Thailands führender internationaler Rechtsexperte teilt seine Ansichten über die Internationale Rechtskommission und das internationale Investitionsrecht
BANGKOK, 23. September 2021 /PRNewswire/ -- Dr. Vilawan Mangklatanakul wurde nominiert als Thailands erste Frau und einzige weibliche Kandidatin aus dem asiatisch-pazifischen Raum für die Internationale Rechtskommission für die Amtszeit 2023-2027 nominiert.
Dr. Vilawan teilte kürzlich ihre Ansichten über die Internationale Rechtskommission und das Investitionsrecht mit.
Wenn die Länder nach Covid-19 wieder auf die Beine kommen, werden Handel und Investitionen zwei wichtige Wirtschaftsmotoren sein, um Wachstum und Beschäftigung anzukurbeln, sagt Dr. Vilawan Mangklatanakul, Generaldirektorin der Abteilung für Verträge und Rechtsangelegenheiten des thailändischen Außenministeriums.
Dr. Mangklatanakul stellt fest, dass es derzeit an Kohärenz bei der Auslegung des Standards der fairen und gerechten Behandlung (FET) sowie anderer in Investitionsverträgen verwendeter Grundsätze wie dem vollständigen Schutz und der Sicherheit oder dem Recht auf Regulierung mangelt, die alle zu den Grundsätzen des Völkerrechts gehören. Der Grund für diese Inkohärenz liegt darin, dass die Auslegung seit Jahren allein in den Händen der Schiedsgerichte liegt. Angesichts des Ad-hoc-Charakters der Gerichte und der unterschiedlichen Erfahrung der Schiedsrichter im Bereich des Völkerrechts ist es nicht verwunderlich, dass die Entscheidungen nicht einheitlich sind und es keinen systematischen Ansatz für die Auslegung derselben Schutznormen gibt.
Dr. Mangklatanakul ist sich der Tatsache bewusst, dass die Frage des Investitionsschutzes heute in vielen anderen Foren aufgegriffen worden ist. So hat die UNCTAD beispielsweise politische Optionen für die Reform des internationalen Investitionssystems erarbeitet.
Sie ist auch mit der Arbeit von UNCITRAL an der Reform der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) vertraut. Aufgrund der Beschränkungen ihres Mandats lag der Schwerpunkt ihrer Arbeit jedoch auf den verfahrenstechnischen Aspekten der Streitbeilegung wie einem Verhaltenskodex für Schiedsrichter und einem gemeinsamen Auslegungsmechanismus zwischen den Vertragsparteien sowie der Einrichtung ständiger Investitionsgerichte, eigenständiger Überprüfungs- oder Berufungsmechanismen.
Es ist klar, dass viele Länder mit ISDS vertraut sind - entweder als Vertragspartei eines Investitionsabkommens oder als Beklagte in einem ISDS-Verfahren oder einer Kombination aus beidem. Derzeit sind mehr als 2.500 internationale Investitionsabkommen in Kraft. Es gab mindestens 1.104 auf Verträgen basierende ISDS-Verfahren, bei denen mehr als 120 Länder als Beklagte auftraten.
Dr. Mangklatanakul vertritt die Auffassung, dass die internationale Gemeinschaft als Ganzes angesichts der Bedeutung wirtschaftlicher Aktivitäten von einer klaren Auslegung der in internationalen Investitionsabkommen verwendeten Grundsätze des Völkerrechts profitieren wird.
Dieses Problem der unterschiedlichen Auslegung wurde von der Internationalen Rechtskommission (ILC) in gewissem Maße anerkannt. Im Jahr 2008 befasste sich die ILC erneut mit dem Thema der Meistbegünstigung, und 2015 legte die ILC-Studiengruppe einen Bericht vor, der eine sehr nützliche Anleitung für die ordnungsgemäße Anwendung der Regeln für die Vertragsauslegung bei Meistbegünstigungsklauseln enthält.
Die FET, die seit 2011 im langfristigen Arbeitsprogramm der ILC steht, ist vielleicht sogar noch wichtiger als die Meistbegünstigung, da sie viel häufiger in Anspruch genommen wird. Einige Staaten haben einen proaktiven Ansatz zur Lösung des Problems gewählt, indem sie neue internationale Investitionsabkommen ausgearbeitet haben, um mehr Klarheit darüber zu schaffen, was unter die Norm fällt und was nicht. Dieser Ansatz weist jedoch noch erhebliche Einschränkungen auf. Erstens werden die meisten ISDS-Fälle auf der Grundlage von Verträgen der alten Generation angestrengt; die Neuverhandlung von Tausenden von Investitionsverträgen ist einfach unpraktisch. Zweitens können neue Sprachen auch neue Interpretationsprobleme mit sich bringen.
Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Investitionen für die Erholung nach Covid-19 und der damit verbundenen vorhersehbaren Risiken fordert Dr. Mangklatanakul die ILC nachdrücklich auf, einzugreifen und für Klarheit bei der Auslegung und Anwendung der FET-Klauseln zu sorgen. Die ILC könnte sich an die Mitgliedstaaten wenden, um die staatliche Praxis, die erforderliche opinio juris der Staaten und - als ergänzende Quellen - die Entscheidungen internationaler Gerichte und Tribunale sowie die Schriften hochqualifizierter Wissenschaftler zu untersuchen. Die Beteiligung der Regierungen am Kodifizierungsprozess der ILC kann ebenfalls dazu beitragen, dass sich Elemente des FET-Standards herauskristallisieren.
Dr. Mangklatanakul betont: „Wir befinden uns an einem kritischen Punkt und müssen zukunftsorientiert sein. In Anbetracht der genannten Faktoren könnte die ILC das einzige Gremium sein, das eine Fragmentierung des internationalen Investitionsrechts verhindern kann. Die Ergebnisse einer solchen Arbeit der ILC wären für die Beteiligten von praktischem Nutzen, sowohl bei der Ausarbeitung von Investitionsverträgen als auch bei der Auslegung und Anwendung von FET-Klauseln in Gerichtsentscheidungen. Klarheit und Gewissheit werden auch für private Investoren von Vorteil sein, da sie die Stabilität der Arbeitsplätze sichern und denjenigen, die in verschiedenen Investitionssektoren Arbeit suchen, neue Möglichkeiten eröffnen. Das Ergebnis der Arbeit der ILC wird für die Gesellschaft und die internationale Gemeinschaft insgesamt von großer Bedeutung sein."
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