Die Listung ermöglicht allen geeigneten Personen die Kostenübernahme für ein ReWalk Personal 6.0 Exoskelett durch die gesetzlichen Krankenversicherungen, welche 90 % der deutschen Bevölkerung versichern.
MARLBOROUGH, Massachusetts und BERLIN, 21. Juni 2018 /PRNewswire/ -- ReWalk Robotics, Ltd. (Nasdaq: RWLK) („ReWalk Robotics" oder „das Unternehmen") gab heute bekannt, dass das ReWalk Personal 6.0 Exoskelett vom GKV-Spitzenverband offiziell in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wurde.
ReWalk ist das erste und einzige Exoskelett für Rückenmarksverletzte, welches im Hilfsmittelverzeichnis (gemäß §139 SGB V) gelistet ist. Dadurch ist das System offiziell als Hilfsmittel (gemäß §33 SGB V) in Deutschland anerkannt.
Das Hilfsmittelverzeichnis beinhaltet umfassende Informationen zur Leistungspflicht der Krankenkassen sowie über die Art und Qualität der am Markt erhältlichen Produkte.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gab im Bundesanzeiger die Aufnahme des ReWalk Personal 6.0 in das Hilfsmittelverzeichnis bekannt, welches vom GKV-Spitzenverband erstellt und fortlaufend aktualisiert wird.
Dem ReWalk Personal 6.0 Exoskelett wurde die Hilfsmittelnummer 23.29.01.2001 mit folgender Indikation zugewiesen: „Beidseitige Lähmung der Hüft-, Oberschenkel- und Unterschenkelmuskulatur (Querschnittslähmung mit Paraplegie) und Verlust der Gehfähigkeit."
„Der GKV-Spitzenverband setzt mit der Veröffentlichung der Hilfsmittelnummer einen Meilenstein in der Versorgung von Rückenmarksverletzten mit Exoskeletten", sagte Larry Jasinski, CEO von ReWalk Robotics. „Das deutsche Gesundheitssystem zeichnet sich dadurch als weltweit führend mit einer innovativen Gesundheitspolitik für seine Bürger aus."
Ab sofort kann die Kostenübernahme für das ReWalk Personal 6.0 bei den gesetzlichen Krankenkassen mit der oben genannten Hilfsmittelnummer für Versicherte beantragt werden.
Für weitere Informationen zu den ReWalk Systemen besuchen Sie bitte: www.rewalk.com
Informationen zu ReWalk Robotics Ltd.
ReWalk Robotics Ltd. entwirft, entwickelt und vermarktet tragbare robotische Exoskelette für Personen mit Rückenmarksverletzung. Unsere Mission ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung der unteren Extremitäten durch Herstellung und Entwicklung der marktführenden Robotertechnologie grundlegend zu verändern. Das 2001 gegründete Unternehmen ReWalk unterhält Zentralen in den USA, Israel und Deutschland.
ReWalk® ist ein eingetragenes Markenzeichen von ReWalk Robotics Ltd. in Israel.
