Far East Energy kündigt Telefonkonferenz zu aktuellen Entwicklungen an
HOUSTON, December 9, 2011 /PRNewswire/ --
Die Far East Energy Corporation (OTCBB:FEEC) gab heute bekannt, dass sie am Donnerstag, den 15. Dezember 2011 um 10:00 Uhr Central Time bzw. um 11:00 Uhr Eastern Time eine Telefonkonferenz für Aktionäre und sonstige Interessenten veranstalten wird.
Michael R. McElwrath, der Chief Executive Officer und Präsident von Far East Energy, wird in diesem Rahmen über die kürzlich abgeschlossene Kreditvereinbarung mit der Standard Chartered Bank und über die kürzlich unterzeichnete Änderungsvereinbarung mit CUCBM sprechen. Sobald das chinesische Handelsministerium der letzteren Vereinbarung zustimmt, wird sich die Laufzeit des Produktionsbeteiligungsvertrages für den Shouyang Block automatisch verlängern. Außerdem werden sonstige Entwicklungen und Pläne weiter ausgedehnt.
Einzelheiten zur Telefonkonferenz
Konferenzteilnehmer haben die Wahl, als Zuhörer an der Konferenz teilzunehmen, oder aber sich die Konferenz anzuhören und selbstständig Fragen zu stellen, die dann in der Frage- und Antwortrunde der Konferenz erörtert werden. Hierzu folgen Sie bitte dem Link, der auf der Website des Unternehmens veröffentlicht wird. Hinweis: Fragen können ausschließlich über den Konferenz-Link auf der Website des Unternehmens http://www.fareastenergy.com gestellt werden.
Datum: Donnerstag, 15. Dezember 2011 Uhrzeit: 10:00 Uhr CT bzw. 11:00 Uhr ET Einwahlnummern: +1-800-860-2442 (US-Teilnehmer) oder +1-412-858-4600 (internationale Teilnehmer) +1-866-605-3852 (kanadische Teilnehmer) Verbindungsanfrage: Far East Energy Telefonkonferenz Konferenz mit Frage- und Antwortrunde: http://www.fareastenergy.com
Far East Energy Corporation
Die Far East Energy Corporation ist ein in Houston im US-Bundesstaat Texas ansässiges Unternehmen, das über Niederlassungen in Peking, Kunming und Taiyuan City (China) verfügt und auf die Exploration und Erschließung von Flözgas in China spezialisiert ist.
In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen, die auf Absichten, Hoffnungen, Überzeugungen, Prognosen, Erwartungen oder Vorhersagen der Far East Energy Corporation und der Unternehmensleitung beruhen, sind vorausschauende Aussagen im Sinne des Paragrafen 27A des Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung, sowie des Paragrafen 21E des Securities Exchange Act von 1934, in der jeweils gültigen Fassung. Dabei ist zu beachten, dass vorausschauende Aussagen keinerlei Garantien für zukünftige Leistungen enthalten und eine Reihe von Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher wesentlich von den in solchen vorausschauenden Aussagen vorweggenommen Ergebnissen abweichen. Es folgt eine Auflistung von Faktoren, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse erheblich von den in vorausschauenden Aussagen vorweggenommenen Ergebnissen abweichen: Es besteht keine Gewähr für die Gasmenge, die aus unseren Bohrlöchern letztendlich produziert oder verkauft wird; das Frakturstimulationsprogramm könnte unter Umständen nur zu einer unzureichenden Erhöhung der produzierten Gasmenge führen; aufgrund bestimmter Einschränkungen des chinesischen Rechts kann es sein, dass wir die im Gasvertriebsvertrag zwischen der Shanxi Province Guoxin Energy Development Group Limited und China United Coalbed Methane Corporation, Ltd. festgelegten Rechtsansprüche nur in beschränktem Umfang geltend machen können, obwohl wir ausdrücklich als Begünstigter genannt werden; weitere Bohrungen können entweder gar nicht oder vielleicht nicht rechtzeitig durchgeführt werden; Pipelines und Sammelsysteme, die für unseren Gastransport notwendig sind, dürfen unter Umständen nicht gebaut werden, oder