Irisches Unternehmen für geistiges Eigentum im Bereich OLED, Solas OLED, gewinnt Patentverletzungsklage in Deutschland
DUBLIN, 12. November 2020 /PRNewswire/ -- Solas OLED Ltd., ein führender Lizenzgeber von Technologie mit Schwerpunkt auf dem OLED-Markt mit Sitz in Dublin, Irland, gab heute bekannt, dass er sich in seiner Patentverletzungsklage in Deutschland gegen LG Display Co., LG Display Germany GmbH, LG Electronics Inc. LG Electronics Deutschland GmbH und Sony Europe B.V. durchgesetzt hat. In einer detaillierten, 43-seitigen Entscheidung vom 6. November 2020 befand das Landgericht Mannheim (Aktenzeichen 7 O 37/19), dass die Beklagten das deutsche Solas-Patent DE 102 54 511 B4 für eine Steuerschaltung für Leuchtdioden verletzt haben. Die fragliche Technologie wird in Bildschirmen in bestimmten LG und Sony OLED-Fernsehern verwendet.
Ciaran O'Gara, Managing Director von Solas, sagte: „Wir freuen uns über die Entscheidung, insbesondere darüber, dass das Gericht anerkennt, dass die Bemühungen von Patentlizenzierungsunternehmen wie dem unseren, eine einstweilige Verfügung durchzusetzen, um Rechtsverletzer zu veranlassen, eine Lizenz zu erwerben, ein inhärenter Bestandteil des Patentsystems und Teil der geltenden Rechts- und Wirtschaftsordnung ist. Durch dieses System werden Innovatoren belohnt und ermutigt, ihre Innovationstätigkeit fortzusetzen."
Als Konsequenz der Entscheidung, gegen die Rechtsmittel eingelegt werden können, und unter der Voraussetzung, dass Solas, die vom Gericht verlangte Sicherheit stellt, müssen die Beklagten unter anderem die Vermarktung von rechtsverletzenden Produkten in Deutschland unterlassen; sie müssen alle rechtsverletzenden Produkte von gewerblichen Kunden zurückrufen und Solas eine detaillierte Abrechnung vorlegen, damit der von den Beklagten geschuldete Schadenersatz für Verkäufe von rechtsverletzenden Produkten in Deutschland, die bis zum April 2009 zurückreichen, ermitteln werden kann.
Insbesondere stellte das Landgericht Mannheim fest: „Nach Auffassung der Kammer ist die Tatsache, dass eine Patentdurchsetzungsinstanz einen Unterlassungsanspruch durchsetzen will, um Verletzer zum Abschluss einer Lizenz zu bewegen, daher nicht per se ein solcher Ausnahmefall [der die Verweigerung einer Unterlassungsverfügung rechtfertigt], sondern dem Patentsystem als Teil der geltenden Rechts- und Wirtschaftsordnung immanent (siehe bereits Kammer, Urteil vom 27.02.2009 - 7 O 94/08, BeckRS 2009, 08150). Der Umstand, dass die Klägerin nicht als Herstellerin auf dem Markt tätig ist, sondern die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der Universität Stuttgart verwertet, stellt keinen rechtswidrigen Geschäftszweck dar. Vielmehr unterstützt die Klägerin damit mittelbar die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Universität Stuttgart zugunsten des kommerziellen Technologiemarktes finanziell."
Informationen zu Solas OLED
Solas OLED Ltd. ist ein irisches Lizenzunternehmen für OLED-Technologie mit Sitz in Dublin. Solas wurde 2016 gegründet und hat eines der weltweit größten, wichtigsten und umfassendsten Portfolios an geistigem Eigentum im OLED-Bereich zusammengestellt.
Von der kleinsten OLED-Uhr bis zum größten OLED-Fernseher ist das geistige Eigentum von Solas grundlegend für das Design, die Schaltungen und die Herstellung von OLED-Displays.
Solas entwickelt, sucht, evaluiert und erwirbt weiterhin Patente im OLED-Bereich. Bitte besuchen Sie www.solasoled.com
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