Weatherford erzielt mit Inhabern von Schuldanleihen Vereinbarung über Bedingungen einer umfassenden Finanzumstrukturierung, um eine nachhaltige Kapitalstruktur aufzubauen und die Liquidität im großen Maßstab zu verbessern
Restrukturierung der Finanzen wird voraussichtlich über ein „Pre-Packaged"-Chapter-11-Verfahren abgewickelt und wird die langfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens um mehr als 5,8 Milliarden US-Dollar reduzieren
Der vorgelegte Restrukturierungsplan sieht 1,75 Milliarden US-Dollar an frischem Kapital und bis zu 1,25 Milliarden US-Dollar an zusätzlichen Mitteln nach Zustandekommen vor
Der Geschäftsbetrieb von Weatherford wird ohne Unterbrechung fortgeführt und es werden auch keine Auswirkungen auf Kunden, Händler, Partner oder Beschäftigte erwartet
BAAR, Schweiz, 13. Mai 2019 /PRNewswire/ -- Weatherford International plc (NYSE: WFT) („Weatherford" oder das „Unternehmen") gab heute bekannt, dass es mit einer Gruppe von Inhabern seiner Schuldverschreibungen (die „Ad-hoc Noteholder-Gruppe"), die gemeinsam rund 62 Prozent der unbesicherten Senior Notes hält oder kontrolliert, eine Vereinbarung zur Unterstützung eines Restrukturierungsplans (die „Restrukturierungsvereinbarung") getroffen hat. Die empfohlene umfangreiche Finanzumstrukturierung würde zu einer erheblichen Verringerung bei den langfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens und den damit verbundene Zinsaufwendungen führen, Zugriff auf zusätzliche Finanzmittel bieten und zum Aufbau einer nachhaltigeren Kapitalstruktur beitragen.
Die Transaktion führt beim Netto-Verschuldungsgrad auf Pro-forma-Basis bis Ende 2019 zu einem Faktor von 2,7 oder darunter. Der Geschäftsplan des Unternehmens sieht unter der neuen Kapitalstruktur die Schaffung einer erheblichen Menge an freiem Cashflow, wodurch der Netto-Verschuldungsgrad 2020 auf das 1,8-Fache und 2021 auf das 1,2-Fache verringert werden kann.
Weatherford geht davon aus, dass die Restrukturierungsvereinbarung über ein „Pre-Packaged"-Chapter-11-Verfahren umgesetzt werden kann und dass es eine Insolvenz gemäß Chapter 11 des US-amerikanischen Insolvenzrechts sowie ein Verfahren zur Konkursverwaltung unter irischem Recht (zusammen die „Fälle") beantragen kann. Weatherford beabsichtigt im Rahmen dieses Verfahrens, sich weiterhin mit seinen Kreditgebern zu Fragen, die sich im Zusammenhang mit einem vorgelegten Reorganisationsplan vor Einreichung eines Insolvenzantrags ergeben, auszutauschen und damit anzufangen, diese um ein entsprechendes Votum zu bitten.
„Im Laufe des letzten Jahres haben wir einen unternehmensweiten Transformationsprozess in Gang gesetzt, um unseren Geschäftsbetrieb grundsätzlich zu verbessern und um Weatherford auf lange Sicht zu stärken", sagte Mark A. McCollum, Präsident und CEO von Weatherford. „Trotz der herausfordernden Dynamik im Markt, der sich unsere Branche weiterhin gegenübersieht, sind wir davon überzeugt, dass unsere Umbaustrategie, die unserer Fähigkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen verbessern, unsere Kostenstruktur verschlanken und für mehr Effizienz sorgen soll, mit der wir bessere Preise für unsere Produkte und Dienstleistungen anbieten können, Weatherford auf den Weg für einen langfristigen Erfolg bringt. Wir haben es allerdings nach wie vor mit einem hohen Schuldenniveau zu tun, das sich auf unsere Fähigkeiten auswirkt, in unser Unternehmen zu investieren und weitere Elemente unseres Umbauplans einzuführen. Wir freuen uns darüber, dass die Inhaber unserer Schuldverschreibungen den langfristigen Wert sehen, den Weatherford mit einer besseren Geschäftsbilanz schaffen kann, nicht zuletzt auch, weil wir daran arbeiten, dass volle Potenzial unseres Geschäftsumbaus zu entfalten. Wir erwarten, dass die neue Kapitalstruktur uns in die Lage versetzen wird, auch weiterhin auf Grundlage unserer Dynamik Umsatz zu generieren und ein echt integriertes Dienstleistungsunternehmen mit einer nachhaltigen Rentabilität und Potenzial für ein langfristiges Wachstum aufzubauen."
