Aleris schließt den Verkauf seiner Extrusions-Sparte ab
CLEVELAND, 2. März 2015 /PRNewswire/ -- Aleris meldete heute den Abschluss des Verkaufs seiner Aluminium-Extrusions-Sparte an das japanische Unternehmen Sankyo Tateyama, Inc., einem Hersteller von Baustoffen und Extrusionsprodukten. Der im Dezember angekündigte Verkauf umfasst vier Produktionsstandorte in Europa sowie einen weiteren in China. Der von Sankyo Tateyama gezahlte Erwerbspreis für die Sparte beträgt 35,5 Millionen € (abzüglich 6,4 Millionen € Nettoverschuldung) mit übernommenen Pensionsverbindlichkeiten in Höhe von annähernd 60,9 Millionen €.
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"Mt dem nun abgeschlossenen Verkauf unserer Extrusions-Sparte können wir unsere Aufmerksamkeit vollständig auf den Ausbau unseres Aluminiumwalzproduktgeschäfts richten, wo wir kontinuierlich in unsere Kapazitäten investieren, um Branchen wie die Automobilindustrie, Luft- und Raumfahrt und den Bausektor bestmöglich zu versorgen, " erklärte Steve Demetriou, der Vorstandsvorsitzende und CEO von Aleris. "Wir wünschen unseren bisherigen Mitarbeitern im Bereich Extrusion und dem Team von Sankyo Tateyama viel Erfolg für die Zukunft."
Das Unternehmen hatte am 27. Februar den Abschluss des Verkaufs seines Geschäftsbereichs für Wiederaufbereitung und Herstellung spezifischer Legierungen in Nordamerika und Europa bekanntgegeben. Die neue Aufstellung von Aleris umfasst mit Abschluss dieser beiden Transaktionen 14 Herstellungsanlagen für Aluminiumwalzprodukte in Nordamerika, Europa und im asiatisch-pazifischen Raum sowie zusätzlich fünf globale Innovationszentren, die sich auf Forschung und Entwicklung konzentrieren.
Informationen zu Aleris
Aleris ist ein Privatunternehmen, das bei Aluminiumwalzprodukten weltweit führend ist. Aleris hat seinen Hauptsitz in Cleveland im US-Bundesstaat Ohio und unterhält Produktionsstandorte in Nordamerika, Europa und Asien. Weitere Informationen finden Sie unter www.aleris.com.
Zukunftsorientierte Aussagen
Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es sich um "zukunftsorientierte Aussagen" im Sinne der Bundeswertpapiergesetze. Aussagen, die unter der Überschrift "Ausblick" zu finden sind, auf Überzeugungen und Erwartungen beruhen und die Begriffe "können", "könnten", "würden", "sollten", "werden", "glauben", "erwarten", "vorhersehen", "planen", "schätzen", "abzielen", "prognostizieren", "entgegensehen", "beabsichtigen" und ähnliche Ausdrücke enthalten, sind zukunftsorientierte Aussagen und dienen der Kennzeichnung künftiger Ereignisse und Umstände. Zukunftsorientierte Aussagen beziehen sich unter anderem auf zukünftige Kosten und Preise von Rohstoffen, Produktionsmengen, Branchentrends, die Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen, erwartete Kosteneinsparungen, erwarteten Nutzen aus Akquisitionen oder Veräußerungen, prognostizierte Erträge aus neuen Produkten oder Anlagen sowie geschätzte Betriebsergebnisse. Zukunftsorientierte Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse in erheblichem Umfang von den implizit oder explizit getroffenen Prognosen in zukunftsorientierten Aussagen abweichen. Zu diesen bedeutenden Faktoren, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse erheblich von den implizit oder explizit getroffenen Prognosen in zukunftsorientierten Aussagen abweichen, zählen unter anderem: (1) unsere Fähigkeit, Geschäftsstrategien erfolgreich umzusetzen; (2) die zyklische Natur der Aluminiumbranche, signifikante nachteilige Veränderungen innerhalb der Aluminiumbranche oder unserer Endverbrauchersegmente, wie etwa in Bezug auf die weltweiten und regionalen Angebots- und Nachfrageverhältnisse im Zusammenhang mit Aluminium und Aluminiumprodukten, sowie Veränderungen in den Branchen unserer Kunden; (3) unsere Fähigkeit, die Auflagen für erhebliche Kapitalaufwendungen