wenn sie gebaut werden dürfen, werden sie möglicherweise nicht rechtzeitig fertiggestellt oder ihre Routenführung könnte von der erwarteten Routenführung abweichen; die Pipeline selbst bzw. der örtliche Vertrieb/Vertriebsunternehmen für komprimiertes Erdgas könnten sich weigern, unser Gas zu kaufen oder zu beziehen, oder wir selbst könnten nicht dazu in der Lage sein, unsere Rechte entsprechend gültiger Vereinbarungen mit den Pipelines durchzusetzen; Konflikte im Bereich des Steinkohlebergbaus oder bezüglich der Koordinierung unserer Erschließungs- und Produktionsaktivitäten mit dem Bergbau könnten sich negativ auf unsere betriebliche Tätigkeit auswirken oder erhebliche Kosten nach sich ziehen; das chinesische Handelsministerium ("MOC") könnte der Verlängerung unserer Produktionsbeteiligungsverträge ("PSC") unter Umständen nicht rechtzeitig zustimmen, nur zu finanziell nachteiligen Bedingungen zustimmen bzw. seine Zustimmung gänzlich verweigern; sollte das MOC der Verlängerung des Produktionsbeteiligungsvertrages von Shouyang nicht bis zum 1. März 2012 zustimmen, könnte dies die Möglichkeiten des Unternehmens beeinträchtigen, sich im Rahmen seiner Kreditfazilität zusätzliche Gelder zu sichern; sollte das MOC der Verlängerung des Produktionsbeteiligungsvertrages von Shouyang nicht bis zum 30. Mai 2012 zustimmen, könnte dies zu einer vorzeitigen Auflösung der Kreditfazilität führen, was die sofortige Fälligkeit aller zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Rückzahlungsbeträge zur Folge hätte; das Versäumnis des Unternehmens, bestimmte quartalsmäßige Finanzauflagen einzuhalten, bestimmte laufende Verpflichtungen zu Stellungnahmen einzuhalten, negative materielle Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens abzuwenden bzw. sonstige Bedingungen zu erfüllen, könnte ebenfalls zu einer vorzeitigen Auflösung der Kreditfazilitat führen, was die sofortige Fälligkeit aller zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Rückzahlungsbeträge zur Folge hätte; die Höhe unserer bei der Standard Chartered Bank in Anspruch genommenen Kreditbeträge könnte von den Erwartungen abweichen; unsere chinesischen Partnerunternehmen oder das MOC könnten auf eine Abänderung bestimmter Geschäftsbedingungen der Produktionsbeteiligungsverträge bestehen, bevor sie einer Verlängerung zustimmen, was beispielsweise zu einer Reduzierung unserer Ländereien führen könnte; unsere mangelnde Betriebserfahrung; eine eingeschränkte oder möglicherweise unangemessene Verwaltung unserer Barmittel; Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Exploration, Entwicklung und Förderung von Methangas aus Kohleflözen; bestätigte Vorkommen werden möglicherweise nicht zeitnah oder überhaupt nicht gemeldet oder könnten nach erfolgter Meldung kleiner als erwartet ausfallen; die Unfähigkeit, unsere geschätzten Reserven nicht vollständig bzw. nur zum größten Teil fördern bzw. verkaufen zu können; möglicherweise können wir die börslichen Voraussetzungen für eine Notierung unserer Wertpapiere nicht erfüllen; Enteignungen und sonstige mit ausländischen Betriebsniederlassungen verbundene Risiken; Störungen der Kapitalmärkte, was die Finanzmittelbeschaffung erschweren könnte; Angelegenheiten, die die Energiebranche allgemein betreffen; die mangelnde Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen für Öl- und Gasfelder; Umweltrisiken; Bohrungs- und Förderungsrisiken; Änderungen von Gesetzen und Verordnungen, die unsere betriebliche Tätigkeit betreffen, sowie weitere Risiken, die in unserem Geschäftsbericht des Jahres 2010 und weiteren bei der Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen näher erörtert werden.
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