„Dominica hätte nichts tun können", um EU-Blacklisting zu vermeiden, sagt ECS-Botschafterin in der EU
BRÜSSEL, 17. März 2019 /Prnewswire/-- Die Botschafterin der Organisation Ostkaribischer Staaten in der Europäischen Union, Ihre Exzellenz Frau Sharlene Shillingford-McKlmon, veröffentlichte am Freitag eine Erklärung bezüglich der vor kurzem aktualisierten EU-Liste von nicht kooperativen Jurisdiktionen, die das Commonwealth Dominica enthielt. Ihre Exzellenz Shillingford-McKlmon erklärt, dass die ausstehende Voraussetzung, die kleine Karibikinsel von der Liste zu nehmen, nicht von Dominica abhänge, sondern von einem schwebenden internen Prozess der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Nachstehend finden Sie die vollständige Erklärung von Ihrer Exzellenz Frau Sharlene Shillingford-McKlmon, Botschafterin der Organisation Ostkaribischer Staaten in der EU:
„Im März 2018 wurde Dominica von der EU dazu aufgefordert, Änderungen an seinen Gesetzen und Richtlinien vorzunehmen. Die Frist, die im EU-Brief genannt wurde, lief im Dezember 2018 ab. Dies bedeutet, dass Dominica praktisch neun Monate gegeben wurden, um diese Änderungen vorzunehmen. Unter den Gesetzen, die einer Änderung bedurften, waren der Offshore Banking Act, der International Business Companies Act und der Fiscal Incentives Act. Die EU räumte ein, dass dies Preferenzregelungen seien und das Parlament bestimmte Änderungen genehmigen müsse. Es wurden die notwendigen Änderungen vorgenommen, um die Gesetze gemäß den EU-Anforderungen abzuändern.
Die EU forderte Dominica außerdem dazu auf, der Konvention über Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und Gewinnverschiebung beizutreten. Die OECD nahm Dominica als Mitglied auf, nachdem Dominica die erforderlichen Änderungen an Gesetzen und Richtlinien vorgenommen hatte. Diesen Konventionen beizutreten ist ein langwieriger Prozess, der in der Regel mit einer Einladung durch die OECD beginnt – und an dieser Stelle ist anzumerken, dass ein Beitritt nicht verpflichtend ist. Die OECD als das international anerkannte Kontrollorgan für Steuerangelegenheiten hat den Beitritt nicht verpflichtend gemacht. Die EU hat einseitig beschlossen, Länder zum Beitritt aufzufordern. Der wichtige Punkt ist hier, dass Dominica Mitglied geworden ist und diese Anforderung der EU erfüllt hat.
Kommen wir nun zu der anhaltenden Situation in Bezug auf den Betritt zu einer weiteren OECD-Konvention mit Steuerzusammenhang, bezüglich des Informationsaustauschs zu Steuerzwecken. Auch in diesem Fall hat Dominica die notwendigen Änderungen an Gesetzen und Richtlinien vorgenommen und seine Gesetzesentwürfe der OECD vorgelegt. Die OECD hat bestätigt, dass die Gesetzesentwürfe ihre Anforderungen erfüllen, und die OECD-Länder befinden sich gerade im Prozess der internen Konsultation, bevor eine Beitrittseinladung an Dominica ausgestellt wird.
In dieser Phase ist nichts weiter für Dominica zu tun, bis es von der OECD Bescheid erhält. Die EU selbst ist sich dieser Situation und des internen Prozesses der OECD bewusst. Tatsächlich sind es die gleichen EU-Länder, die außerdem Mitglieder der OECD und Mitglieder der Steuerkonvention sind, die Dominica die Beitrittsgenehmigung erteilen müssen, damit es die letzte EU-Anforderung erfüllen kann. In diesem Fall können wir sehen, dass die EU praktisch auf sich selbst wartet. Dies ist eine Ironie des Prozesses, die darauf hinweist, wie unzulänglich er ist und wie schwierig es für kleine Länder wie unseres sein kann, die Anforderungen mehrerer Kontrollorgane zu erfüllen. Es ist bedauerlich, dass die EU es für notwendig erachtete, Dominica auf die Schwarze Liste zu setzen. Wir sind guter Hoffnung, dass der interne Konsultationsprozess der OECD bald abgeschlossen sein wird und Dominica die Beitrittsgenehmigung erhält und damit die letzte Anforderung der EU erfüllt.
Es war mir ein notwendiges Anliegen, diese Informationen mitzuteilen, da Sie wissen müssen, dass Dominica in dieser Angelegenheit nichts tun konnte."
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