seiner Stellungnahme (verfasst von Richter Schroeder) begründete das Gericht, dass ein Unternehmen keine wettbewerbswidrigen Praktiken gegen einen Mitbewerber betreiben darf, und dann nach Section 230 Freistellung von der Haftung für den unrechtmäßig verursachten Schaden beanspruchen kann. Das Gericht entschied ferner, dass die von Enigma Software vorgebrachten Anschuldigungen in Bezug auf wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Malwarebytes zum Nachteil von Enigma Software ausreichen, um die Rechtsansprüche von Enigma Software gegen Malwarebytes zu stützen. Das Gericht wies die Position von Malwarebytes zurück, nach der das Unternehmen jede von ihm gewählte Software aus jedwedem Grund im Sinne der „anderweitig nicht eindeutigen" Formulierung von Section 230 einseitig blockieren und in keiner Weise für den von ihm verursachten Schaden zur Rechenschaft gezogen werden könne. Das Gericht hob die vorherige Abweisung der Klage auf und überwies diese an das Prozessgericht erster Instanz.
Enigma Software hatte ursprünglich Klage gegen die Malwarebytes initiierte rücksichtslose und wettbewerbswidrige Blockierung des unabhängig getesteten, preisgekrönten und zertifizierten Programms von Enigma Software eingereicht, dass Millionen von Benutzern weltweit vor Bedrohungen und Verletzungen der Cybersicherheit geschützt hat. Wie in der Klage dargelegt, zielte Malwarebytes insbesondere auf Enigma Software ab, weil Enigma Software ein erfolgreicher Mitbewerber ist, dessen sicheres und wirksames Anti-Malware-Tool bei den Nutzern beliebt ist. Wie ebenfalls in der Klage ausführlich beschrieben, haben die wettbewerbswidrigen Sperrmaßnahmen von Malwarebytes insbesondere den Verbrauchern geschadet, indem sie ihnen das Recht entzogen haben, das Produkt ihrer Wahl zu verwenden, und das Recht, sich für einen mehrschichtigen Anti-Malware-Schutz auf ihren Geräten zu entscheiden, um sich besser vor ständig steigenden Malware-Risiken und Bedrohungen der Cybersicherheit zu schützen.
Eine Videoaufzeichnung der mündlichen Verhandlung der Rechtssache vor dem 9th Circuit Court of Appeals finden Sie unter folgendem Link: https://www.ca9.uscourts.gov/media/view_video.php?pk_vid=0000015143.
Die Begründungschrift von Enigma Software finden Sie unter folgendem Link: https://www.enigmasoftware.com/legal/opening-legal-brief-filed-by-enigma-software-vs-malwarebytes-case-17-17351.pdf.
Informationen zu Enigma Software/EnigmaSoft Ltd
Enigma Software Group USA, LLC ist der ursprüngliche Hersteller von SpyHunter 4 (das Gegenstand des Rechtsstreits ist) und ein Unternehmen von EnigmaSoft Limited EnigmaSoft Limited. EnigmaSoft Limited ist ein privat geführtes irisches Unternehmen mit Niederlassungen und globalem Hauptsitz in Dublin, Irland. EnigmaSoft hat sich insbesondere durch die Entwicklung und den Vertrieb von SpyHunter 5, einem neuen Anti-Malware Softwareprodukt und Service, einen Namen gemacht. SpyHunter 5 erkennt und entfernt Malware, sorgt für besseren Schutz der Privatsphäre im Internet und beseitigt Sicherheitsbedrohungen, indem es Malware, Ransomware, Trojaner, Rogue-Anti-Spyware und andere bösartige Komponenten bzw. Sicherheitsbedrohungen bekämpft, von denen Millionen von PC-Nutzern tagtäglich im World Wide Web betroffen sind. SpyHunter 5 hat Bestnoten in Vergleichstests durch unabhängige externe Prüflabore wie z.B AV-TEST erhalten und ist gemäß AppEsteem, Checkmark Certified und TRUSTe zertifiziert.
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