Constellium kündigt Aufhebung von Sperrklauseln für Börsengang an
AMSTERDAM, 5. November 2013 /PRNewswire/ -- Constellium N.V. (NYSE und NYSE Euronext: CSTM) - („Constellium" oder das „Unternehmen"), gab heute bekannt, dass Goldman, Sachs & Co. als Vertreter der Konsortialbanken des Unternehmens für den jüngsten Börsengang alle Sperrklauseln für das Unternehmen und alle Beteiligten aufhebt, die Lock-up-Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Börsengang geschlossen haben. Die Aufhebung tritt am 6. November 2013 in Kraft, und die Stammaktien, die bislang den Sperrklauseln unterlagen, können ab diesem Datum je nach entsprechender Gesetzgebung für Wertpapiere ausgegeben oder verkauft werden.
Die vorliegende Pressemitteilung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder in anderen Jurisdiktionen, wo ein solches Angebot verboten ist, und derartige Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder Befreiung von der Registrierungspflicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in geänderter Fassung nicht angeboten oder verkauft werden .
Informationen zu Constellium
Constellium (NYSE und NYSE Euronext: CSTM) ist weltweit führend bei der Entwicklung innovativer Aluminium-Mehrwertprodukte für verschiedenste Märkte und Applikationen, darunter Luft- und Raumfahrt, Automobilbau und die Verpackungsindustrie. Constellium erwirtschaftete 2012 einen Erlös von 3,61 Milliarden Euro.
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