Airborne Wireless Network ernennt Captain Jason de Mos zum Vice President für Business Development und Compliance
SIMI VALLEY, Kalifornien, 8. Oktober 2016 /PRNewswire/ -- Airborne Wireless Network (OTC QB: ABWN) freut sich, bekanntgeben zu können, dass sie Herrn Jason de Mos zum VP für Business Development und Aviation Compliance ernannt haben. Das Unternehmen hat mit Herrn Jason de Mos einen schriftlichen Einstellungsvertrag geschlossen.
Jason de Mos kann auf eine erfolgreiche Karriere in der Luftfahrt zurückblicken und hat umfangreiche Branchen- und Führungserfahrung. Als Flugkapitän hat er fast 7000 Flugstunden geleistet. Er verfügt über ein FAA Certificate als Verkehrsflugzeugführer (Airline Transport Pilot) und ist ebenfalls ein zertifizierter Fluglehrer. Darüber hinaus hat er mehrere Organisationen geleitet, unter anderem nahezu ein Jahrzehnt lang als Chefpilot einer vielbeschäftigten Flugabteilung.
Mit seiner Erfahrung im Luftverkehrsmanagement und in der Projektentwicklung wird Jason de Mos seinen reichen Wissensfundus beisteuern, um das Unternehmen bei der Entwicklung seines Airborne Wireless Network zu unterstützen.
Herr J. de Mos verfügt über umfassende Erfahrung im Umgang mit Regierungsbehörden, die für die Flugverkehrbranche zuständig sind. Durch seinen beruflichen Hintergrund in den Bereichen Zertifizierung, Compliance, Untersuchung und Flugbetrieb hat Jason de Mos detaillierte Kenntnisse über die Anforderungen in Bezug auf die Organisationen FAA, TSA, NTSB und FCC und er verfügt über die einzigartigen und dringend gebrauchten Qualifikationen, um das Unternehmen in diesem Bereich zu steuern.
Die Zusage von Herrn J. de Mos für diese Position bei Airborne Wireless Network erfüllt eine entscheidende Anforderung, die ein Schlüssel für den Erfolg des Unternehmens ist.
Airborne Wireless Network
www.airbornewirelessnetwork.com
[email protected]
805-583-4302
Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der Safe-Harbor-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Ansichten und Erwartungen der Unternehmensleitung und unterliegen erheblichen Risiken und Unsicherheiten. Sollten sich die zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen oder Risiken oder Unsicherheiten auftreten, können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen.
Risiken und Unsicherheiten beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf, die Verfügbarkeit von Kapital, allgemeine Branchenbedingungen und Wettbewerb, allgemeine wirtschaftliche Faktoren, die Auswirkungen der Regulierung der Branche, technologische Fortschritte, neue Produkte und Patente der Konkurrenz, Herausforderungen in der Entwicklung neuer Produkte, Herstellungsschwierigkeiten oder -verzögerungen, Abhängigkeit von der Wirksamkeit der Patente des Unternehmens sowie das Risiko von Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Patentstreitigkeiten und/oder regulatorischer Maßnahmen.
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