ProLogis setzt Investorengruppe über seine Absicht in Kenntnis, die Beteiligung an ProLogis European Properties (PEPR) behalten zu wollen
DENVER, April 13, 2011 /PRNewswire/ -- ProLogis (NYSE: PLD), ein weltweit führender Anbieter von Vertriebsanlagen, gab heute seine Absicht bekannt, seinen Anteilsbesitz an ProLogis European Properties (Euronext: PEPR), einem öffentlich gehandelten Fonds, der sich aus hochwertigen Vertriebs- und Logistikanlagen in Europa zusammensetzt, ebenso wie den dazugehörigen Gesellschaftervertrag beibehalten zu wollen. Das Unternehmen veröffentlicht diese Meldung als Reaktion auf die gemeinsame Presseerklärung von APG Algemene Pensioen Groep N.V. ("APG") und der Goodman Group (gemeinsam als "Investorengruppe" bezeichnet) bezüglich der unaufgeforderten Interessenbekundung, die ProLogis am 31. März 2011 erhalten hatte. In diesem Schreiben wurde Interesse bekundet, den 33,1-prozentigen Besitzanteil von ProLogis an PEPR im Namen eines ungenannten Konsortiums zu übernehmen.
Das Interessenbekundungsschreiben der Investorengruppe enthielt zahlreiche Bedingungen, darunter eine zufriedenstellende Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Ausserdem wurde der Anteilsbesitz von ProLogis mit 378 Mio. Euro bzw. 6 Euro je Anteil bewertet. Massgebende Grundlage hierfür waren ungefähre Mittelwerte des gesamten Nettoinventarwerts von PEPR zum Ende des Jahres 2010. Im Interessenbekundungsschreiben wurde zudem darauf hingewiesen, dass das Angebot der Bedingung unterliege, dass ProLogis seinen Gesellschaftervertrag an die Goodman Group abtritt. Trotz der äusserst vertraulichen Natur des Angebots und APGs Bitte um Vertraulichkeit hat ProLogis das Schreiben unverzüglich dem PEPR-Vorstand vorgelegt, um sich so gezielt um die Aufrechterhaltung einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung sowie der Wahrung von Transparenz und der Interessen aller PEPR-Anteilseigner zu bemühen.
Walter C. Rakowich, der CEO von ProLogis, erklärte in seiner Antwort auf das Interessensbekundungsschreiben der Investorengruppe: "ProLogis hat weder den Wunsch, noch vertritt das Unternehmen die Absicht, seine Beteiligung an PEPR abzutreten. Darüber hinaus beabsichtigen wir ebenso wenig, die Geschäftsführung von PEPR abzutreten oder aufzugeben. Das Werteversprechen von PEPR ist von je her untrennbar mit der aktiven Beteiligung und Geschäftsführung von ProLogis verbunden. ProLogis verfügt über beispiellose Managementkompetenz im industriellen Bereich und besitzt einen starken europäischen Betriebsbereich und eine weltweit tätige Finanzorganisation.
"Darüber hinaus stellt die beträchtliche Beteiligung von ProLogis an PEPR sicher, dass unsere Interessen als externer Verwalter mit denen der PEPR-Anteilseigner voll übereinstimmen. Diese Vorteile betreffen alle Anteilseigner und zählen daher zu den wesentlichen Gründen dafür, warum Anteilseigner in PEPR investieren."
In seiner Antwort bot ProLogis zudem an, den Dialog mit APG bezüglich verschiedenster wertsteigernder Alternativen auf professionelle und kooperative Art und Weise fortzusetzen. Dabei soll das Ziel verfolgt werden, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung für die Zukunft zu finden, die letztlich im Interesse aller PEPR-Anteilsbesitzer steht. "APG hat in diesbezüglichen Gesprächen eingestanden, den Zeitpunkt unserer bevorstehenden Fusion genutzt zu haben, um auf ungebührliche Art und Weise Einfluss auszuüben. Wir bedauern, dass sich APG und Goodman dazu entschlossen haben, diesen Sachverhalt in die Presse zu tragen", so Rakowich weiter.
ProLogis erklärte, dass die Interessenbekundung der Investorengruppe und die darauffolgende Antwort von ProLogis aller Voraussicht nach keinerlei Auswirkungen auf die geplante Fusion unter Gleichen von ProLogis und der AMB Property Corporation (NYSE: AMB) mit sich bringen werde.
Informationen zu ProLogis
ProLogis ist der führende weltweite Anbieter von Vertriebseinrichtungen und verfügt auf den Märkten in Nordamerika, Europa und Asien über mehr als 435 Mio. Quadratfuss (40 Mio. Quadratmeter) Industriefläche. Das Unternehmen vermietet seine Industrieanlagen an über 3.800 Kunden, darunter Hersteller, Einzelhändler, Transportunternehmen, Drittanbieter im Bereich Logistik sowie an sonstige Unternehmen, die grossflächige Vertriebseinrichtungen benötigen. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf http://www.prologis.com.
