Robert Szustkowski hat den Offenen Brief für die Ausweitung des EU-Gesetzes "Recht auf Vergessenwerden" auf Nachrichtenmedien veröffentlicht
WARSCHAU, Polen, 2. Juli 2024 /PRNewswire/ -- In einem bahnbrechenden Schritt zur Stärkung der Rechte des Einzelnen innerhalb der Europäischen Union hat Robert Szustkowski den Offenen Brief an die Europäische Kommission veröffentlicht, in dem er sich für die Ausweitung des EU-Gesetzes "Recht auf Vergessenwerden" ausspricht. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, Nachrichtenmedien als für die Datenverarbeitung Verantwortliche einzustufen, die für die Verwaltung personenbezogener Daten zuständig sind. Diese Änderung könnte das digitale Datenschutz- und Reputationsmanagement verändern.
An die Adresse von Vizepräsidentin Jourova und Kommissar Reynders gerichtet, betonte Szustkowski die Notwendigkeit aktualisierter Vorschriften zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Zeitalter. Das ursprüngliche "Recht auf Vergessenwerden", das 2012 von der ehemaligen EU-Kommissarin Viviane Reding eingeführt wurde, war ein bahnbrechender Schritt im Datenschutz. Angesichts der raschen Zunahme des digitalen Informationsaustauschs fordert Herr Szustkowski jedoch eine Ausweitung des Gesetzes auf Nachrichtenmedien.
Das Hauptziel der Initiative von Herrn Szustkowski ist die Einführung von Verfahren zum Schutz der Europäischen Union vor Desinformation, indem Einzelpersonen zusätzliche Instrumente zum Schutz ihres Images erhalten.
Herr Szustkowski stützt sich auf seine eigenen Erfahrungen als Opfer der ständigen "Lynchjustiz" der Medien in Polen, die seinen Ruf trotz mehrerer Gerichtsurteile zu seinen Gunsten schädigen. Diese unerbittlichen Angriffe machen eine erhebliche Lücke in den geltenden Vorschriften deutlich, in denen sich die Medien oft hinter der Behauptung der redaktionellen Unabhängigkeit und der Pressefreiheit verstecken, um die Veröffentlichung diffamierender Artikel zu rechtfertigen.
Herr Szustkowski setzt sich für den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Meinungsfreiheit ein und argumentiert, dass Einzelpersonen das Recht haben sollten, falsche, nicht dokumentierte oder irrelevante Informationen, die ihrem Ruf schaden, aus den Medien zu entfernen. Dies könnte dadurch erreicht werden, dass Medienunternehmen als für die Datenverarbeitung Verantwortliche eingestuft werden, so dass sie für die Richtigkeit und Berichtigung von Informationen im Zusammenhang mit von ihnen veröffentlichten personenbezogenen Daten verantwortlich sind. Darüber hinaus fordert die Initiative die Europäische Kommission auf, klare Leitlinien für Medienverlage festzulegen, die auch die rechtliche Haftung für Verstöße gegen die Richtlinie umfassen. In diesem Zusammenhang sollten die Medien dokumentierte Regeln für die Genehmigung sensibler Artikel aufstellen, um die Richtigkeit zu gewährleisten und die Schädigung des Rufs von Personen zu verhindern. Schließlich sollten Informationen über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten weithin zugänglich sein, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Verantwortlichkeit der Medien sicherzustellen.
Die Ausweitung des "Rechts auf Vergessenwerden" auf Nachrichtenmedien ist wichtig, um Instrumente zum Schutz des Rufs der EU-Bürger zu schaffen und Desinformation in der gesamten Europäischen Union zu verhindern, sagt Szustkowski.
Offener Brief: https://szustkowski.ch/en/open-letter-to-the-european-commission/
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