erfüllen zu können; (4) die grundsätzliche Wechselhaftigkeit der wirtschaftlichen Bedingungen auf globaler und regionaler Ebene; (5) unsere Fähigkeit, bestimmte Mitglieder der Geschäftsleitung weiterhin an das Unternehmen zu binden; (6) unsere Fähigkeit, verbindliche Verträge für Metall, Erdgas oder sonstige Rohstoffderivate abzuschließen bzw. diesbezügliche Vereinbarungen mit unseren Kunden zu treffen, um schwankende Rohstoffpreise und veränderte Metallpreise wirksam auszugleichen, insbesondere Aluminiumpreise auf Basis der Londoner Metallbörse (London Metal Exchange); (7) die Möglichkeit, dass unsere internen Kontrollmechanismen der Finanzberichterstattung sowie unsere Offenlegungskontrollen und -mechanismen nicht ausreichen, um allen möglichen Fehlerquellen effektiv vorzubeugen; (8) steigende Rohstoff- und Energiekosten; (9) der Verlust von Auftragsvolumen unserer Großkunden; (10) unsere generelle Fähigkeit, Kunden an das Unternehmen zu binden, da wir in vielen Fällen keine langfristigen vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Kunden getroffen haben; (11) unsere Fähigkeit, einen ausreichenden Kapitalfluss zu erwirtschaften, um erforderliche Kapitalaufwendungen tätigen und unseren Schuldendienstverpflichtungen nachkommen zu können; (12) Preisaktivitäten unserer Wettbewerber, der Wettbewerb zwischen Aluminium und Alternativmaterialien sowie die allgemeine Wettbewerbssituation in den Einzelsegmenten unserer Branche; (13) allgemeine Risiken im Zusammenhang mit Investitionen und der Geschäftstätigkeit auf globaler Ebene, darunter politische, soziale, ökonomische, wechselkursbedingte sowie regulierungstechnische Faktoren; (14) laufende Verbindlichkeiten sowie Kosten für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf Umweltgesetze sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften; (15) das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis (z. B. Störungen, Streiks oder Arbeitsunterbrechungen) sowie Personalkosten; (16) unser Verschuldungsgrad und unsere Schuldendienstverpflichtungen, darunter Veränderungen unserer Bonitätseinstufung, deutlich steigende Kreditkosten oder die mögliche Unfähigkeit von Finanzinstituten, ihren Verpflichtungen gemäß den abgeschlossenen Kreditvereinbarungen uns gegenüber nachzukommen; (17) unsere Fähigkeit, Zugang zu den Kredit- und Kapitalmärkten zu erlangen; (18) die Möglichkeit, dass wir in Zukunft weitere Schulden anhäufen; (19) Einschränkungen hinsichtlich unserer betrieblichen Tätigkeit, die auf verschiedene Auflagen im Zusammenhang mit unserer Verschuldung zurückzuführen sind, und unsere Fähigkeit, die fälligen Beträge im Zusammenhang mit unseren Senior Notes auszuzahlen; (20) die Möglichkeit, dass wir die angestrebten Vorteile aus den in der am 17. Oktober 2014 getroffenen Vereinbarung zu Kauf und Verkauf vorgesehenen Transaktionen nicht erwirtschaften können; (21) die Möglichkeit, dass wir die angestrebten Vorteile aus den in der am 18. Dezember 2014 getroffenen definitiven Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen nicht erwirtschaften können; und (22) weitere Faktoren, die im Rahmen unserer Eingaben bei der Securities and Exchange Commission sowie unter der Überschrift "Risikofaktoren" in eben diesen Dokumenten näher erläutert werden. Investoren, potenzielle Investoren und sonstige Leser werden ausdrücklich darauf hingewiesen, diese Faktoren bei der Beurteilung von zukunftsorientierten Aussagen sorgfältig in Betracht zu ziehen, und sich grundsätzlich nicht über Gebühr auf zukunftsorientierte Aussagen zu verlassen. Wir übernehmen keinerlei Verpflichtung, zukunftsorientierte Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um sie an neue Informationen, zukünftige Ereignisse oder Sonstiges anzupassen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
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