Aon veröffentlicht Ankündigung in Übereinstimmung mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Irland
LONDON, 6. März 2019 /PRNewswire/ -- Aon plc (NYSE: AON) (das „Unternehmen") nimmt jüngste Medienspekulationen in Bezug auf Willis Towers Watson zur Kenntnis.
Das Unternehmen bestätigt, dass es sich in den Anfangsstadien eines möglichen All-Share-Unternehmenszusammenschlusses mit Willis Towers Watson befindet. Das Unternehmen betont, dass sich seine Bewertung einer potenziellen Transaktion zu diesem Zeitpunkt erst im Vorstadium befindet und dass daher keinerlei Gewissheit besteht, dass eine Transaktion stattfinden wird und welche Form oder Bedingungen eine mögliche Transaktion annehmen wird.
Eine weitere Ankündigung folgt zu gegebener Zeit und unter den entsprechenden Voraussetzungen.
In Übereinstimmung mit Regel 2.4 der irischen Übernahmevorschriften (Irish Takeover Rules) behält sich Aon das Recht vor, die Art bzw. Zusammensetzung der Gegenleistung zu ändern.
Informationen zu Aon
Aon plc (NYSE:AON) ist ein führendes globales Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, das eine breite Palette von Lösungen zu den Themen Risiko, Altersversorgung und Gesundheit anbietet. Weltweit arbeiten für Aon 50.000 Mitarbeiter in 120 Ländern, die unseren Klienten mithilfe unserer firmeneigenen Daten und Analysemittel Resultate in Form der nötigen Informationen zur Reduzierung der Volatilität und zur Leistungsverbesserung bringen.
Zukunftsbezogene Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen gemäß der Definition des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese vorausschauenden Aussagen basieren auf den Meinungen und Annahmen des Managements und beruhen auf den dem Management derzeit zur Verfügung stehenden Informationen. Wörter wie „glauben", „vorhersehen", „schätzen", „erwarten", „beabsichtigen", „prognostizieren", „planen" und ähnliche Ausdrücke sowie die Angabe von Zeitpunkten in der Zukunft weisen darauf hin, dass es sich um zukunftsbezogene Aussagen handelt. Das Management ist zwar überzeugt, dass die in diesen vorausschauenden Aussagen enthaltenen Erwartungen vertretbar sind, kann jedoch nicht garantieren, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen werden. Diese zukunftsbezogenen Aussagen bergen Risiken und Unsicherheiten, die zu wesentlichen Unterschieden zwischen den tatsächlichen und den in den zukunftsbezogenen Aussagen prognostizierten Ereignissen führen können. Solche Faktoren umfassen u. a. die Möglichkeit, dass eine Transaktion nicht ausgeführt und/oder ein Angebot nicht gemacht wird, dass die nötigen Genehmigungen von Aktionären oder Behörden nicht erteilt, die Finanzierung nicht genehmigt oder andere Bedingungen für eine potenzielle Transaktion nicht erfüllt werden, die Möglichkeit negativer Auswirkungen auf den Marktpreis unserer A-Stammaktien und unsere Betriebsergebnisse aus einem beliebigen Grund, darunter und ohne Einschränkungen eine nicht vollendete Transaktion, Nichterhalt der erwarteten Gewinne aus einer Transaktion, negative Auswirkungen einer Bekanntmachung oder der Vollendung bzw. Nichtvollendung einer Transaktion zum Marktpreis unserer A-Stammaktien, erhebliche Transaktionskosten und/oder unbekannte Verbindlichkeiten und allgemeine wirtschaftliche und geschäftliche Bedingungen, die sich im Anschluss an eine Transaktion auf die fusionierten Unternehmen auswirken. Wir empfehlen, kein unangemessenes Vertrauen in zukunftsbezogene Aussagen zu setzen, da diese nur für den Tag gelten, an dem sie gemacht werden. Diese Aussagen unterliegen bestimmten Risiken, Ungewissheiten und Annahmen.
