EPAM als einer der besten IT-Sourcing-Anbieter in der Schweiz ausgezeichnet
Mit den höchsten Punktzahlen in den meisten Bereichen und einem deutlichen Vorsprung vor den Wettbewerbern und dem Marktdurchschnitt hat sich EPAM als Top-IT-Dienstleister auf dem Schweizer Markt differenziert
NEWTOWN Pa, 28. September 2023 /PRNewswire/ -- EPAM Systems, Inc. (NYSE: EPAM), eines der führenden Unternehmen für digitale Transformationsdienstleistungen und Produktentwicklung, wurde von Whitelane Research, einer unabhängigen Organisation, die sich auf IT-Sourcing-Forschung in ganz Europa spezialisiert hat, als Top-IT-Sourcing-Anbieter in der Schweiz ausgezeichnet und dabei die höchsten Prozentsätze bei der Kundenzufriedenheit in verschiedenen Branchen und Bewertungskriterien erreicht. Diese jüngste Auszeichnung spiegelt EPAMs überragende Bewertungen bei der Kundenzufriedenheit wider. EPAM hat die höchsten Werte in den Bereichen Zufriedenheit, Lieferung, Beziehung und Innovation im Schweizer IT-Sourcing-Markt erzielt.
„Wir freuen uns sehr, dass wir in der IT-Sourcing-Umfrage 2023 von Whitelane Research für die Schweiz als bestbewerteter IT-Dienstleister in den Bereichen allgemeine Zufriedenheit, digitale Transformation und Anwendungsservices ausgezeichnet wurden", so Enver Amdiy, VP, Switzerland Business Unit Head bei EPAM. „Wir danken unseren Kunden herzlich für ihr anhaltendes Vertrauen, das maßgeblich zu diesen hervorragenden Bewertungen der Kundenzufriedenheit beigetragen hat. Ihr Vertrauen bestärkt uns darin, auch weiterhin unser Versprechen eines kundenorientierten Account Managements und exzellenten Services einzulösen und sie damit weiter bei der Beschleunigung ihrer digitalen Transformation zu unterstützen."
In der jährlichen IT-Sourcing-Studie 2023 von Whitelane Research werden mehr als 140 CIOs der Schweizer Unternehmen befragt, die die größten IT-Ausgaben tätigen. Sie bewerten mehr als 340 IT-Sourcing-Beziehungen auf der Grundlage von Leistungsindikatoren und nach IT-Bereichen. Die Befragten beurteilen zudem 18 IT-Dienstleister in verschiedenen Leistungskategorien, wobei EPAM in den folgenden Kategorien herausragende Zufriedenheitswerte erzielte:
- Qualität des Account-Managements: EPAM erhielt eine Bewertung von 92%.
- Qualität der Serviceerbringung: EPAM erhielt eine Bewertung von 88%.
- Digitale Transformation: EPAM erhielt eine Bewertung von 86%.
- Allgemeine Zufriedenheit: EPAM erhielt eine Bewertung von 84%.
- Application Services: EPAM erhielt eine Bewertung von 84%.
- Transformative Innovation: EPAM erhielt eine Bewertung von 80%.
„EPAM hat in der diesjährigen Umfrage von seinen Kunden in der Schweiz hervorragende Bewertungen erhalten, was zu einem herausragenden Ranking in mehreren Bewertungskriterien geführt hat", so Jef Loos, Head of Research, Europe bei Whitelane Research. „Die Kunden von EPAM haben ihre Wertschätzung für die engagierten Account-Management-Teams des Unternehmens zum Ausdruck gebracht, die sich durch starke technische Fähigkeiten und eine positive kundenorientierte Denkweise auszeichnen. Dies ist ein hervorragendes Ergebnis für EPAM."
EPAM wurde von Whitelane Research und seinen Kunden für seine überragende Kundenzufriedenheit ausgezeichnet. EPAM unterstützt Kunden in der Schweiz und darüber hinaus bei der Skalierung und Transformation in verschiedenen Branchen durch seine innovative Strategie sowie seine integrierten Beratungs-, Consulting- und Designfähigkeiten. Diese neue Anerkennung unterstreicht die kontinuierlichen Bemühungen von EPAM, die neuesten digitalen Transformationsdienstleistungen, Produktdesign- und Engineering-Fähigkeiten auf den Markt zu bringen, um den wachsenden technologischen Modernisierungsanforderungen der Kunden in der Schweiz gerecht zu werden.
