Airborne Wireless Network (OTC QB: ABWN) ernennt Marius de Mos zum Vice President of Technical Affairs and Development
SIMI VALLEY, Kalifornien, 25. August 2016 /PRNewswire/ -- Airborne Wireless Network, ein in Nevada ansässiges Unternehmen (das „Unternehmen"), freut sich, die Ernennung von Marius de Mos, dem Vorreiter in der drahtlosen Kommunikation in der Luft, zum Vice President of Technical Affairs and Development bekannt geben zu dürfen.
Am 19. August 2016 schlossen das Unternehmen und Herr de Mos eine schriftliche Arbeitsvereinbarung, gemäß der Herr de Mos die Funktion des Vice President of Technical Affairs and Development übernehmen wird.
Die Erfahrung von Herrn de Mos macht ihn zu einem der Vorreiter der heutigen Bord-Funksysteme in der Luft, die den Weg für drahtlose Unterhaltung an Bord, Wi-Fi-Systeme und die Nutzung von Mobiltelefonen an Bord ebneten.
Herr de Mos ist seit den Konzeptphasen des Patents des Unternehmens und seinem Mesh-Netzwerk beteiligt. Der Erfinder des Patents hatte sich an ihn gewendet, damit er das Konzept evaluierte und dabei half, Probleme im Konzept zu verringern. Airborne Wireless Network glaubt, dass Herr de Mos ein wertvolles Asset ist, das für die Entwicklung des weltweit ersten Airborne Digital Highway (digitale Schnellstraße in der Luft) von wesentlicher Bedeutung ist.
Herr de Mos hat einen umfangreichen Hintergrund in weltweiter Telekommunikation, von der Entwicklung und Inbetriebnahme von terrestrischen Systemen mit langer und kurzer Reichweite bis hin zu Satellitentechnologien und modernen Technologien in der Luft. Viele dieser Systeme wurden weltweit installiert und sind/waren im Besitz und/oder werden/wurden verwaltet von lokalen oder zentralen Regierungen und namhaften Unternehmen wie u. a. GTE, Verizon, Motorola, AT&T und Cable & Wireless mit Sitz im Vereinigten Königreich.
Obwohl Herr de Mos elektronische Luftfahrsysteme als Hauptfach studiert hatte, war sein „erstes wahres Luftfahrtprojekt" seine Beteiligung an der Entwicklung des weltweit ersten öffentlichen Bordtelefons, „Airfone". Vor der FAA-Zertifizierung von Airfone wurde die Übertragung von Funkwellen an Bord eines Flugzeugs, das sich in der Luft befindet, als „gefährlich" angesehen und war „aus Sicherheitsgründen" verboten.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN:
Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der Safe-Harbor-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Ansichten und Erwartungen der Unternehmensleitung und unterliegen erheblichen Risiken und Unsicherheiten. Sollten sich die zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen oder Risiken oder Unsicherheiten auftreten, können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen.
Risiken und Unsicherheiten beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf, die Verfügbarkeit von Kapital, allgemeine Branchenbedingungen und Wettbewerb, allgemeine wirtschaftliche Faktoren, die Auswirkungen der Regulierung der Branche, technologische Fortschritte, neue Produkte und Patente der Konkurrenz, Herausforderungen in der Entwicklung neuer Produkte, Herstellungsschwierigkeiten oder -verzögerungen, Abhängigkeit von der Wirksamkeit der Patente des Unternehmens sowie das Risiko von Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Patentstreitigkeiten und/oder regulatorischer Maßnahmen.
Weitere Informationen:
Airborne Wireless Network
805-583-4302
E-Mail: [email protected]
www.airbornewirelessnetwork.com
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