BEDINGUNGEN DER FINANZRESTRUKTURIERUNG
Unter den Bedingungen der Restrukturierungsvereinbarung würden sich die Inhaber unbesicherter Schuldverschreibungen des Unternehmens bereiterklären, unbesicherte Senior Notes im Wert von rund 7,4 Milliarden US-Dollar für rund 99 Prozent des Eigenkapitals im Unternehmen zu tauschen und 1,25 Milliarden US-Dollar für neue unbesicherte Senior Notes der B-Tranche (die „Tranche B Notes") bereitzustellen.
Die Restrukturierungsvereinbarung sieht vor, dass Weatherford Mittel aus Beteiligungen in Höhe von rund 1,75 Milliarden US-Dollar in Form von unter Insolvenzaufsicht stehenden (Debtor-In-Possession, DIP) Finanzmitteln erhält. Diese setzen sich zusammen aus einem befristeten DIP-Darlehen in Höhe von rund 1,0 Milliarden US-Dollar, das von bestimmten Mitgliedern der Ad-hoc Noteholder-Gruppe voll aufgefangen wird, sowie einem nicht genutzten revolvierenden Kreditrahmen in Höhe von 750 Millionen US-Dollar, der von bestimmten kreditgebenden Banken von Weatherford bereitgestellt wird und im Rahmen des Chapter-11-Verfahren verfügbar wäre. Führend ist hier die Citigroup, wobei die Bedingungen noch vereinbart werden müssen.
Die Restrukturierungsvereinbarung sieht zudem eine Beteiligung von bis zu 1,25 Milliarden US-Dollar an neuen unbesicherten Senior Notes der A-Tranche (die „Tranche A Notes") vor, die von bestimmten Mitgliedern der Ad-hoc Noteholder-Gruppe aufgefangen und bei Bedarf ausgezahlt werden, um die DIP-Finanzmittel und ausstehende Schulden aus dem revolvierenden Kredit zurückzuzahlen, Fallkosten zu begleichen und das Unternehmen am Ende des Verfahrens zu rekapitalisieren.
Für die Transaktion hätte das Unternehmen auf Pro-forma-Basis Fremdkapital in Höhe von insgesamt bis zu 2,50 Milliarden US-Dollar zur Verfügung, die auf Grundlage verschiedener Faktoren am Ende des Verfahrens verringert werden könnten. Der Ausgabeumfang der Tranche A Notes kann auf Grundlage des erwarteten Bedarfs an Barmitteln am Ende des Verfahrens durch das Unternehmen nach unten korrigiert werden, wodurch der Umfang der Ausgabe von Tranche A Notes unter der von bestimmten Mitgliedern der Ad-hoc Noteholder-Gruppe aufgefangenen Marke von 1,25 Milliarden US-Dollar liegen könnte. Außerdem können bis zu 500 Millionen US-Dollar der 1,25 Milliarden US-Dollar für Tranche B Notes nach Ermessen jedes einzelnen Inhabers vor Eintreten eines Bedarfsfalls in Eigenkapital umgewandelt werden, wobei der im Chapter-11-Plan vereinbarte durchschnittliche Eigenkapitalwert gilt.
Auf der Grundlage der 2,50 Milliarden US-Dollar an Fremdkapital im Bedarfsfall und der jeweils zum Jahresende 2019, 2020 bzw. 2021 erwarteten Barmittel in Höhe von rund 500 Millionen US-Dollar, 750 Millionen US-Dollar bzw. 1,18 Milliarden US-Dollar, sagt das Unternehmen einen jeweiligen Faktor des Nettoverschuldungsgrads von 2,7, 1,8 bzw. 1,2 voraus.
GESCHÄFT WIRD NICHT BEEINTRÄCHTIGT
Die Restrukturierungsvereinbarung sieht vor, dass das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb aufrechterhält und seine Anlagen weiter betreibt, und zwar ohne Unterbrechung für seine Kunden, Händler, Partner oder Mitarbeiter, und dass sämtliche Forderungen gegenüber dem Unternehmen (gleichgültig, ob sie vor oder nach Eintreten der Fälle gemäß dem Insolvenzrecht unter Chapter 11 bestanden oder bestehen) unter den üblichen Bedingungen des Geschäftsverkehrs in vollem Umfang beglichen werden.