Bereits im September 2022 wurde EPAM von Whitelane Research als einer der besten IT-Sourcing-Anbieter in der Schweiz ausgezeichnet. Im März 2023 wurde EPAM von Whitelane Research als Top-IT-Sourcing-Anbieter in den Niederlanden anerkannt, und im April 2023 erhielt EPAM eine ähnliche Auszeichnung als Top-IT-Sourcing-Anbieter in den nordischen Ländern.
Die vollständigen Umfrageergebnisse finden Sie unter: https://whitelane.com/switzerland-2023
Über EPAM Systems
Seit 1993 ist EPAM Systems, Inc. (NYSE: EPAM) in der Softwareentwicklung tätig. Dank seiner langjährigen Erfahrung im Software-Engineering entwickelte sich das Unternehmen zum weltweit führenden Anbieter von Dienstleistungen für die digitale Transformation weiter. EPAM ist branchenweit führend in der digitalen und physischen Produktentwicklung sowie digitaler Plattformen. EPAM setzt auf eine innovative Strategie, integrierte Beratungs-, Consulting- und Designkompetenzen sowie eine einzigartige „Engineering-DNA". Die global operierenden, hybriden Teams von EPAM unterstützen Kunden und Gemeinschaften auf der ganzen Welt dabei, die Zukunft Wirklichkeit werden zu lassen. Ihr Ziel ist es, die Entwicklung besserer Plattformen für Unternehmen und den Bildungs- und Gesundheitssektor voranzutreiben, die Menschen miteinander zu vernetzen, Erlebnisse zu optimieren und das Leben der Menschen zu verbessern. Im Jahr 2021 wurde EPAM in den Börsenindex S&P 500 aufgenommen und schaffte es auf die Forbes-Rangliste „Global 2000". Das von Newsweek als „Most Loved Workplace 2021" ausgezeichnete Unternehmen betreut mit seinen multidisziplinären Teams Kunden in mehr als 50 Ländern auf sechs Kontinenten. EPAM ist als anerkannter Marktführer unter den Top 15 der Fortune-1000-Unternehmen in der Kategorie IT-Services gelistet. Zudem wurde das Unternehmen in den vergangenen drei Jahren in der Fortune-Liste der 100 am schnellsten wachsenden Unternehmen als bestes IT-Service-Unternehmen geführt. Daneben ist EPAM unter den Top 25 der weltgrößten Serviceunternehmen von Ad Age gelistet. Das Consulting Magazine hat EPAM Continuum im Jahr drei aufeinander die Top 20 der wachstumsstärksten Unternehmen gewählt. Erfahren Sie mehr unter www.epam.com und folgen Sie EPAM auf Twitter und LinkedIn.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält Prognosen und Aussagen, die im Sinne der „Safe Harbor"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 als zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnet werden können, die in ihrer Richtigkeit naturgemäß Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen in Bezug auf zukünftige Ereignisse unterliegen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend herausstellen. Unsere Prognosen und zukunftsgerichteten Aussagen stützen sich in erster Linie auf unsere derzeitigen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse und Trends, die sich auf unser Geschäft und unseren Betrieb auswirken oder auswirken könnten. Diese Aussagen enthalten häufig Wörter wie „können", „werden", „sollten", „glauben", „erwarten", „voraussehen", „beabsichtigen", „planen", „schätzen" oder ähnliche Ausdrücke. Diese zukünftigen Ereignisse und Trends ergeben sich beispielsweise aus a) Entwicklungen im Zusammenhang mit der Invasion in der Ukraine, b) politischen und zivilen Unruhen oder militärischen Aktionen in den Regionen, in denen wir geschäftlich tätig sind, c) Entwicklungen im Zusammenhang mit der anhaltenden Coronapandemie und d) den Auswirkungen, die diese auf unsere Einnahmen, unsere Geschäftstätigkeit, den Kapitalzufluss, die Rentabilität und die Kundennachfrage haben könnten. Weitere Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den geäußerten oder erwarteten Aussagen abweichen, sind die allgemeine Wirtschaftslage und die Risikofaktoren, die im neuesten Jahresbericht des Unternehmens im Formular 10-K, insbesondere unter den Überschriften „Management's Discussion and Analysis of Financial Condition and Results of Operations" und „Risk Factors" sowie in anderen bei der Securities and Exchange Commission hinterlegten Dokumenten erörtert werden. Auch wenn diese Prognosen und zukunftsgerichteten Aussagen unserer Ansicht nach auf plausiblen Annahmen beruhen, unterliegen sie verschiedenen Risiken und Unwägbarkeiten und basieren auf den uns gegenwärtig zur Verfügung stehenden Informationen. EPAM ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu korrigieren, sei es durch neue Informationen, zukünftige Ereignisse oder aus anderen Gründen, außer wenn dies nach geltendem Wertpapierrecht erforderlich ist.
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