Zukunftsbezogene Aussagen
Neben den historischen Angaben enthält diese Pressemitteilung zukunftsbezogene Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995, Section 27A des U.S. Securities Act von 1933 und Section 21E des U.S. Securities Exchange Act von 1934. Derartige zukunftsbezogene Aussagen enthalten möglicherweise Vorhersagen über die zukünftige Wirksamkeit von ReWalk, die in einigen Fällen durch Wörter wie „erwarten", „annehmen", „glauben", „weiterhin", „könnte", „schätzen", „erwarten", „beabsichtigen", „können", „planen", „potenziell", „vorhersehen", „vorausberechnen", „Zukunft", „werden", „sollten", „würden", „suchen" und ähnliche Begriffe oder Redewendungen zum Ausdruck gebracht werden können. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen beruhen auf den aktuellen Erwartungen der Geschäftsleitung und unterliegen Ungewissheiten, Risiken und veränderten Bedingungen, die sich schwerlich vorhersagen lassen und von denen sich viele außerhalb der Kontrolle von ReWalk befinden. Entscheidende Faktoren, die eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von ReWalk von den in den zukunftsbezogenen Aussagen erwähnten verursachen können, sind u. a.: die Erwartungen seitens ReWalk an das zukünftige Geschäftswachstum, darunter seine Fähigkeit, die Verkäufe in bestehenden Marktregionen zu steigern, sein Einstieg in neue Märkte und die geplante Ausgabensenkung; der Abschluss des Geschäftsjahrs 2016 und des Finanzberichts für das dritte Quartal 2017 durch die ReWalk Geschäftsleitung und die Auffassung der Buchprüfer von ReWalk über den Finanzbericht des Geschäftsjahrs 2016 für das Unternehmen, dass es erhebliche Zweifel an der Fortbestehensprognose von ReWalk gäbe; die Fähigkeit von ReWalk, seinen Ruf und die Marktakzeptanz seiner Produkte zu wahren und zu erweitern; die Fähigkeit von ReWalk, Kostenerstattungen für seine Produkte von Dritten zu erhalten; die Erwartungen von ReWalk in Bezug auf das klinische Forschungsprogramm und die klinischen Ergebnisse; die Erwartungen von ReWalk in Bezug auf die Ergebnisse der vorgeschriebenen 522-Anwendungsbeobachtung von ReWalk nach Markteinführung und die diesbezüglichen potenziellen Entwicklungen bei der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) zu Gesetzeserlässen; das Ergebnis der laufenden Sammelklage der Aktionäre in Bezug auf ReWalks Börsengang; die Fähigkeit von ReWalk, seine besicherten Schulden zurückzuzahlen; die Fähigkeit von ReWalk, seine Produkte zu verbessern und neue Produkte zu entwickeln; die Fähigkeit von ReWalk, sein geistiges Eigentum adäquat zu schützen und die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte anderer zu vermeiden; die Fähigkeit von ReWalk, gesetzliche Zulassungen zu wahren und zu erhalten; die Fähigkeit von ReWalk, angesichts der Einschränkungen im Rahmen seiner Form S-3-Kapital aus seinem Eigenkapital und aus Fremdfinanzierung zu ziehen, die Preisspanne seiner Stammaktien und Bedingungen der Finanzmärkte sowie das Risiko, dass derartige Finanzierungen die Aktien von ReWalk verwässern oder die Geschäftstätigkeit des Unternehmens einschränken können; die Fähigkeit von ReWalk, die Einnahmen aus Angeboten seines Eigenkapitals effektiv zu nutzen; die Fähigkeit von ReWalk, Beziehungen zum Kundenstamm aufrechtzuerhalten und neue Kundenbeziehungen aufzubauen; die Auswirkungen des Marktpreises der ReWalk Stammaktien auf die Bestimmung, ob es sich bei ReWalk um ein passives ausländisches Investitionsunternehmen handelt; die Fähigkeit von ReWalk, die Börsennotierungsanforderungen des NASDAQ Capital Market weiterhin zu erfüllen; die Einhaltung seitens ReWalk aller Vorschriften für medizinische Geräte zur Meldung von negativen Auswirkungen seiner Produkte und die potenzielle Bedeutung derartiger negativer Auswirkungen auf Vermarktungs- und Verkaufschancen der Produkte von ReWalk; und andere Faktoren, die unter der Überschrift „Risikofaktoren" im Jahresbericht von ReWalk in Form 10-K zum Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2017 endete, in der jeweils gültigen Fassung bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) oder Börsenaufsichtsbehörde eingereicht wurden, sowie andere, im Anschluss daran an die U.S. SEC eingesandte oder ihr unterbreitete Dokumente. Alle zukunftsbezogenen Angaben dieser Pressemitteilung betreffen nur das heutige Datum. Es können Faktoren oder Vorfälle auftreten, die zu Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse von ReWalk von den hier genannten führen können, und ReWalk ist außer Stande, all diese Faktoren oder Vorfälle vorherzusehen. Außer im gesetzlich vorgeschriebenen Maße geht ReWalk keine Verpflichtung ein, seine zukunftsbezogenen Aussagen aufgrund neuer Daten, künftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen zu revidieren.
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