Es ist möglich, dass sich einzelne oder alle unserer zukunftsbezogenen Aussagen nicht bewahrheiten, und Aon kann keine Garantien bezüglich seiner Leistungen geben. Die obige Liste von Faktoren ist nicht vollständig. Aon und seine Tochtergesellschaften sind in einem dynamischen Geschäftsumfeld tätig, in dem häufig neue Risiken auftreten können. Ausführliche Informationen zu Aon und seinen Geschäften, einschließlich der Faktoren, die sich wesentlich auf die Geschäftsergebnisse von Aon auswirken können, sind in den Berichten zu finden, die Aon der SEC vorgelegt hat. Eine ausführliche Erläuterung dieser oder anderer Risiken und Unsicherheiten mit Auswirkungen auf das Geschäft von Aon finden Sie im Jahresbericht des Unternehmens (Formular 10-K) für das Geschäftsjahr mit dem Stichtag 31. Dezember 2018 sowie sonstigen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen. Diese Faktoren können in späteren Berichten geändert oder ergänzt werden. Aon ist in keiner Weise verpflichtet, zukunftsbezogene Aussagen, die von Zeit zu Zeit veröffentlicht werden, infolge neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren oder zu ändern, und lehnt jegliche derartige Verpflichtung ausdrücklich ab.
Zusätzliche Informationen
Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Verkaufsangebot, noch eine Aufforderung zum Abonnement, zum Kauf bzw. zum Kauf oder Handel von Aktien oder zur Abgabe einer Stimme oder Genehmigung in einer beliebigen Gerichtsbarkeit dar. Die in diesem Dokument erwähnten Anteile werden in keiner Gerichtsbarkeit verkauft, ausgegeben, gehandelt oder übertragen, wenn dies eine Verletzung der geltenden Gesetze darstellt. Abhängig von künftigen Ereignissen kann Aon eine Registrierungserklärung und/oder eine Stimmrechtsvollmacht bei der SEC in Verbindung mit einer Fusion einreichen. Aktionäre von Willis Towers Watson und/oder Aon sollten solche Einreichungen sowie alle Einreichungen von Aon bei der SEC in Verbindung mit der Fusion lesen, da diese wichtige Informationen enthalten. Diese Dokumente (falls eingereicht) sowie andere öffentliche Einreichungen von Aon bei der SEC sind kostenfrei auf der SEC-Website unter www.sec.gov und auf der Aon-Website unter ir.aon.com zu beziehen.
Diese Ankündigung wurde in Übereinstimmung mit englischen und irischen Gesetzen sowie mit Regel 2.4 der irischen Übernahmevorschriften (Irish Takeover Rules) ausgefertigt und die angegebenen Informationen können sich möglicherweise von Ankündigungen unterscheiden, die in Übereinstimmung mit den Gesetzen von Gerichtsbarkeiten außerhalb von England und Irland erstellt wurden. Das Unternehmen betont, dass sich die Bewertung einer potenziellen Transaktion zu diesem Zeitpunkt erst im Vorstadium befindet und dass daher keinerlei Gewissheit besteht, dass ein Angebot gemacht wird und welche Form oder Bedingungen ein mögliches Angebot annehmen wird. Diese Ankündigung ist gemäß Regel 2.5 des irischen Übernahmegesetzes (Irish Takeover Panel Act, 1997, Takeover Rules 2013) keine Bekanntmachung der festen Absicht, ein Angebot zu machen, und es besteht keinerlei Gewissheit, dass ein Angebot unterbreitet wird.
Kontakte
Kontakt für Investoren:
Investor Relations
+1 312-381-3310
[email protected]
Eine Ausfertigung dieser Ankündigung finden Sie unter www.aon.com. Der Inhalt der Website, auf die in dieser Ankündigung Bezug genommen wird, ist nicht in diese Ankündigung integriert und auch kein Teil davon.
