Air China und Air Canada bilden umfangreiche strategische Allianz für den Ausbau des kanadisch-chinesischen Streckennetzes
PEKING und MONTREAL, 10. November 2014 /PRNewswire/ -- Air Canada und Air China Limited gaben heute den Abschluss einer Vereinbarung über die grundlegenden Prinzipien für ein umfangreiches Joint Venture mit Einnahmenteilung zwischen den beiden Fluggesellschaften bekannt. Diese Übereinkunft schafft die Voraussetzungen für die engere Zusammenarbeit auf den Strecken zwischen Kanada und China und soll so für ein höheres Flugverkehrsaufkommen zwischen den beiden Ländern sorgen. Das Joint Venture soll den Service für Passagiere, die zwischen diesen Ländern unterwegs sind, verbessern und ihnen Preisvorteile sichern. Darüber hinaus ermöglicht es eine engere Zusammenarbeit der beiden Fluggesellschaften in den Bereichen Vertrieb und Marketing sowie beim Flughafenbetrieb. Die Ankündigung fand im Rahmen eines offiziellen Besuchs des kanadischen Premierministers Stephen Harper in Peking im Vorfeld einer Konferenz der APEC-Mitgliedsstaaten (Asiatisch-pazifische wirtschaftliche Zusammenarbeit) statt.
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Das Joint Venture soll gegen Ende des Jahres 2015 die Arbeit aufnehmen, sobald Air Canada und Air China die erforderlichen Unterlagen eingereicht, die wettbewerbsrechtlichen und sonstigen behördlichen Genehmigungen eingeholt und die entsprechenden Dokumentationen erstellt haben.
„Durch die Zusammenarbeit mit unserem Partner Air Canada können wir zusätzliche Reisemöglichkeiten und andere Vorteile für Fluggäste anbieten, die zwischen China und Kanada unterwegs sind. Gleichzeitig verkürzen wir die Reisezeiten und sorgen so für einen reibungsloseren Ablauf ihrer Reisen", sagte Song Zhiyong, der Präsident und geschäftsführende Direktor von Air China Limited. „Dieses Joint Venture zwischen Air China und Air Canada bietet zahlreiche Vorteile und ermöglicht kommerzielle Synergien auf dem wichtigen und wachsenden Markt für Reisen und Handel zwischen Kanada und China. In den letzten fünf Jahren ist der Markt für Flüge zwischen Kanada und China jährlich um durchschnittlich fast 11 Prozent gewachsen, und der Dachverband der Luftverkehrsbranche IATA geht davon aus, dass dieser deutliche Trend auch in den kommenden Jahren anhalten wird."
„Als Mitglieder der Star Alliance profitieren Air Canada und Air China von einem Gemeinschaftsunternehmen ebenso, wie unsere Kunden von dem vereinfachten Reiseablauf und dem Bonusprogramm profitiert haben", erklärte Calin Rovinescu, der Präsident und CEO von Air Canada, bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in Peking. „Durch eine engere Zusammenarbeit bei der Erstellung von Flugplänen und dem Vertriebsmanagement können die Fluggesellschaften ihren Kunden mehr Reisemöglichkeiten und damit einen besseren Service bieten. Das Joint Venture schafft durch die höhere Anzahl von Codesharing-Flügen, mit denen weitere Flughäfen in den Heimatnetzen beider Fluggesellschaften angeflogen werden, zusätzliche Reisemöglichkeiten für die Kunden beider Unternehmen. Dieser Ausbau des Streckennetzes gehört zu den Grundprinzipien des Joint Ventures."
Zurzeit bietet Air China seinen Fluggästen von Air Canada betriebene Codesharing-Flüge zwischen Vancouver und sechs kanadischen Städten (Edmonton, Calgary, Winnipeg, Toronto, Ottawa und Montreal) an. Die Kunden von Air Canada können von Air China betriebene Codesharing-Flüge zwischen Peking und sechs chinesischen Städten (Guangzhou, Chongqing, Chengdu, Shenyang, Wuhan und Xi'an) nutzen.
Air Canada bietet pro Woche bis zu 28 Flugverbindungen zwischen Kanada und China mit den Abflughäfen Toronto und Vancouver bzw. Peking und Schanghai an. Air China bietet wöchentlich bis zu 11 Flüge zwischen Peking und Vancouver an.