Folgen Sie ProLogis auf Twitter: http://twitter.com/ProLogis
Informationen zu PEPR
ProLogis European Properties bzw. PEPR ist einer der grössten paneuropäischen Eigentümer von hochwertigen Vertriebs- und Logistikanlagen. PEPR wurde 1999 als geschlossener Immobilieninvestmentfonds gegründet, der extern von einer Tochtergesellschaft von ProLogis (NYSE: PLD) verwaltet wird. Hierbei handelt es sich um einen führenden weltweiten Anbieter von industriellen Vertriebsanlagen. PEPR ist seit September 2006 an der Euronext Amsterdam notiert.
Weitere Informationen zur geplanten Transaktion und wo Sie diese finden können:
Im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion legte die AMB Property Corporation ("AMB") der SEC eine vorläufige Registrierungserklärung auf Formular S-4 vor, zu der auch eine vorläufige, gemeinsame Vollmachtserklärung von ProLogis und AMB zählt, die ferner als Emissionsprospekt von AMB aufzufassen ist. ProLogis und AMB beabsichtigen zudem, der SEC weitere relevante Dokumente bezüglich der geplanten Transaktion vorzulegen. Die Registrierungserklärung wurde von der SEC bislang noch nicht für gültig erklärt und die endgültige, gemeinsame Vollmachtserklärung bzw. der Emissionsprospekt sind derzeit nicht verfügbar. INVESTOREN WERDEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HINGEWIESEN, SICH MIT DER VORLÄUFIGEN, GEMEINSAMEN VOLLMACHTSERKLÄRUNG BZW. DEM EMISSIONSPROSPEKT SOWIE SONSTIGEN RELEVANTEN DOKUMENTEN VERTRAUT ZU MACHEN UND FERNER DIE ENDGÜLTIGE, GEMEINSAME VOLLMACHTSERKLÄRUNG BZW. DEN EMISSIONSPROPSEKT ZU LESEN, SOFERN BZW. SOBALD DIESER VERFÜGBAR IST, DA AN DIESER STELLE WICHTIGE INFORMATIONEN AUFGEFÜHRT SEIN WERDEN. Eine kostenlose Kopie der vorläufigen, gemeinsamen Vollmachtserklärung bzw. des Emissionsprospekts und sonstiger relevanter Dokumente, die ProLogis und AMB der SEC vorgelegt haben, darunter auch die endgültige, gemeinsame Vollmachtserklärung bzw. der Emissionsprospekt, erhalten Sie über die Website der SEC auf www.sec.gov sobald diese verfügbar sind. Kopien der von ProLogis und AMB der SEC vorgelegten Dokumente sind kostenlos über die Website von ProLogis auf www.prologis.com bzw. über die Anlegerpflege von ProLogis unter der Rufnummer +1-303-567-5690 verfügbar. Kopien der von AMB der SEC vorgelegten Dokumente werden kostenlos über die Website von AMB auf www.amb.com bzw. über die Anlegerpflege von AMB unter der Rufnummer +1-415-394-9000 verfügbar sein.
AMB und ProLogis und die jeweiligen Direktoren und geschäftsführenden Leiter sowie sonstige Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter können unter Umständen an der Einholung von Vollmachtserklärungen im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion beteiligt sein. Informationen zu den geschäftsführenden Leitern und Direktoren von ProLogis finden Sie im Jahresbericht von ProLogis auf Formular 10K, der am 28. Februar 2011 eingereicht wurde, bzw. in dessen geänderter Fassung auf Formular 10K/A, die der SEC am 28. März 2011 vorgelegt wurde, sowie in der endgültigen Vollmachtserklärung, die am 30. März 2010 bei der SEC eingereicht wurde. Informationen zu den geschäftsführenden Leitern und Direktoren von AMB finden Sie im Jahresbericht von AMB auf Formular 10K, der der SEC am 18. Februar 2011 vorgelegt wurde, bzw. in dessen geänderter Fassung auf Formular 10K/A, die der SEC am 10. März 2011 vorgelegt wurde, sowie in der endgültigen Vollmachtserklärung, die am 23. März 2010 bei der SEC eingereicht wurde. Weitere Informationen bezüglich der Interessen von potenziellen Teilnehmern befinden sich in der gemeinsamen Vollmachtserklärung bzw. dem Emissionsprospekt sowie sonstigen relevanten Dokumenten, die der SEC je nach Verfügbarkeitszeitpunkt vorgelegt werden. Kostenlose Kopien dieser Dokumente erhalten Sie über die obenstehenden Quellen direkt über AMB oder ProLogis.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf, noch eine Aufforderung zur Unterbreitung eines Kaufangebots für Wertpapiere jeglicher Art dar. Ferner wird kein Verkauf von Wertpapieren in Rechtsgebieten erfolgen, in denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung bzw. ein solcher Verkauf vor der Registrierung bzw. der Erfüllung der Bedingungen, die in den Wertpapiergesetzen dieser Rechtsgebiete verankert sind, widerrechtlich wäre. Es darf kein Angebot von Wertpapieren stattfinden, sofern dies nicht im Rahmen eines Emissionsprospekts erfolgt, welcher den Anforderungen gemäss Abschnitt 10 des US-amerikanischen Securities Act aus dem Jahr 1933 entspricht.
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