McCollum sagte weiter: „Ich möchte mich bei allen von uns hoch geschätzten Mitarbeitern, Kunden, Händlern und Partnern für ihr fortlaufendes Engagement und ihre Unterstützung bedanken. Wir ergreifen diese Maßnahmen, damit wir unsere Arbeit in jedem Fall noch besser machen können und unseren Verpflichtungen gegenüber allen wichtigen Interessengruppen gerecht werden und damit wir Weatherford so stark wie möglich machen. Wir erwarten keinerlei betrieblichen Unterbrechungen durch diese Ankündigung. Unsere Kunden, Partner, Mitarbeiter und Händler müssen sich auf keinerlei Veränderung bei unserem Geschäftsgebaren einstellen und wir erwarten, dass sie sich nach Abschluss einer Restrukturierung auf eine Verbesserung einstellen können. Wir erwarten, dass eine Restrukturierung eine bessere Liquidität und eine größere finanzielle Stabilität und Flexibilität bringen wird, wodurch wir in die Verbesserung unserer Plattform und ebenso weiterhin in die Mittel investieren können, die für das Wachstum unseres Geschäfts nötig sind. Wir sind zuversichtlich, dass diese Schritte es uns erlauben werden, den eingeschlagenen Weg zum Umbau unseres Unternehmens fortzusetzen und Weatherford auf lange Sicht erfolgreich zu positionieren."
Lazard fungiert als Finanzberater für das Unternehmen, Latham & Watkins, LLP, ist als Rechtsberater tätig und Alvarez & Marsal hat die Aufgabe als Berater in Restrukturierungsfragen übernommen. Evercore fungiert als Finanzberater für die Ad-hoc Noteholder-Gruppe und Akin Gump Strauss Hauer & Feld LLP als deren Rechtsberater.
INFORMATIONEN ZU WEATHERFORD
Weatherford ist einer der größten multinationalen Ölfelddienstleister, der innovative Lösungen, Technologien und Dienstleistungen für die Öl- und Gasbranche anbietet. Das Unternehmen ist in mehr als 80 Ländern tätig und verfügt weltweit über ein Netzwerk mit ca. 650 Standorten, darunter Produktions-, Service-, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Ausbildungseinrichtungen, und es beschäftigt rund 26.000 Mitarbeiter. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.weatherford.com und setzen Sie sich mit Weatherford in Verbindung auf LinkedIn, Facebook, Twitter und YouTube.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Daneben kann unser Management von Zeit zu Zeit zukunftsgerichtete Aussagen in mündlicher Form machen. Sämtliche Aussagen, die keine Aussagen zu historischen Tatsachen darstellen, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen können mit den Worten „glauben", „erwarten", „antizipieren", „vorausblicken", „planen", „schätzen", „können", „werden", „könnte", „sollte", „versuchen" oder „beabsichtigen" und ähnlichen Begriffen gekennzeichnet sein. Zukunftsgerichtete Aussagen geben unsere gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen im Hinblick auf unsere Geschäfte, die allgemeine Wirtschaftslage und andere zukünftige Ereignisse und Bedingungen wieder und sie beruhen auf den derzeit verfügbaren finanziellen und wirtschaftlichen Daten und Wettbewerbsinformationen sowie auf unseren aktuellen Geschäftsplänen. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten aufgrund von Risiken und Unsicherheiten, die sich auf unserer Geschäfte, Märkte, Dienstleistungen, Preise oder andere Faktoren auswirken können, wie sie im Abschnitt „Risk Factors" unserer Einreichung bei der Securities and Exchange Commission (die„SEC") dargelegt werden, wesentlich von den hier dargestellten Ergebnissen abweichen. Wir sind zwar der Auffassung, dass unsere Annahmen gut begründet sind, weisen Sie aber darauf hin, sich nicht auf irgendeine der zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, da es äußerst schwierig ist, die Auswirkung von bekannten Faktoren vorherzusagen, und unmöglich, sämtliche Faktoren vorherzusehen, die sich auf unsere tatsächlichen Ergebnisse auswirken könnten. Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denjenigen in den zukunftsgerichteten Aussagen angegeben abweichen, gehören, ohne darauf beschränkt zu sein, die Fähigkeit, einen Reorganisationsplan in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Restrukturierungsvereinbarung zu beschließen und umzusetzen; Risiken im Zuge des Insolvenzverfahrens, wie etwa unsere Fähigkeit, die Zustimmung des Insolvenzgerichts im Hinblick auf die o.g. Fälle eingereichten Maßnahmen zu erhalten, die Ergebnisse aus den Entscheidungen des Insolvenzgerichts und im Zusammenhang mit den o.g. Fällen im Allgemeinen sowie dem Zeitrahmen, der uns auferlegt wird, um unter den Bedingungen einer Insolvenz zu operieren; die Wirksamkeit der Gesamtmaßnahmen zur Restrukturierung nach Eintreten der o.g. Fälle und jede weitere Strategie, die wir möglicherweise einsetzen, um unsere Liquidität und Kapitalmittel zu beeinflussen; die Maßnahmen und Entscheidungen von Kreditgebern, Regulierern und anderen Drittparteien, deren Interessen in den o.g. Fällen betroffen sind, die unsere Fähigkeit, einen Reorganisationsplan zu beschließen und umzusetzen, beeinträchtigen können; uns auferlegte Beschränkungen, die sich aus den Bedingungen irgendeiner unter Insolvenzaufsicht stehenden Kreditfazilität, auf die wir uns im Zusammenhang mit den o.g. Fällen einigen, ergeben, und Beschränkungen, die vom Insolvenzgericht auferlegt werden; unsere Fähigkeit, das von uns angegebene Umsatzziel und den anvisierten Pro-Forma-Verschuldungsgrad zu erreichen und freien Cashflow zu generieren, um unsere Verschuldung weiter zu verringern; ein Abschwung der Weltwirtschaft und der allgemeinen Bedingungen auf dem Kapitalmarkt, Veränderungen bei den staatlichen Regulierungen und damit verbundene Kosten zur Einhaltung dieser Regeln und Kosten für Rechtsverfahren sowie weitere Faktoren, die in unserer Einreichung bei der SEC dargelegt sind. Weitere Einzelheiten zu diesen und anderen Risikofaktoren werden im Abschnitt „Risk Factors" in unserem letzten Jahresbericht auf Formular 10-K und im Quartalsbericht auf Formular 10-Q sowie in unseren Einreichungen bei der SEC dargelegt. Sämtliche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen in ihrer Gesamtheit diesem Warnhinweis. Die von uns gemachten zukunftsgerichteten Aussagen gelten ausschließlich zu dem Zeitpunkt, an dem sie gemacht wurden. Von Zeit zu Zeit können Faktoren entstehen oder Ereignisse vorkommen, die dazu führen könnten, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse vom oben Dargelegten abweichen. Wir verpflichten uns nicht, irgendeine der zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder anderweitig, außer in dem Maße, in dem es durch Gesetze vorgeschrieben wird.
KEINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF UND KEIN KAUFANGEBOT
Alle neuen Wertpapiere, die nach den Transaktionen zur Restrukturierung ausgegeben werden, können möglicherweise nicht unter den derzeit gültigen Bedingungen des Securities Act von 1933 (der „Securities Act") oder irgendeinem bundesstaatlichen Wertpapiergesetz eingetragen werden, aber sie können möglicherweise unter Berufung auf eine Ausnahme von einer solchen Registrierung, wie sie im US-amerikanischen Insolvenzrecht vorgesehen ist, ausgegeben werden. Solche neuen Wertpapiere können in den Vereinigten Staaten aufgrund einer fehlenden Registrierung oder einer anwendbaren Ausnahme von Registrierungsvorgaben des Securities Act und irgendeines anwendbaren bundesstaatlichen Wertpapiergesetzes möglicherweise nicht angeboten oder verkauft werden. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder Kauf eines der hier gemeinten Wertpapiere, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufs- oder Kaufangebots für diese dar, und auch ist diese Pressemitteilung keine Aufforderung zur Einwilligung oder zur Zustimmung, einen Insolvenzplan unter Chapter 11 zu akzeptieren. Jede Aufforderung oder jedes Angebot zum Kauf wird es immer nur im Anschluss an ein vertrauliches Angebotsmemorandum und eine Erklärung zum Haftungsausschluss geben und sich lediglich an solche Personen richten bzw. in solchen Gerichtsbarkeiten gemacht werden, für die bzw. in denen die entsprechenden Gesetze dies erlauben.
KONTAKTE
Christoph Bausch
Executive Vice President und Chief Financial Officer
+1.713.836.4615
Karen David-Green
Senior Vice President Stakeholder Engagement und Chief Marketing Officer
+1.713.836.7430
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