Ehemalige Mehrheitsaktionäre von Yukos bemühen sich trotz niederländischen Gerichtsurteils weiterhin weltweit um Zuteilung von 50 Milliarden US-Dollar
LONDON, April 21, 2016 /PRNewswire/ --
Am 20. April 2016 gab das Bezirksgericht Den Haag der Berufung der Russischen Föderation gegen das historische Schiedsurteil von 2014 statt, das die Russische Föderation angewiesen hatte, den ehemaligen Mehrheitsaktionären von Yukos 50 Milliarden US-Dollar zu zahlen.
In seiner Entscheidung gab das Bezirksgericht an, dass der Schiedsspruch nicht gültig sei, da die Russische Föderation nicht an die vorläufige Anwendung von Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags gebunden sei, der das Schiedsangebot enthalte, obwohl Russland seiner vorläufigen Anwendung gemäß Artikel 45 des Vertrags zugestimmt habe.
Tim Osborne, Direktor von GML, dem Unternehmen, das indirekt die Mehrheit der Yukos-Anteile hielt, kommentierte die Entscheidung so: "Wir unterstützen völlig den Beschluss von 2014 für die politisch motivierte Vernichtung von Yukos. Wir fechten das heutige unerwartete Urteil des Gerichts in Den Haag an und sind völlig sicher, dass Gesetz und Gerechtigkeit schließlich triumphieren."
Marnix Leijten, Partner in der in Amsterdam ansässigen Kanzlei De Brauw Blackstone Westbroek, der im Verfahren in Den Haag die Klägerseite vertritt, sagte: "Das Bezirksgericht hat den Mechanismus der vorläufigen Anwendung des Energiecharta-Vertrags sowie der relevanten russischen Gesetze falsch ausgelegt. Ich bin mir sicher, dass diese Entscheidung im Laufe der Zeit korrigiert werden wird."
Emmanuel Gaillard, Leiter der internationalen Gruppe für Schiedsgerichtverfahren bei Shearman & Sterling LLP, der als führender Berater im Schlichtungsverfahren aufgetreten war, fügte hinzu: "Das Schiedsgericht war aus drei hochkalibrigen Experten für internationales Recht zusammengesetzt, die alle zu demselben Schluss gekommen waren. Ich bin mir sicher, dass die heutige Entscheidung in der Berufung aufgehoben wird."
Yas Banifatemi, der für den Bereich öffentliches internationales Recht bei Shearman & Sterling LLP zuständige Partner, erklärte: "Die Kläger werden ihre weltweiten Bemühungen fortführen, die internationalen Verpflichtungen der Russischen Föderation durchzusetzen, welche das Schiedsgericht anerkannt hatte. Gemäß dem New Yorker Übereinkommen 1958 steht es den Vollstreckungsgerichten frei, den Schiedsspruch selbst zu prüfen, unabhängig davon, wie sich die niederländischen Gerichte zu der Sache äußern."
Unmittelbar nach der Entscheidung bestätigten die Kläger, dass sie ihr Recht auf Berufung beim Berufungsgericht Den Haag wahrnehmen würden; währenddessen werden die Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Bezug auf den Schiedsspruch von verschiedenen Gerichtsbarkeiten fortgesetzt, darunter in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich, Belgien, Deutschland und Indien.
Hinweis an den Herausgeber:
Am 18. Juli 2014 erklärte eine Schiedsgerichtssitzung in Den Haag unter Leitung des Ständigen Schiedshofs einstimmig, dass die Russische Förderation mit der Zerschlagung des Yukos-Erdölkonzerns und der Aneignung seines Vermögens ihre internationalen Verpflichtungen gemäß dem Energiecharta-Vertrag verletzt habe, und sprach den ehemaligen Mehrheitsaktionären von Yukos eine Entschädigung von 50 Milliarden US-Dollar zu. Dies war und ist der Schiedsspruch mit dem bei weitem höchsten Wert, der jemals von einem Schiedsgericht erteilt wurde.
Die Enteignung von Yukos erfolgte in einer Reihe von Schritten, indem etwa das Unternehmen handlungsunfähig gemacht wurde (insbesondere durch die Festnahme, Inhaftierung und Belästigung seiner Geschäftsführung und Mitarbeiter), ein Vorwand zur Übernahme des Vermögens des Unternehmens gefunden wurde (die fälschliche Anschuldigung, es lägen über 24 Milliarden US-Dollar an Steuerschulden vor), und unter diesem Vorwand das Vermögen von Yukos nach und nach weggenommen wurde (angefangen mit Yuganskneftegaz, dem Kronjuwel von Yukos); später wurden dann alle wichtigen Vermögenswerte des Unternehmens an das russische Staatsunternehmen Rosneft übertragen. Die Aktionen der Russischen Föderation kulminierten in der Liquidierung von Yukos im November 2007 und der vollständigen und kompletten Aberkennung der Beteiligungen der Yukos-Kläger.
Das Schiedsgericht erklärte damals: "Yukos war Gegenstand einer Reihe politisch motivierter Angriffe durch die russischen Behörden, die schließlich zu seiner Zerstörung führten", wobei es das Ziel der Russischen Föderation gewesen sei, "Yukos in den Konkurs zu treiben, sein Vermögen einem staatlich kontrollierten Unternehmen zuzuweisen und [den russischen Geschäftsmann und ehemaligen Yukos-Vorsitzenden Michail Chodorkowski] zu inhaftieren, als dieser sich als möglicher politischer Konkurrent zu erweisen begann."
Dem Schiedsgericht saß Yves Fortier vor, ein führender Schiedsrichter und ehemaliger kanadischer Vertreter im UN-Sicherheitsrat und Ratspräsident. Die Russische Föderation ernannte Richter Stephen Schwebel, den ehemaligen Präsidenten des Internationalen Gerichtshofs, während die Kläger Dr. Charles Poncet, Partner bei CMS von Erlach Poncet Ltd. in Genf beriefen.
WANT YOUR COMPANY'S NEWS FEATURED ON PRNEWSWIRE.COM?
Newsrooms &
Influencers
Digital Media
Outlets
Journalists
Opted In
Share this article