Far East Energy gibt Verlängerung des Produktionsbeteiligungsvertrags über Flözgas aus dem Shouyang Block bekannt
HOUSTON, November 17, 2011 /PRNewswire/ --
Die Far East Energy Corporation (OTCBB:FEEC) gab heute den Abschluss einer modifizierten Vereinbarung bekannt, die eine Verlängerung der Laufzeit des Produktionsbeteiligungsvertrags (PSC) für den Shouyang Block vorsieht. Die modifizierte Vereinbarung wurde von Far East Energy Bermuda und der China United Coal Bed Methane Corporation (CUCBM) unterzeichnet und wird dem Handelsministerium (MofCom) der Volksrepublik China (PRC) nun zur formellen Zustimmung vorgelegt.
Wu Weifeng, der Präsident von CUCBM, erklärte zum erfolgreichen Abschluss der modifizierten Vereinbarung: "Far East Energy ist seit geraumer Zeit eines unserer besten und gewissenhaftesten ausländischen Partnerunternehmen. Wir sind sehr zufrieden, unsere hervorragende Geschäftsbeziehung mit diesem Unternehmen fortzusetzen. CUCBM gehört nun zu fünfzig Prozent zu CNOOC, einem der größten internationalen Erdölunternehmen Chinas. CNOOC gab kürzlich bekannt, sich in Zukunft verstärkt mit unkonventionellen Ressourcen wie beispielsweise Methan aus Kohleflözen und Schiefergas beschäftigen und diese Rohstoffe zu einem wesentlichen Kernelement seiner Wachstumspläne machen zu wollen. Die Verlängerung der modifizierten Vereinbarung stellt nicht nur die Fortsetzung unserer Kooperation mit Far East bei dem CBM-Projekt in Shouyang sicher. Gleichzeitig könnte sie CUCBM und Far East die Möglichkeit bieten, Geschäftschancen im Hinblick auf Schiefergase und sonstige unkonventionelle Gase sowie neue Gelegenheiten zur Förderung von Methan aus Kohleflözen wahrzunehmen."
Michael McElwrath, der CEO und Präsident der Far East Energy Corporation, erklärte: "CUCBM hat hinsichtlich der Förderung von Methan aus Kohleflözen in China Pionierarbeit geleistet. Im Laufe der Jahre hat sich das Unternehmen als hervorragender Partner erwiesen. Mit CNOOC hinter sich wird uns das Unternehmen jetzt noch besser unterstützen können, da im Hinblick auf die Entwicklung von Methan aus Kohleflözen in China nun ein völlig neues Kapitel beginnt." McElwrath ergänzte: "Wir sind sehr glücklich, diese Vertragsverlängerung erfolgreich abgeschlossen zu haben. Die Geschäftsbedingungen der modifizierten Vereinbarung stellen uns sehr zufrieden. Far East kann seine Bemühungen zum Abschluss von Pilottests nun wie geplant fortsetzen und Teile des Shouyang Block bereits für die Entwicklungs- und Produktionsphasen vorbereiten. Kürzlich vorgenommene außerplanmäßige Explorationsarbeiten deuten auf umfassend erweiterte Bereichen mit hoher Permeabilität hin. Mit dieser Erweiterung sind nun alle wesentlichen Voraussetzungen erfüllt, um den gesamten Block schrittweise zu vergrößern."
Entsprechend der Geschäftsbedingungen der modifizierten Vereinbarung wird Far East auf eine Fläche von etwa 306,5 Quadratkilometer (entspricht etwa 75.737,80 Acre) des Shouyang Block verzichten, sobald das Handelsministerium seine Zustimmung erteilt hat. Die verbleibende Fläche von etwa 1656,5 Quadratkilometern (entspricht etwa 411.554 Acre) bzw. 84 % des ursprünglichen Landbesitzes wird somit nach wie vor durch den Produktionsbeteiligungsvertrag von Shouyang abgedeckt sein. Der anteilige Landbesitz, auf den verzichtet werden soll, gilt als unbedeutend oder nicht aussichtsreich.
Die chinesischen Behörden beraten derzeit über die Zertifizierung von Reserven im Umfang von etwa 100 Quadratkilometern (entspricht 24.710,54 Acre). Hiervon betroffen sind der Pilotbereich 1-H sowie angrenzende außerplanmäßige Explorations- und Parameterbohrungen. Diese Reserven, über die die chinesischen Behörden noch beraten, bilden die Grundlage für einen möglichen Entwicklungsplan, der für das Gesamtgebiet gilt. Normalerweise würden CUCBM und Far East die Entwicklung des Gebiets gemeinsam vorantreiben, wobei CUCBM eine Beteiligung von bis zu 30 % und Far East der verbleibende Rest zustehen würde. Etwa 35 Quadratkilometer (entspricht 8.648,69 Acre) der insgesamt 306,5 Quadratkilometer (entspricht 75.737,80 Acre) großen Fläche, auf die das Unternehmen verzichten wird, betreffen Reserven, über die die chinesischen Behörden derzeit noch beraten. Im Gegenzug für den Verzicht von Far East auf eine Beteiligung an diesem Gebiet hat sich CUCBM dazu bereit erklärt, Far East eine 100-prozentige Beteiligung an den verbleibenden Reserven zu überlassen, über die derzeit noch verhandelt wird. Diese Fläche umfasst etwa 65 Quadratkilometer (entspricht etwa 16.061,85 Acre) und betrifft alle Bohrungen des Pilotgebiets 1-H.
