Dezember bringt erfreuliche Entwicklungen für Dmitry Firtash in sowohl Washington D.C. als auch Österreich
Wie die Zeitung „The Hill" berichtet, haben 23 Menschenrechtsorganisationen ihren Antrag auf Untersuchung von Firtash gemäß Magnitsky Act bis auf weitere Überprüfung zurückgezogen; der Oberste Gerichtshof Österreichs stellt US-Antrag auf Auslieferung von Firtash zurück; das Österreichische Oberlandesgericht lehnt spanischen Auslieferungsantrag endgültig ab
WASHINGTON, 26. Dezember 2017 /PRNewswire/ -- Nachstehend findet sich eine Erklärung von Lanny J. Davis, Davis Goldberg Galper, PLLC, Washington D.C., dem Verteidiger von Dmitry Firtash:
Der Monat Dezember bringt erfreuliche Entwicklungen für Dmitry Firtash, wie aus drei Meldungen vom 21. Dezember, 19. Dezember und 12. Dezember 2017 hervorgeht. Hier zeigt sich erneut die Relevanz der Prämisse, die für sowohl Medien als auch politische und juristische Kommentatoren gilt, nämlich keine voreiligen Schlüsse zu ziehen und sich nicht durch Anspielungen oder Schuld durch Assoziation beirren zu lassen, sondern auf Tatsachen- und Rechtsfeststellung zu warten.
1. 21. Dezember 2017: Die Zeitung „The Hill" (thehill.com) veröffentlicht die folgende Titelzeile:
„Menschenrechtsgruppen ziehen Regierungsbeschwerde gegen ukrainischen Oligarchen zurück, nachdem deren Richtigkeit in Frage gestellt wurde"
Laut Bericht hat „eine aus [23] Menschenrechtsorganisationen bestehende Koalition eine Beschwerde zurückgenommen, in der die Vereinigten Staaten aufgefordert wurden, den ukrainischen Oligarchen Dmitry Firtash zu sanktionieren, nachdem Fragen über die Richtigkeit der Anschuldigungen gegen den Geschäftsmann aufgetaucht sind…. Rob Berschinski, Senior Vice President for Policy bei Human Rights First, bestätigte The Hill gegenüber, dass die Koalition der Gruppen ihr Schreiben Ende letzten Monats [November] zurückgezogen hat…. „Wir haben uns dafür entschieden, das Schreiben zurückzunehmen", erklärte Berschinski".
Als Rechtsanwalt für Herrn Firtash habe ich eine öffentliche Erklärung abgegeben, in der ich meine Wertschätzung für „die Entscheidung der [auf dem Gebiet der Menschenrechte tätigen] NGOs zum Ausdruck bringe, bis zu einer weiteren Überprüfung ihre Empfehlung, Dmitry Firtash nach dem Magnitsky Act zu untersuchen, auszusetzen".
2. 19. Dezember 2017: Österreichisches Oberlandesgericht weist spanischen Antrag auf Auslieferung von Firtash aufgrund von US-Vorwürfen zurück
Das Österreichische Oberlandesgericht hat „endgültig" einen Antrag der spanischen Staatsanwaltschaft auf Auslieferung von Herrn Firtash zurückgewiesen. Der Antrag basierte Berichten zufolge auf Behauptungen, die denen ähneln, die von US-Staatsanwälten gegen Herrn Firtash erhoben wurden, und stützte sich auf Informationen, die ihnen von US-Ermittlern zur Verfügung gestellt wurden.
Das spanische Ersuchen zur Auslieferung Firtashs war in den US-Medien mit Bezug auf die schwebenden US-Klagen gegen Herrn Firtash ausführlich behandelt worden. Das Österreichische Oberlandesgericht wies das spanische Auslieferungsersuchen dennoch zurück und stellte fest, dass es nicht ausreicht, lediglich zu behaupten, dass jemand (z.B. Firtash) Personen nahestehe, die angeblich eine - unbewiesene - kriminelle Vereinigung bilden, auch die von Spanien vorgebrachten Vorwürfe der Geldwäsche hielten nicht stand.
Obwohl das Österreichische Oberlandesgericht die spanischen Behörden wiederholt aufgefordert hatte, die grundlegenden Eckpunkte zur Unterstützung ihres Auslieferungsersuchens darzulegen und ihnen dazu mehrere Möglichkeiten einräumte, haben die Spanier diese Anforderungen nicht erfüllen können.
3. 12. Dezember 2017: Oberster Gerichtshof Österreichs bewilligt Firtash einen Aufschub der von den US-Behörden beantragten Auslieferung
In der Entscheidung des Österreichischen Obersten Gerichtshofs hieß es, dass die Berufung von Herrn Firtash, der ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt und argumentiert hat, dass das Österreichische Oberlandesgericht einen Fehler begangen habe, als es die Auslieferung in die Vereinigten Staaten erlaubte (und die Entscheidung des österreichischen Prozessgerichts, die Auslieferung zu verweigern, damit aufhob), nicht ungerechtfertigt war. Der Oberste Gerichtshof ordnete daher eine Aussetzung der Auslieferung von Herrn Firtash bis deren Überprüfung an. Darüber hinaus hat der Oberste Gerichtshof seine eigene Überprüfung ausgesetzt, bis der Gerichtshof der Europäischen Union eine Vorabentscheidung über die Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention und Grundrechte-Charta der EU auf die Beschwerde gegen Herrn Firtashs Auslieferung getroffen hat.
Zusammenfassend und unabhängig davon, was man zu Dmitry Firtash in den Medien findet, sei daran erinnert, dass die Anklagepunkte gegen Herrn Firtash weder Handlungen oder Auftreten noch kommerzielle Effekte in den Vereinigten Staaten beinhalten; Tatsache ist vielmehr, dass Herr Firtash niemals in den Vereinigten Staaten gewesen ist. Herr Firtash ist unschuldig, solange ihm keine Schuld nachgewiesen ist, und falsche und unbegründete Nachrichten, auch wenn sie millionenfach im Internet wiederholt werden, sind nach wie vor falsch.
Ich möchte sowohl US-amerikanische und internationale Medien als auch politische und juristische Experten in Bezug auf Äußerungen zu Herrn Firtash einfach nur um eines bitten: Das Gebot sollte lauten: erstens Fakten, zweitens Schlussfolgerungen - und nicht umgekehrt. Diese Regelung ist im Begriff des ordentlichen Rechtsweges verankert – und zwar sowohl in der US-Verfassung als auch in der Charta der Menschenrechte der Europäischen Union.
VERBREITET VON DAVIS GOLDBERG GALPER IM AUFTRAG VON DMITRYO FIRTASH. WEITERE INFORMATIONEN SIND ERHÄLTLICH BEIM JUSTIZMINISTERIUM DER VEREINIGTEN STAATEN, WASHINGTON, D.C.
Kontakt: Lanny J. Davis, 202-460-1451
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