Diebold Nixdorf plant Veräußerung von Diebold-Altgeschäft im Vereinigten Königreich
NORTH CANTON, Ohio und PADERBORN, Deutschland, 16. März 2017 /PRNewswire/ -- Wie Diebold Nixdorf, Incorporated (NYSE: DBD), weltweit führend im „Connected Commerce", der von Millionen Kunden tagtäglich in Finanzwesen und Einzelhandel genutzt wird, heute bekanntgibt, hat die Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs, die Competition and Markets Authority (CMA), ihre offiziellen Prüfergebnisse im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss von Diebold, Incorporated und der Wincor Nixdorf AG in Großbritannien veröffentlicht.
Die CMA ist zu der Auffassung gelangt, dass strukturelle Abhilfemaßnahmen erforderlich sind. Diebold Nixdorf verfolgt nun mit einem potenziellen Käufer aktiv die Veräußerung des Altgeschäfts von Diebold im Vereinigten Königreich. Das Unternehmen glaubt, dass es die Auflagen der CMA erfüllen und damit die Transaktion baldmöglichst abschließen kann.
Diebold Nixdorf führt außerhalb des Vereinigten Königreichs sein mehrjähriges Transformationsprogramm DN2020 weiter fort, das beide Unternehmen auf die Umsetzung gemeinsamer Strategien und Ziele ausrichtet, um Innovationen voranzutreiben, die den Bedürfnissen der Kunden gerecht werden und Shareholder-Value generieren. Die Vorteile aus dem Zusammenschluss machen die Auswirkungen der geplanten Veräußerung des Diebold-Altgeschäfts im Vereinigten Königreich deutlich wett, und Diebold Nixdorf bekräftigte heute die bereits bekanntgegebenen finanziellen Zielvorgaben des Unternehmens bis 2020, einschließlich einer Kostensenkung von netto 200 Mio. USD und einem Non-GAAP-Ergebnis je Aktie von rund 3,50 USD1.
Die Übernahme von Wincor Nixdorf durch Diebold war nach Zustimmung der Aktionäre und Aufsichtsbehörden weltweit am 15. August 2016 vollzogen worden, wobei die Marken und Geschäftsaktivitäten von Diebold und Wincor Nixdorf im Vereinigten Königreich für die Dauer der Prüfung durch die CMA weiterhin getrennt voneinander bestehen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung in Bezug auf Sachverhalte, die keine historischen Fakten sind, handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen (im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995). Diese umfassen Aussagen zu den Absichten, Plänen, Überzeugungen, Erwartungen oder Prognosen der Geschäftsleitung, einschließlich, und ohne Einschränkung, zum Geschäftszusammenschluss mit Wincor Nixdorf. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen von Diebold und sind mit Risiken und Unsicherheiten behaftet; daher können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angekündigten Ergebnissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen notwendigerweise Risiken und Unwägbarkeiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und von Bedingungen abhängen, die in der Zukunft eintreten oder ausbleiben können. Zukunftsgerichtete Aussagen garantieren keine zukünftige Performance, und tatsächliche Betriebsergebnisse, Finanzlage und Liquidität wie auch die Entwicklung innerhalb der Branchen, in denen die zusammengeschlossene Organisation tätig ist, können sich wesentlich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Aussagen dieses Dokuments angegeben oder in Aussicht gestellt werden. Risiken und Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Akquisition beinhalten darüber hinaus, ohne darauf beschränkt zu sein, die Fähigkeit zur erfolgreichen Integration der Geschäfte von Diebold und Wincor Nixdorf, einschließlich des Zeitpunkts, des Erhalts sowie der Bedingungen ggf. erforderlicher behördlicher und regulatorischer Genehmigungen, was die erwarteten Vorteile mindern oder die Parteien dazu bewegen könnte, den Unternehmenszusammenschluss aufzugeben, Risiken im Zusammenhang mit den möglichen Auswirkungen der Zusammenschlussvereinbarung, dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und etwaigen damit verbundenen Streitigkeiten für das Geschäft und den Betrieb des fusionierten Unternehmens, Risiken im Zusammenhang mit Störungen in der Führung der laufenden Geschäfte durch die Übernahme, sowie das Risiko, dass die Übernahme nachteilige Auswirkungen auf die Fähigkeit des fusionierten Unternehmens, wichtige Mitarbeiter zu halten oder einzustellen, Beziehungen zu Lieferanten aufrecht zu erhalten und die operativen Ergebnisse und das Geschäft im Allgemeinen haben könnte. Diese sowie andere Risiken sind in den Berichten von Diebold ausführlicher dargelegt, die Diebold bei der SEC einreicht, und können auf der Website der SEC unter www.sec.gov eingesehen werden. Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich lediglich auf den Zeitpunkt, zu dem sie gemacht wurden. Sofern durch anwendbares Recht nichts anderes vorgeschrieben ist, übernehmen weder Diebold noch Wincor Nixdorf aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen die Verpflichtung, eine zukunftsgerichtete Aussage öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten.
Informationen zu Diebold Nixdorf
Diebold Nixdorf, Incorporated (NYSE:DBD) ist weltweit führend für im Handel eingesetzte Verbundsysteme, die von Millionen Kunden tagtäglich in der Finanzwirtschaft und im Einzelhandel genutzt werden. Die softwarebasierten Lösungen des Unternehmens schlagen eine Brücke von der physischen in die digitale Welt des Zahlungsverkehrs und sorgen für eine komfortable, sichere und effiziente Verarbeitung von Bargeschäften und Verbrauchertransaktionen. Als Innovationspartner für nahezu alle der 100 führenden Finanzinstitutionen und die Mehrheit der 25 weltgrößten Einzelhandelsunternehmen liefert Diebold Nixdorf herausragende Lösungen und Services, die in der rund um die Uhr aktiv vernetzten und von ständiger Veränderung geprägten Konsumlandschaft unverzichtbar sind.
Diebold Nixdorf beschäftigt rund 25.000 Mitarbeiter, ist in mehr als 130 Ländern weltweit vertreten und hat seine Zentralen in North Canton, Ohio, USA, und Paderborn, Deutschland. Die Aktien werden unter der Kennung „DBD" an den Börsen in New York und Frankfurt gehandelt. Weitere Informationen finden Sie unter Sie www.DieboldNixdorf.com
1 – Auf Basis eines effektiven Non-GAAP-Steuersatzes von 30%. In Bezug auf die finanziellen Ziele des Unternehmens für 2020 ist eine detaillierte Überleitung dieser Projektionen nicht anwendbar, da weder Umfang noch Zeitpunkt zukünftiger Posten sicher bestimmbar sind,
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