Digital Realty gibt Preisfestsetzung von 225 Millionen € für zusätzliche grüne Anleihen bekannt
SAN FRANCISCO, 27. Februar 2019 /PRNewswire/ -- Digital Realty (NYSE: DLR), ein führender internationaler Anbieter von Rechenzentren, Colocation und Vernetzungslösungen, gab heute bekannt, dass Digital Euro Finco, LLC, eine hundertprozentige Finanzierungstochtergesellschaft der Operating Partnership des Unternehmens, Digital Realty Trust, L.P., eine Offerte von 225 Millionen € über auf Euro lautende, garantierte Schuldscheine mit 2,500 % und Fälligkeit 2026 vorgelegt hat. Bei den Euro-Schuldscheinen handelt es sich um vorrangige, unbesicherte Verbindlichkeiten von Digital Euro Finco, LLC, die durch das Unternehmen und die Operating Partnership ohne Einschränkungen garantiert werden. Die Euro-Schuldscheine werden gemäß den Bedingungen im Anleihensvertrag vom 16. Januar 2019 als zusätzliche Schuldscheine begeben, wonach Digital Realty zuvor 850 Millionen € über garantierte Schuldscheine mit 2,500 % und Fälligkeit 2026 begeben hat. Die Euro-Schuldscheine werden als Einzelserie mit den garantierten Schuldscheinen mit 2,500 % und Fälligkeit 2026 behandelt, die zuvor gemäß Anleihensvertrag begeben wurden. Die Fälligkeitszinsen für die Euro-Schuldscheine werden jährlich in Höhe von 2,500 % pro Jahr nachträglich ab und einschließlich 16. Januar 2019 gezahlt und die Euro-Schuldscheine werden am 16. Januar 2026 fällig werden. Der Abschluss des Offerings dürfte am 6. März 2019 erfolgen und unterliegt der Erfüllung der üblichen Abschlussbedingungen.
Mit einem Betrag in Höhe des Nettoerlöses der Offerte der Euro-Schuldscheine will Digital Realty bestimmte Projekte im Bereich nachhaltiges Bauen, effiziente Energie- und Ressourcennutzung und erneuerbare Energien ganz oder teilweise finanzieren oder refinanzieren, einschließlich der Entwicklung und Sanierung solcher Projekte. Vorbehaltlich der Verteilung eines Betrags in Höhe des Nettoerlöses der Euro-Schuldscheine auf qualifizierte grüne Projekte kann ein Betrag in Höhe des Nettoerlöses ganz oder teilweise zur Tilgung ausstehender Verbindlichkeiten unter den weltweiten Kreditfazilitäten von Digital Realty Trust, L.P., zur Übernahme von zusätzlichen Immobilien oder Unternehmen, Fondsentwicklungsmöglichkeiten sowie zur Bereitstellung von Betriebsmitteln und anderen allgemeinen Unternehmenszwecken verwendet werden, einschließlich potenziell für die Tilgung andere Finanzverbindlichkeiten oder für den Rückkauf, die Rücknahme oder die Rückzahlung von ausstehenden Schuldverschreibungen oder Vorzugsaktien oder einer Kombination daraus.
Die Euro-Schuldscheine werden ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten gemäß Regulation S im Rahmen des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung verkauft. Die Euro-Schuldscheine wurden und werden nicht unter dem Securities Act registriert und dürfen ohne eine Registrierung oder geltende Befreiung von der Registrierungspflicht nicht in den Vereinigten Staaten oder an Personen der Vereinigten Staaten (im Sinne von Regulation S unter dem Securities Act) angeboten oder verkauft werden. Bei dieser Pressemeldung handelt es sich weder um ein Verkaufsangebot noch um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Euro-Schuldscheine. Sie ist auch nicht als ein Angebot, eine Aufforderung oder ein Verkauf der Euro-Schuldscheine in irgendeinem Rechtsraum auszulegen, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung bzw. ein solcher Verkauf ungesetzlich wären.
Safe-Harbor-Erklärung
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Erwartungen, Prognosen und Annahmen beruhen, die Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen. Diese können bewirken, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Erfolge deutlich abweichen. Dazu gehören Aussagen in Zusammenhang mit dem Zeitrahmen und der erfolgreichen Abwicklung der Euro-Schuldscheinofferte und der erwarteten Verwendung des Nettoerlöses. Das Unternehmen kann keine Zusicherung geben, dass es in der Lage sein wird, die Offerte zu den erwarteten Konditionen – oder überhaupt – erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Eine weitergehende Auflistung und Beschreibung dieser Risiken und Unwägbarkeiten finden Sie in den Berichten und anderen Unterlagen, die das Unternehmen bei der US-Börsenaufsicht (U.S. Securities and Exchange Commission) einreicht, darunter der Geschäftsbericht des Unternehmens auf Formular 10-K für das Geschäftsjahr mit Abschluss zum 31. Dezember 2018. Digital Realty lehnt jede Absicht oder Verpflichtung ab, irgendwelche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.
Erklärung zu Regulation S
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren („Wertpapiere") von Digital Realty Trust, Inc., oder seinen Tochtergesellschaften dar. Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder bei irgendeiner anderen Wertpapier-Regulierungsbehörde irgendeines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert. Aus diesem Grund dürfen die Wertpapiere weder direkt noch indirekt in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, wiederverkauft, übertragen, angedient oder verbreitet werden. Einzige Ausnahme ist eine Befreiung von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act bzw. eine davon ausgenommene Transaktion. Dabei behalten alle Wertpapiergesetze irgendeines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten ihre Gültigkeit. Jegliche Wertpapierofferte wird gemäß Regulation S des Securities Act abgewickelt.
Hinweis an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Eine Offerte, ein Verkauf oder eine anderweitige Andienung der Euro-Schuldscheine an irgendwelche Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum („der EWR") ist nicht vorgesehen, und mit Wirkung ab diesem Stichtag ist dies untersagt. In diesem Kontext ist der Begriff „Kleinanleger" wie folgt definiert (ein oder mehrere Kriterien treffen zu): (i) ein Kleinanleger gemäß Punkt (11) des Artikels 4(1) der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, „MiFID II"); oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2002/92/EG (in der jeweils gültigen Fassung, „IMD"), wobei der Kunde nicht die Kriterien eines professionellen Kunden gemäß Punkt (10) des Artikels 4(1) der MiFID II erfüllt. Daraus folgt, dass entsprechend Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der jeweils gültigen Fassung, die „PRIIP-Verordnung") kein Basisinformationsblatt über die Offerte oder den Verkauf der Euro-Schuldscheine oder deren anderweitige Andienung gegenüber Kleinanlegern im EWR erstellt wurde. Aus diesem Grund kann es unter der PRIIP-Verordnung gesetzeswidrig sein, die Euro-Schuldscheine an irgendeinen Kleinanleger zu offerieren oder zu verkaufen oder anderweitig anzudienen.
Für zusätzliche Informationen:
Andrew P. Power
Chief Financial Officer
Digital Realty
(415) 738-6500
Investorenbeziehungen
John J. Stewart / Maria S. Lukens
Digital Realty
(415) 738-6500
[email protected]
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http://www.digitalrealtytrust.com
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