Far East Energy Corporation
Die Far East Energy Corporation ist ein in Houston im US-Bundesstaat Texas ansässiges Unternehmen, das über Niederlassungen in Peking, Kunming und Taiyuan City (China) verfügt und auf die Exploration und Erschließung von Flözgas in China spezialisiert ist.
In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen, die auf Absichten, Hoffnungen, Überzeugungen, Prognosen, Erwartungen oder Vorhersagen der Far East Energy Corporation und der Unternehmensleitung beruhen, sind vorausschauende Aussagen im Sinne des Paragrafen 27A des Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung, sowie des Paragrafen 21E des Securities Exchange Act von 1934, in der jeweils gültigen Fassung. Dabei ist zu beachten, dass vorausschauende Aussagen keinerlei Garantien für zukünftige Leistungen enthalten und eine Reihe von Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher wesentlich von den in solchen vorausschauenden Aussagen vorweggenommen Ergebnissen abweichen. Es folgt eine Auflistung von Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in vorausschauenden Aussagen vorweggenommenen Ergebnissen abweichen: Es besteht keine Gewähr für die Gasmenge, die aus unseren Bohrlöchern letztendlich produziert oder verkauft wird; das Frakturstimulationsprogramm könnte unter Umständen nur zu einer unzureichenden Erhöhung der produzierten Gasmenge führen; aufgrund bestimmter Einschränkungen des chinesischen Rechts kann es sein, dass wir unsere im Gasvertriebsvertrag zwischen der Shanxi Province Guoxin Energy Development Group Limited und China United Coalbed Methane Corporation, Ltd. festgelegten Rechtsansprüche nur in beschränktem Umfang geltend machen können, obwohl wir ausdrücklich als Begünstigter genannt werden; weitere Bohrungen können entweder gar nicht oder vielleicht nicht rechtzeitig durchgeführt werden; Pipelines und Sammelsysteme, die für unseren Gastransport notwendig sind, dürfen unter Umständen nicht gebaut werden, oder wenn sie gebaut werden dürfen, werden sie möglicherweise nicht rechtzeitig fertiggestellt oder ihre Routenführung könnte von der erwarteten Routenführung abweichen; die Pipeline selbst bzw. der örtliche Vertrieb/Vertriebsunternehmen für komprimiertes Erdgas könnten sich weigern, unser Gas zu kaufen oder zu beziehen, oder wir selbst könnten nicht dazu in der Lage sein, unsere Rechte entsprechend gültiger Vereinbarungen mit den Pipelines durchzusetzen; Konflikte im Bereich des Steinkohlebergbaus oder die Koordinierung unserer Erschließungs- und Produktionsaktivitäten mit dem Bergbau könnten sich negativ auf unsere betriebliche Tätigkeit auswirken oder erhebliche Kosten nach sich ziehen; das chinesische Handelsministerium könnte der modifizierten Vereinbarung unter Umständen nicht rechtzeitig zustimmen, nur zu finanziell nachteiligen Bedingungen zustimmen bzw. seine Zustimmung gänzlich verweigern; unsere chinesischen Partnerunternehmen oder das Handelsministerium könnten auf eine Abänderung bestimmter Geschäftsbedingungen der modifizierten Vereinbarung oder unserer Produktionsbeteiligungsverträge (PSC) bestehen, bevor sie diesbezüglich ihre Zustimmung erteilen, was zu einer Reduzierung unserer Ländereien bzw. der Laufzeit des Verlängerungsvertrages führen könnte; unsere mangelnde Betriebserfahrung; eine eingeschränkte oder möglicherweise unangemessene Verwaltung unserer Barmittel; Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Exploration, Entwicklung und Förderung von Methangas aus Kohleflözen; bestätigte Vorkommen werden möglicherweise nicht zeitnah oder überhaupt nicht gemeldet oder könnten nach erfolgter Meldung kleiner als erwartet ausfallen; die Unfähigkeit, unsere geschätzten Reserven nicht vollständig bzw. nur zum größten Teil fördern bzw. verkaufen zu können; möglicherweise können wir die börslichen Voraussetzungen für eine Notierung unserer Wertpapiere nicht erfüllen; Enteignungen und sonstige mit ausländischen Betriebsniederlassungen verbundene Risiken; Störungen der Kapitalmärkte, was die Finanzmittelbeschaffung erschweren könnte; Angelegenheiten, die die Energiebranche allgemein betreffen; die mangelnde Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen für Öl- und Gasfelder; Umweltrisiken; Bohrungs- und Förderungsrisiken; Änderungen von Gesetzen und Verordnungen, die unsere betriebliche Tätigkeit betreffen, sowie weitere Risiken, die in unserem Geschäftsbericht des Jahres 2010 und weiteren bei der Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen näher erörtert werden.
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