Diese Ankündigung stellt keinen Teil eines Angebots, einer Einladung oder Aufforderung zu einem Kaufangebot, einer sonstigen Akquisition, eines Abonnements, eines Verkaufs oder einer Veräußerung von Aktien entweder im Zusammenhang mit dieser Ankündigung oder anderweitig dar und ist auch nicht als solche beabsichtigt. Die Veröffentlichung dieser Ankündigung in Gerichtsbarkeiten außerhalb von Irland und des Vereinigten Königreiches kann durch Gesetze eingeschränkt sein. Daher sind Personen, die in den Besitz dieser Ankündigung gelangen, verpflichtet, sich über derartige Einschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Einschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze der jeweiligen Gerichtsbarkeit darstellen.
VERFASSERANGABE
Die Vorstandsmitglieder von Aon plc übernehmen die Verantwortung für die in dieser Ankündigung enthaltenen Informationen. Nach bestem Wissen und Gewissen der Vorstandsmitglieder (die jede angemessene Sorgfalt darauf angewendet haben) entsprechen die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen den Tatsachen und es wurde nichts ausgelassen, das die Bedeutung dieser Informationen beeinflussen könnte.
OFFENLEGUNGSPFLICHT GEMÄSS DEN IRISCHEN ÜBERNAHMEVORSCHRIFTEN
Eine Person mit einem Anteil von (gemäß Definition der irischen Übernahmevorschriften) mindestens 1 % einer beliebigen Klasse relevanter Aktien von Aon plc oder Willis Towers Watson plc unterliegt möglicherweise gemäß Regel 8.3 der irischen Übernahmevorschriften einer Offenlegungspflicht, die mit dem Datum dieser Ankündigung in Kraft tritt. Solche Offenlegungen müssen bis spätestens 15:30 Uhr (Ortszeit in New York) für die betroffenen Aktien von Aon plc wie auch Willis Towers Watson plc an dem Geschäftstag gemacht werden, der dem Datum der betreffenden Transaktion folgt. Diese Verpflichtung bleibt bestehen, bis die Angebotsfrist abläuft. Falls mindestens zwei Personen gemeinsam und basierend auf einem Vertrag, ausdrücklich oder stillschweigend, mündlich oder schriftlich, relevante Anteile an Aon plc oder Willis Towers Watson plc erwerben, gelten diese in Bezug auf Regel 8.3 der irischen Übernahmevorschriften als eine einzige Person. Gemäß Regel 8.1 der irischen Übernahmevorschriften müssen alle Geschäfte mit betroffenen Aktien von Willis Towers Watson plc durch Aon plc oder mit relevanten Aktien von Aon plc durch Willis Towers Watson plc oder durch jegliche Dritte, die gemeinsam mit einem der Unternehmen agieren, in Bezug auf die betroffenen Aktien von Aon plc und Willis Towers Watson plc ebenfalls bis spätestens 12:00 Uhr mittags (Ortszeit New York) am Geschäftstag nach dem Datum der relevanten Transaktion offengelegt werden. Zusammenfassend gilt eine Person als Aktieninhaber, wenn sie ein langfristiges wirtschaftliches Interesse (ob bedingt oder absolut) an Aktienpreisänderungen hat. Insbesondere gilt eine Person als Anteilhaber aufgrund des Besitzes von Wertpapieren bzw. der Verfügung über Wertpapiere oder aufgrund einer Option bezüglich Wertpapieren bzw. eines Derivats auf Wertpapiere. Die in diesem Abschnitt verwendeten Begriffe sind so zu verstehen wie die entsprechenden Begriffe in den irischen Übernahmevorschriften definiert sind. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Geschäfte gemäß Regel 8 offenlegen müssen, konsultieren Sie bitte die Website des Irish Takeover Panel unter www.irishtakeoverpanel.ie oder wenden Sie sich telefonisch unter +353 1 678 9020 an das Irish Takeover Panel.
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