Informationen zu Air China
Air China Limited (Air China) ist die nationale Fluggesellschaft Chinas und ein führender Anbieter von Passagier- und Luftfrachtflügen sowie Dienstleistungen und Produkten rund um den Flugverkehr in China. Der betriebliche Hauptsitz der Fluggesellschaft befindet sich in Peking, einem wichtigen Drehkreuz für inländische und internationale Flüge in China. Das Unternehmen bietet auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Flugverkehr an, darunter Flugzeugwartung und Bodenabfertigung in Peking, Chengdu und anderen Städten. Mit Stand vom 30. Juni 2014 betrieb die Fluggesellschaft eine aus 316 Flugzeugen mit einem Durchschnittsalter von 6,28 Jahren bestehende Flotte (ausgenommen Flugzeuge, die mit Besatzung angemietet werden). Die Zahl der Flugrouten für den Passagierverkehr beträgt mittlerweile 323, darunter 79 internationale, 15 regionale und 229 inländische Verbindungen. Das Streckennetz des Unternehmens umfasst 32 Länder und Regionen weltweit und 162 Städte, darunter 53 internationale, drei regionale und 106 inländische Städte. Am 15. Dezember 2004 wurde Air China unter den Codes 00753 bzw. AIRC an der Hong Kong Stock Exchange und der London Stock Exchange gelistet. Am 18. August 2006 wurde Air China mit dem Code 601111 an der Shanghai Stock Exchange gelistet. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website von Air China: www.airchina.com.cn.
Informationen zu Air Canada
Air Canada ist die größte Fluggesellschaft in Kanada und bietet In- und Auslandsverbindungen zu über 180 Zielen auf fünf Kontinenten an. Die größte Fluggesellschaft Kanadas gehört zu den 20 größten Fluggesellschaften weltweit. 2013 beförderte sie mehr als 35 Millionen Fluggäste. Air Canada bietet direkte Linienflüge für Passagiere in 60 kanadische Städte, zu 49 Zielen in den USA und in 73 Städte in Europa, dem Nahen Osten, Asien, Australien, der Karibik, Mexiko und Südamerika an. Air Canada gehört zu den Gründungsmitgliedern der Star Alliance, des umfangreichsten Flugverkehrsnetzwerks der Welt, das 1.316 Flughäfen in 192 Ländern anfliegt. Air Canada ist die einzige Fluggesellschaft mit einem internationalen Streckennetz in Nordamerika, die von dem unabhängigen britischen Marktforschungsunternehmen Skytrax mit vier Sternen bewertet wurde. Damit wurde Air Canada 2014 bereits das fünfte Jahr in Folge nach einer weltweiten Befragung von mehr als 18 Millionen Fluggästen zur besten Fluggesellschaft in Nordamerika gekürt. Weitere Informationen finden Sie unter: www.aircanada.com.
Hinweis zu vorausschauenden Aussagen
Die Veröffentlichungen von Air Canada können vorausschauende Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze beinhalten. Vorausschauende Aussagen basieren naturgemäß auf Annahmen und unterliegen wesentlichen Risiken und Unsicherheiten. Vorausschauende Aussagen sind, unter anderem aufgrund von veränderlichen äußeren Ereignissen und den in der Branche herrschenden allgemeinen Unsicherheiten, keine verlässliche Informationsquelle. Die tatsächlichen Ergebnisse können wegen einer Reihe von Faktoren wesentlich von den in den vorausschauenden Aussagen enthaltenen Ergebnissen abweichen. Dazu zählen unter anderem, ohne jede Einschränkung, die Bedingungen in der Branche und auf dem Markt sowie die Kreditsituation und die wirtschaftliche Lage, die Möglichkeit, Betriebskosten zu senken und die Finanzierung zu sichern, Vorsorgefragen, Energiepreise, Personal- und Arbeitsbeziehungen, Wechselkurse und Zinssätze, Wettbewerb, Kriege, Terrorakte, Epidemien, Umweltfaktoren (einschließlich Wetterlagen und andere Naturphänomene sowie Faktoren, die durch menschliches Einwirken entstehen), Versicherungsangelegenheiten und -kosten, Nachfrageschwankungen aufgrund der saisonalen Natur dieses Geschäftsfeldes, Lieferschwierigkeiten, Gesetzesänderungen, regulatorische Entwicklungen oder Verfahren, anhängige oder zukünftige Rechtsstreitigkeiten und Klagen von Dritten sowie die Faktoren, die in den von Air Canada veröffentlichten Dokumenten beschrieben sind, die unter www.sedar.com eingesehen werden können. Alle in dieser Pressemitteilungen enthaltenen vorausschauenden Aussagen geben die Einschätzungen von Air Canada zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder und können sich im Anschluss daran ändern. Air Canada beabsichtigt jedoch nicht, vorausschauende Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu überarbeiten und lehnt jede Verpflichtung dazu ab, sofern dies nicht im Rahmen der geltenden wertpapierrechtlichen Bestimmungen vorgeschrieben ist.
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